Autokauf : Klausel
Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Okt 2004
Hallo,
in einem Autokauf vertrag steht folgendes :
Zahlungs hinweise und sonstige vereinbarungen mit vorrang vor den umseitigen Geschäftsbedingungen:
Trotzdem ist aufgrund des Alters und der Laufleistung jederzeit das auftreten eines Mangels möglich.
Das ist dem Käufer klar und er erklärt sich damit einverstanden.
Der Verkäufer sagte : Es sei deshalb darin weil es Leute gibt die wegen eines Keilriemens oder einer defekten Birne einen rießen Stress machen ......und weil die Reparatur so lange dauert......
Ich verstehe das ganz anders und komme damit nicht klar....
Gruss
Daniel
