Abmahnung wg Copyrightbruch

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004

Hallo www´ler,

angenommen eine größere Tageszeitung hat ohne Genehmigung und ohne Wissen des Eigentümers ein Bild/Foto einer privaten Homepage kopiert und auch in der Zeitung abgedruckt ...... das ist wohl devinitiv ein Copyrightbruch??

Aber wie kann angemessen reagiert werden? Abmahnung, Unterlassungserklärung... es sollte ein wenig schmerzhaft sein.

Eine mögliche Summe könnte dann gerne einem gemeinnützigen Zweck zukommen.

Danke für eure Hilfe.

Grüße

ede

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Abmahnung wg Copyrightbruch

    Ob das eine Verletzung von Urheberrechten ist, stehe dahin; aber wieso muss denn da jetzt eine "schmerzhafte" Reaktion erfolgen? Verstehe ich nicht ganz. Hast du irgendeinen Schaden durch die Veröffentlichung?

    Levay

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Abmahnung wg Copyrightbruch

      Ob das eine Verletzung von Urheberrechten ist, stehe dahin;
      Der Punkt müsste i. d. T. zunächst geklärt werden. aber wieso muss denn da jetzt eine "schmerzhafte" Reaktion
      erfolgen? Verstehe ich nicht ganz. Hast du irgendeinen Schaden
      durch die Veröffentlichung?
      Wenn es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, ist er selbstverständlich in seinen Rechten verletzt worden. Und das ist doch wohl ganz klar ein Schaden, auch wenn dieser sich zunächst nicht in Euro und Cent beziffern lassen mag. Und dass Raubkopieren eine kriminelle Handlung sei, welche empfindlich zu bestrafen ist, sollte aus diversen Kampagnen der Medienkonzerne doch hinreichend bekannt sein;)

      Gruss
      Schorsch

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Abmahnung wg Copyrightbruch

        Ich finde es reichlich undramatisch, wenn eine Homepage auszugsweise (also nur das Bild) in einer Zeitung veröffentlicht wird. Es geht mir gar nicht um den rechtlichen Aspekt, sondern nur darum, dass das doch nun wirklich nicht tragisch ist.

        Levay

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Abmahnung wg Copyrightbruch

          moin,

          es geht aber nicht darum, ob etwas tragisch ist oder nicht, sondern darum ob gegen geltendes recht verstossen wurde oder nicht (ich kann diese frage leider auch nicht beantworten).
          der rest ist subjektiv und deshalb nicht irgendeiner objektiven logik unterworfen, die du sicherlich auch nicht verkörperst.

          mfg,

          Jörn [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Abmahnung wg Copyrightbruch

            Du missverstehst mich. Ich äußere mich überhaupt nicht zum Rechtlichen, ich frage mich nur, wieso jemand so eine Frage bei www überhaupt stellt und die Sache nicht einfach auf sich beruhen lässt. Das hat mit "objektiver Logik" nichts zu tun, ich finde nur, man sollte die Kirche im Dorf lassen, und mehr wollte ich auch nicht gesagt haben.

            Levay

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Abmahnung wg Copyrightbruch

              meine güte

              ich verstehe nicht warum man deine fragerei bei www abdruckt. wie schon öfters erwähnt geht es um geltendes recht.
              ich verstehe sehrwohl, daß du den fall für eventuell zu bagatellhaftig hälst, das ist aber EGAL.
              es handelt sich bei dem fall um eine rechtsverletzung. der urheber der HP hat ein recht daran und dieses recht wurde verletzt. ipso facto kann er z.b. eine unterlassungsklage einreichen. den entstandenen schaden müssen dann die anwälte berechnen...

              gruss alex

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