Gerichtsvollzieher macht Mist!

Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Okt 2004

Liebe wer-weiss-was Freunde,

nun bin ich noch gar nicht so lange dabei in diesem tollen Forum, und
schon habe ich wieder eine "Angelegenheit", in der ich mich über
jeden gut gemeinten Ratschlag freuen würde.

Wenn wir uns jetzt vorstellten, ich hätte einen guten Freund, der
mich gerade besucht hätte. Nennen wir ihn Axel. Axel ist fertig
gewesen.

Seine Situation: Axel ist arbeitslos, will das aber ändern, hat auch
ein - naja, sage ich - realistisches Konzept für eine Selbständigkeit
(Hartz IV oder ALG II kommen für ihn nicht in Frage). Er rackert, ist
voller Ideen und Zuversicht.

Alte Schulden, durch Zins und Zinseszins jetzt knapp im fünfstelligen
Bereich. Gerichtsvollzieher seit Jahren, mal hier und da 'nen
Hunderter abbezahlt. Gerichtsvollzieher: Gib Eidesstattliche ab, dann
lass ich dich - vorerst - in Ruhe. Wenn nicht, kommst Du in den
Knast! Macht Axel das, sind seine Pläne von Selbständigkeit völlig
zerplatzt. "Da kann ich mich gleich aufhängen", meint er. Dem habe
ich zugestimmt.

DER HÖHEPUNKT: Obwohl der Gläubiger bislang keinen
Haftkostenvorschuss einbezahlt hat, droht der GV immer damit: Für
dich ist die Zelle schon reserviert. Jetzt hat der GV Kontakt zum
Vermieter von Axel aufgenommen und diesem gegenüber versichert, er
erscheine mit Polizei und breche Axels Wohnung auf. Da dieser auch
noch eine Miete in Rückstand ist, fiel gleich das Wort von
Räumungsklage.

Ich halte Axel für einen - vielleicht pflippigen, aber sich
bemühenden - intellektuellen Zeitgenossen. Wenn ihm so der Boden
unter den Füßen weggezogen wird, ist er vielleicht demnächst Penner
und seine Schulden werden so auch nicht getilgt. Nur das kann doch
nicht Methode unseres Rechtssystem sein, oder? Was kann man gegen
einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?

Ich danke im Voraus für jeden Tipp.

Viele Grüße

Petra

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gerichtsvollzieher macht Mist!

    Was kann man gegen
    einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?


    1. Beschwerde mit der Bitte um Bearbeitung an das
    örtliche AMtsgericht. Kurz fassen, keine Romane.

    2. Den GV rauswerfen, soll er doch mit der
    Polizei oder so wiederkommen.....












    Liebe wer-weiss-was Freunde,
    nun bin ich noch gar nicht so lange dabei in diesem tollen
    Forum, und
    schon habe ich wieder eine "Angelegenheit", in der ich mich
    über
    jeden gut gemeinten Ratschlag freuen würde.

    Wenn wir uns jetzt vorstellten, ich hätte einen guten Freund,
    der
    mich gerade besucht hätte. Nennen wir ihn Axel. Axel ist
    fertig
    gewesen.

    Seine Situation: Axel ist arbeitslos, will das aber ändern,
    hat auch
    ein - naja, sage ich - realistisches Konzept für eine
    Selbständigkeit
    (Hartz IV oder ALG II kommen für ihn nicht in Frage). Er
    rackert, ist
    voller Ideen und Zuversicht.

    Alte Schulden, durch Zins und Zinseszins jetzt knapp im
    fünfstelligen
    Bereich. Gerichtsvollzieher seit Jahren, mal hier und da 'nen
    Hunderter abbezahlt. Gerichtsvollzieher: Gib Eidesstattliche
    ab, dann
    lass ich dich - vorerst - in Ruhe. Wenn nicht, kommst Du in
    den
    Knast! Macht Axel das, sind seine Pläne von Selbständigkeit
    völlig
    zerplatzt. "Da kann ich mich gleich aufhängen", meint er. Dem
    habe
    ich zugestimmt.

