Rechnung an unzuverlässige Handwerker möglich?

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 2004

Hallo,
Angenommen folgendes hat sich ereignet:

Der Parkett-Boden in einem Single-Haushalt ist beschädigt. Vermieter und Mieter einigen sich darauf, dies reparieren zu lassen.

Eine Parkettmeister-Firma kommt heraus und schaut sich den Boden an, daraufhin erstellt sie zwei Angebote: einmal einen Komplett-Überarbeitung, einmal nur Reparatur-Arbeiten. Vermieter entscheiden sich für die Reparatur, der Mieter macht einen Termin mit dem Parkettmeister aus.

Zu dem Termin muß sich der Mieter einen halben Tag Urlaub nehmen, als der Parkettmeister endlich kommt (eine Stunde Verspätung), es ist der gleiche nämlich der Juniror-Chef, der auch das Angebot erstellt hat, schaut er sich den Boden an und fragt:,,Worauf haben wir uns nochmal geeinigt?" ,,Reparatur der beschädigten Stellen" sagt der Mieter. Worauf der Parkettmeister sagt, daß dies nicht gehen würde und hinterher total widerlich aussehen würde.

Kann der Mieter der Parkettfirma eine Rechnung über seinen halben Tag Urlaub stellen? Zumal ein Termin vereinbart wurde über ein Angebot, daß von der Firma erstellt worden ist und auch der gleiche Mann wieder raus kam?

Danke für Eure Antworten!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechnung an unzuverlässige Handwerker möglich?

    Hallo,

    Vertrag ist Vertarg. Der Parkett-"Heini" jhat das Parkett zu reparieren egal wie es schafft. Die Qualität hat er zu bringen. Ansonsten Schadenersatzklage.

    Christian

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