Namensrecht im Internet
Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu einer Art Namensrecht.
Darf man auf einer Internetseite Dinge über einen VIP veröffentlichen, der aber ausdrücklich nicht ausgeschrieben wird sondern z.b. T. Gottschalk.
Ich würde gern auf meiner Internetseite Dinge über VIPs veröffentlichen die so im TV zusehen und zu hören sind, möchte aber nicht am Ende eventuell Probleme bekommen, weil der Text nicht zu 100% wahr ist oder sich die Person angegriffen fühlt.
Ist mit dem Abkürzen des Vornames rechtlich ausgeschlossen, dass man Probleme bekommen könnte? Es könnte ja schließlich auch Theodor Gottschalk gemint sein über den ich schreibe (ein Kollege von mir).
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke Maxe