    DER HÖHEPUNKT: Obwohl der Gläubiger bislang keinen
    Haftkostenvorschuss einbezahlt hat, droht der GV immer damit:
    Für
    dich ist die Zelle schon reserviert. Jetzt hat der GV Kontakt
    zum
    Vermieter von Axel aufgenommen und diesem gegenüber
    versichert, er
    erscheine mit Polizei und breche Axels Wohnung auf. Da dieser
    auch
    noch eine Miete in Rückstand ist, fiel gleich das Wort von
    Räumungsklage.

    Ich halte Axel für einen - vielleicht pflippigen, aber sich
    bemühenden - intellektuellen Zeitgenossen. Wenn ihm so der
    Boden
    unter den Füßen weggezogen wird, ist er vielleicht demnächst
    Penner
    und seine Schulden werden so auch nicht getilgt. Nur das kann
    doch
    nicht Methode unseres Rechtssystem sein, oder? Was kann man
    gegen
    einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?

    Ich danke im Voraus für jeden Tipp.

    Viele Grüße

    Petra

    • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
      Re^2: Gerichtsvollzieher macht Mist!

      Hallo! 2. Den GV rauswerfen, soll er doch mit der
      Polizei oder so wiederkommen.....
      Ein super Ratschlag - dann muss man wenigstens diese Kosten auch noch zahlen!

      Gruß
      Tom

  2. Antwort von nach 4 Stunden 5 hilfreich
    Re: Gerichtsvollzieher macht Mist!

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: genau so ist es! owtxt

      Arbeit macht zwar nicht frei, aber das Leben süß

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: genau so ist es! owtxt

        Arbeit macht zwar nicht frei, aber das Leben süß
        Danke Nick!

        Nur so etwas wie Deinen Wortlaut habe ich hier wirklich nicht gesucht. Kasper mal woanders weiter!


        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Du zwar nicht...

          ....aber wer weiss, vieleicht viele Andere.

          Hi,

          aber wem juckt´s

          nicki

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Gerichtsvollzieher macht Mist!

      Ganz lieben Dank, Herr Meyer!

      Nur mit Mülltonnenausleeren würde der Herr Axel nie in die Verlegenheit geraten, seine Schulden zahlen zu müssen. Denn mit Ein-Euro-Jobs käme er nie über die pfändbare Grenze. Also weiterhin ein Sozialfall, für den Sie und ich bezahlen???

      Gruß

      Petra

    • Antwort von nach 2 Tagen 2 hilfreich
      Re^2: Nutzlose Rache am Schuldner

      Hallo!

      Egal wie bitter die durch unbezahlte Rechnungen gerissenen Löcher bei den Gläubigern sind, haben diese keinerlei Nutzen von jahrelangen fruchtlosen Beitreibungsversuchen. Nur Inkassobüros, RA-Kanzleien und Gerichtsvollzieher sind mit ihren Gebührenordnungen Nutznießer. Im Endeffekt entstehen perspektivlose Sozialfälle, also Lasten für die Allgemeinheit.

