Gerichtsvollzieher macht Mist!
Von: , Frage gestellt am Sa, 9. Okt 2004
Liebe wer-weiss-was Freunde,
nun bin ich noch gar nicht so lange dabei in diesem tollen Forum, und
schon habe ich wieder eine "Angelegenheit", in der ich mich über
jeden gut gemeinten Ratschlag freuen würde.
Wenn wir uns jetzt vorstellten, ich hätte einen guten Freund, der
mich gerade besucht hätte. Nennen wir ihn Axel. Axel ist fertig
gewesen.
Seine Situation: Axel ist arbeitslos, will das aber ändern, hat auch
ein - naja, sage ich - realistisches Konzept für eine Selbständigkeit
(Hartz IV oder ALG II kommen für ihn nicht in Frage). Er rackert, ist
voller Ideen und Zuversicht.
Alte Schulden, durch Zins und Zinseszins jetzt knapp im fünfstelligen
Bereich. Gerichtsvollzieher seit Jahren, mal hier und da 'nen
Hunderter abbezahlt. Gerichtsvollzieher: Gib Eidesstattliche ab, dann
lass ich dich - vorerst - in Ruhe. Wenn nicht, kommst Du in den
Knast! Macht Axel das, sind seine Pläne von Selbständigkeit völlig
zerplatzt. "Da kann ich mich gleich aufhängen", meint er. Dem habe
ich zugestimmt.
DER HÖHEPUNKT: Obwohl der Gläubiger bislang keinen
Haftkostenvorschuss einbezahlt hat, droht der GV immer damit: Für
dich ist die Zelle schon reserviert. Jetzt hat der GV Kontakt zum
Vermieter von Axel aufgenommen und diesem gegenüber versichert, er
erscheine mit Polizei und breche Axels Wohnung auf. Da dieser auch
noch eine Miete in Rückstand ist, fiel gleich das Wort von
Räumungsklage.
Ich halte Axel für einen - vielleicht pflippigen, aber sich
bemühenden - intellektuellen Zeitgenossen. Wenn ihm so der Boden
unter den Füßen weggezogen wird, ist er vielleicht demnächst Penner
und seine Schulden werden so auch nicht getilgt. Nur das kann doch
nicht Methode unseres Rechtssystem sein, oder? Was kann man gegen
einen Gerichtsvollzieher tun, der Rufschädigung betreibt?
Ich danke im Voraus für jeden Tipp.
Viele Grüße
Petra
