Weichende Erben - Vermögen versteuern, obwohl ...?
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 2004
Hallo ich hätte da mal eine Frage zum Thema Erbrecht:
Wenn ein Vater seinen drei Kindern gerne vor oder nach seinem Tod das Vermögen zukommen lassen möchte, es handelt sich hier um einen landwirtschaftlichen Betrieb müssen dann die Kinder Steuern bezahlen, obwohl es doch eigentlich unter die Freibeträge fällt?
Das Vermögen besteht nur aus Betriebsvermögen Landwirtschaft und für zwei der Kinder entnimmt er jeweils einen Bauplatz und ein Wochenendgrundstück, ist es nun rechtlich wirklich so, dass hiervon Steueren bezahlt werden müssen, wohingegen das größere Erbe an den Hoferben steuerfrei wäre?
Auch wenn keines der Grundstücke verkauft werden würde?
Bin mal neugierig, wie hier die Rechtslage aussieht.