      Wenn sich der Schuldner die alberne McDonalds-Kappe aufsetzt, mag das noch der (nicht finanziellen) Genugtuung manchen Gläubigers dienen (ha, das hat der faule Zahler jetzt davon), aber am Ende werden die Schulden trotzdem weiter steigen. Das passiert immer dann, wenn die Kosten der Rechtsverfolgung und Zinsen schneller steigen, als der Schuldner mit mäßigem Verdienst bezahlen kann. Abertausende solcher Fälle gab es vor der Einführung der Privatinsolvenz. Etliche Anwälte schimpften gegen die Möglichkeit, weil sie die sichere Einnahmequelle 30-jähriger Schuldnerverfolgung versiegen sahen. Dabei wurden ungezählte Familien ruiniert, die nie wieder auf einen grünen Zweig kamen. Bei irgendwelchen rechtswidrigen Handlungen wie Einbruch oder Körperverletzung war es schon immer selbstverständlich, dem Täter irgendwann eine neue Chance zu geben. Es war früher "billiger", jemanden mit Vorsatz totzuschlagen, als in die Überschuldung zu geraten. Die kriminelle Tat war nach Verbüßung der Strafe erledigt, dagegen führten Schulden zu oft lebenslanger Verfolgung. Zahllose Gewerbetreibende gerieten so in den endgültigen Ruin. In gleicher Weise auch die Gewerbetreibenden, deren Schuldner nicht zahlen konnten oder wollten. Eine Kette aus ruinierten Existenzen ohne Ende.

      Wenn eine Lage unhaltbar geworden ist, führt das Wälzen von Schuldfragen nicht weiter. Deshalb wird eine Lösung gebraucht, die wieder zu tragfähigen Zuständen führt. Die Privatinsolvenz bietet diese Lösung mit Ausnahme der Fälle, bei denen Verbindlichkeiten das Ergebnis von Straftaten sind.

      Gruß
      Wolfgang

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gerichtsvollzieher macht Mist!

    Hallo Petra,

    die Situation ist sicher tragisch, aber erstens ist das ja nicht die Schuld des Gerichtsvollziehers, sondern die Verantwortung des gesetzlichen Systems; und zweitens frage ich dich: Wie stellst du dir denn ein besseres System vor?

    Immer wenn jemand eine tolle Idee hat, darf man bei ihm nicht mehr pfänden? Das wäre ja Voraussetzung dafür, dass man sinnvollerweise auf die eidesstattliche Erklärung verzichten kann. Mit anderen Worten: Der Gerichtsvollzieher kommt demnächst nur noch zu Leuten, die dann plötzlich tolle Geschäftsideen haben. Irgendwie kann es das doch nicht sein.

    Ich finde, dein Beitrag ist nicht ganz durchdacht und erklärt zwar anschaulich, in welche (traurigen) Schwierigkeiten man durch das System, wie es ist, geraten kann; dein Beitrag ignoriert aber gänzlich die Gesamtheit, die widerstreitenden Interessen.

    Vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten. Ich kenne mich nicht so aus, aber mir fallen spontan die Ideen ein,

    1. sich bei Stellen zu erkundigen, die Existenzgründer und/oder Schuldner beraten,

    2. zu überlegen, ob die eidesstattliche Versicherung wirklich so schädlich wäre; das hängt natürlich von der Geschäftsidee ab. Aber mal ehrlich, wenn ich bei jemandem (z.B. bei einem professionellen eBay-Händler) für 100 Euro ein Produkt kaufe (und im Grunde gilt das auch für eine Dienstleistung), dann hole ich doch nicht erst eine Schufa-Auskunft ein (abgesehen davon, dass ich das gar nicht darf). Vielleicht geht es dir auch um Kredite, die dein Freund nicht bekommen würde, aber andererseits muss man dazu ja auch sagen: Es sind schon die genialsten Geschäftsideen gescheitert (und dann wird es langsam eng mit den Schulden, oder),

    3. sich mit jemandem zusammenzutun, der im Außenverhältnis mit seinem guten Namen (ich meine: mit seiner Bonität) auftritt, während vertraglich im Innenverhältnis geregelt ist, dass beide gleichermaßen investieren und gewinnen. Zu denken wäre auch die Gründung eines Unternehmens, das eine eigene juristische Person ist. Bei einer GmbH etwa kommt es ja gar nicht auf die Bonität der Gesellschafter an, weil die Gesellschaft sowieso nur mit ihrem eigenen Kapital haftet (müsste man sich natürlich erst erkundigen, ob ich hier nicht völligen Blödsinn rede *g*)

    Schönen Gruß,
    Levay



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