mal angenommen jemand bekommt eine Auto geschenkt, Fahrzeughalter ist der Beschenkte, nur der Eigentümer ist der Schenker.Und der Schenker hat das Auto finanziert, also eine Ratenzahlung pro Monat.
So, wie kann der Beschenkte das Auto behalten, wenn der Schenker eine Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung ins Haus steht?
Sprich: Kann die Raten fürs Auto nicht mehr bezahlen.
Der Schenker kam schon auf den Beschenkten zu und fragte ob er selbst das Auto finanzieren kann, NEGATIV.
ich verstehe das Problem nicht. Wenn der Schenker nicht mehr in der Lage ist seine Raten zu bedienen und der Beschenkte hierfür auch nicht eintreten kann, macht die finanzierende Bank ihre Sicherungsrechte am Auto geltend und verwertet es. Ein hierbei ggf. erzielter Überschuss kommt dem Schenker zugute.
Gruß vom Wiz
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Es scheint ja wohl so zu sein, dass es nicht mal ein Geschenk ist, sondern der angeblich beschenkten nur zur Nutzung überlassen wurde.
Nur der Eigentümer kann das Auto verschenken.
Der Schenker ist bestenfalls Besitzer des Fahrzeugs.
Eigentümer scheint wohl die finanzierende Bank zu sein (was auch üblich ist).
So, wie kann der Beschenkte das Auto behalten, wenn der
Schenker eine Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung ins Haus
steht?