Schenkung/Schenkungsvertrag

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Okt 2004

Hi Experten,

mal angenommen jemand bekommt eine Auto geschenkt, Fahrzeughalter ist der Beschenkte, nur der Eigentümer ist der Schenker.Und der Schenker hat das Auto finanziert, also eine Ratenzahlung pro Monat.

So, wie kann der Beschenkte das Auto behalten, wenn der Schenker eine Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung ins Haus steht?
Sprich: Kann die Raten fürs Auto nicht mehr bezahlen.

Der Schenker kam schon auf den Beschenkten zu und fragte ob er selbst das Auto finanzieren kann, NEGATIV.

Also Experten, helft mir bitte!!!

Vielen Dank im vorraus!!!

Gruss Romy

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schenkung/Schenkungsvertrag

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schenkung/Schenkungsvertrag

    Hallo,

    ich verstehe das Problem nicht. Wenn der Schenker nicht mehr in der Lage ist seine Raten zu bedienen und der Beschenkte hierfür auch nicht eintreten kann, macht die finanzierende Bank ihre Sicherungsrechte am Auto geltend und verwertet es. Ein hierbei ggf. erzielter Überschuss kommt dem Schenker zugute.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schenkung/Schenkungsvertrag

    Hallo Romy,

    Was hat du für Vorstellungen?

    Es scheint ja wohl so zu sein, dass es nicht mal ein Geschenk ist, sondern der angeblich beschenkten nur zur Nutzung überlassen wurde.
    Nur der Eigentümer kann das Auto verschenken.

    Der Schenker ist bestenfalls Besitzer des Fahrzeugs.
    Eigentümer scheint wohl die finanzierende Bank zu sein (was auch üblich ist). So, wie kann der Beschenkte das Auto behalten, wenn der
    Schenker eine Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung ins Haus
    steht?
    Gar nicht.

    Gruß Ivo

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