Impressumpflicht bei blogger.com
(Autor: J u l i а, Frage gestellt am Sa, 9. Okt 2004)
Moin ihr Experten.
http://www.blogger.com bietet einen Service an bei dem man sich ein "Portal" anlegen kann und dort alleine oder auch mit anderen Schreiberlingen "Nachrichten" veröffentlichen kann. Einen eigenen Blogger anlegen kann man relativ einfach und schon wird losgeschrieben. Abzurufen ist die Seite dann über deinwunschname.blogspot.com.
Mir stellt sich nun folgende Fragen: 1. besteht für eine solche Seite dann eine Impressumspflicht, bzw was hätte es für Folgen, wenn man keins einbindet?!
Und zum anderen: 2. wir nehmen mal an, man veröffentlich auf dieser Seite satirische Nachrichten (und auch Klatsch und Tratsch) über User einer Community (keine Realnamen, nur die Nicks die innerhalb dieser Community verwendet werden). Die Verfasser dieser Nachrichten würden dann dort nicht unter ihren bekannten Nicks posten, sondern unter "Künstlernamen". Funktionierende Email Adressen von den Schreiberlingen wären hinterlegt. Könnte das rechtliche Konsequenzen in irgend einer Art und Weise haben, wenn sich da jemand auf den Schlips getreten fühlt??
Bin auf diesem Gebiet ein wenig unbeholfen ;-)
Vielen Dank für eure Hinweise.
Lieben Gruß, Julia
http://www.blogger.com bietet einen Service an bei dem man sich ein "Portal" anlegen kann und dort alleine oder auch mit anderen Schreiberlingen "Nachrichten" veröffentlichen kann. Einen eigenen Blogger anlegen kann man relativ einfach und schon wird losgeschrieben. Abzurufen ist die Seite dann über deinwunschname.blogspot.com.
Mir stellt sich nun folgende Fragen: 1. besteht für eine solche Seite dann eine Impressumspflicht, bzw was hätte es für Folgen, wenn man keins einbindet?!
Und zum anderen: 2. wir nehmen mal an, man veröffentlich auf dieser Seite satirische Nachrichten (und auch Klatsch und Tratsch) über User einer Community (keine Realnamen, nur die Nicks die innerhalb dieser Community verwendet werden). Die Verfasser dieser Nachrichten würden dann dort nicht unter ihren bekannten Nicks posten, sondern unter "Künstlernamen". Funktionierende Email Adressen von den Schreiberlingen wären hinterlegt. Könnte das rechtliche Konsequenzen in irgend einer Art und Weise haben, wenn sich da jemand auf den Schlips getreten fühlt??
Bin auf diesem Gebiet ein wenig unbeholfen ;-)
Vielen Dank für eure Hinweise.
Lieben Gruß, Julia
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