Windowsbundle

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004

Hallo,

nehmen wir an jemand hat zu diesem Thema eine Frage und hat bis jetzt keine Antwort finden können. Vielleicht kann jemand helfen:

Nehmen wir an jemand kauft ein Notebook mit vorinstallierem Windows. Dieser jemand liesst sich die Nutzungsbedingungen von Windows durch und stellt fest, dass er diese nicht akzeptieren möchte.

Was sollte der Käufer tun?
1. Notebook zurückgeben?
2. Windows zurückgeben? An wen (Notebookhändler, Notebookhersteller,Windowshersteller)?
3. Windows deinstallieren und damit leben, dass er für Windows gezahlt hat es aber nicht nutzen darf?

Kann der Käufer im Fall 2. Geld verlangen? Wenn ja, wieviel? Auf der Rechnung ist Windows als Lieferumfang vermerkt aber ohne Preisangabe.

Danke für Antworten.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Windowsbundle

    Was sollte der Käufer tun?
    1. Notebook zurückgeben?
    2. Windows zurückgeben? An wen (Notebookhändler,
    Notebookhersteller,Windowshersteller)?
    3. Windows deinstallieren und damit leben, dass er für Windows
    gezahlt hat es aber nicht nutzen darf?
    4. ignorieren.

    Diese EULA oder Nutzungsbedingungen sind aus genau dem von Dir genannten Grund ungültig.

    LG
    Stuffi

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Windowsbundle

      Diese EULA oder Nutzungsbedingungen sind aus genau dem von Dir
      genannten Grund ungültig.
      Hast du eine Quelle zum Thema?

      Levay

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