Frage zur Beweislastumkehr und Schmerzensgeld

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Okt 2004

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Beweislastumkehr beim Verbrauchgüterkauf
(§ 476 BGB) und der angemessenen Höhe von Schmerzensgeld.
Hierzu bilde ich einen frei erfundenen Fall:

A kauft einen Artikel vom Hersteller H.
Nach 3 Monaten erleidet A durch einen Konstruktionsfehler des Artikels einen Unfall, diesen zeigt er beim Hersteller umgehend an und bittet um eine Stellungnahme.

Der Hersteller übersendet den Fall an seine Haftpflichtversicherung, diese will den Fall prüfen und fordert A auf, eine Aufstellung seiner Krankheitskosten zu übersenden.

Da A, der bei dem Unfall mit dem Fuss umgeknickt war und sich eine Verletzung des Sprunggelenkes zugezogen hatte, den weiteren Verlauf der Unfallfolgen und die notwendige Behandlungsdauer nicht abschätzen kann und die Behandlungskosten durch seine private Krankenversicherung getragen werden, reagiert A vorerst nicht auf dieses Schreiben.

Der Artikel ist durch seinen Konstruktionsfehler nicht nutzbar, aufgrund der eigenen Umstände benötigt A den Artikel auch die folgenden 12 Monate nicht. Die Ermittlungen der Haftpflichtversicherung des Herstellers dauern die ganze Zeit über an, A erhält keine Mitteilung über das Ergebnis.

Die Schuldfrage an dem Unfall gerät in Vergessenheit, A schickt jedoch einen Unfallbericht an seine eigene Krankenversicherung.

Nun benötigt A den Artikel wieder und will auch die Schuldfrage an dem Unfall nicht unbeantwortet lassen und wendet sich nochmals an den Hersteller und fordert die Beseitigung des Mangels und eine angemessene Entschädigung für die Unfallfolgen.

Der Hersteller reagiert nicht, nach einem freundlichen Schreiben folgt eine Frist, diese verstreicht.

Meine Fragen:
Reicht es für die Beweislastumkehr aus, dass A innerhalb der ersten 6 Monate auf den Mangel hingewiesen hat und der Hersteller das Schreiben nachweislich erhalten hat ?
A hat nicht die Beseitigung des Mangels gefordert, sondern nur eine Stellungnahme.

Was wäre ein angemessenes Schmerzensgeld (es gibt ja die ADAC-Tabelle, die habe ich gerade nicht greifbar).
Folgende Unfallfolgen sind entstanden:

Das Umknicken mit dem Fuss führte zu einer Überdehnung des Sprunggelenkes mit Anriss.
A musste sechs Wochen lang einen Tapeverband tragen und war auch danach noch erheblich in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Die Verletzung führte aufgrund des Körpergewichts des A zu einer mittlerweile 18 Monate andauernden Instabilität des Sprunggelenks und rheumatischen Schmerzen bei Belastung, dies wird laut Aussage des Arztes auch in Zukunft so bleiben.

A wird wohl ohnehin einen Rechtsanwalt beauftragen, möchte sich jedoch vorab informieren.

Vielen Dank für Tips.

midnightfever

P.S. Nur aus reiner Neugierde ( A ist nicht verrückt geworden...)
Man hört immer mal wieder von der Möglichkeit, Unternehmen auch in den USA zu verklagen, der Hersteller ist auch in den USA aktiv.
Wie funktioniert so etwas konkret?

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