Hi,
Ich weiss das der GF eines Untnehmens nicht gleichzeitig der
Datenschutzbeauftragte sein darf.
Trifft das auch für einen Mitarbeiter aus der IT zu? Darf also
ein Systembetreuer aus der firmeneigenen EDV-Abteilung der DS
sein?
Der DSB darf in seiner "normalen" Tätigkeit nicht mit etwas befasst sein, was der DSB zu kontrollieren hat, sonst wird von einem Mangel an Zuverlässigkeit beim DSB ausgegangen (da niemand sich selbst wirklich zuverlässig kontrolliert).
Falls der Systembetreuer also nicht mit der Verarbeitung (Erhebung, Speicherung usw.) von personenbezogenen Daten befasst und auch nicht für die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften zuständig ist (das kann auch das Thema Zugangsschutz, Zugriffsschutz, Datensicherung etc. betreffen), dann kann er zum DSB bestellt werden.
Das müsste aber im Einzelfall beurteilt werden.
DSB ist ja auch mehr eine juristisch orientierte Tätigkeit, weniger eine technische, da sind die IT-Leute oft nicht die am besten geeigneten. Oft werden da Juristen oder juristisch vorgebildete Kräfte eingesetzt.
Falls man im Betrieb niemanden findet, gibt es auch die Möglichkeit, einen externen DSB zu bestellen, das wird sehr häufig gemacht. Da hat man mit evtl. Interessenskonflikten aufgrund der Tätigkeit am wenigsten Probleme.
Grüße
Sebastian