Gewerbliche Autowaschanlagen vs. Fensterputzen
Hallo E. Krull,
zum Thema Staubsaugen einerseits und Autowäsche andererseits
folgende Meldung vom 10.09.2004:
Rechtswidrig: Aus für Autowäsche am Sonntag
Zum Thema "private Autowäsche auf der Straße/Privatgrund" auf der einen Seite und dem "Betrieb von gewerblichen Autowaschanlagen" auf der anderen - Ausgangssituation war eigentlich das Fensterputzen am Sonntag und dann das "vergleichbare" Autowaschen; dass es verboten ist, sein Auto mit Putzmitteln auf der Straße zu waschen (wie davon im letzten Absatz die Rede ist), war von Anfang an klar - hat aber mit der objektiven Fragestellung nichts zu tun.
Ein Fallbeispiel bei dem es nicht um gewerbliche Autowaschanlagen geht, sondern darum, dass jemand in seiner Einfahrt am Sonntag sein Auto mit Politur pflegt o.ä., bleibt nach wie vor aus.
Gemeinden müssen Ausnahmeregelungen widerrufen - Betrieb
verstößt gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz
Passau/Altötting (heb/jo). Auto waschen am Sonntag - damit ist
jetzt Schluss. Gut zwei Monate lang hatten die Betreiber von
Autowaschanlagen in grenznahen Gebieten ihre Betriebe auch am
Sonntag geöffnet. Eine Ausnahmeregelung der Städte und
Gemeinden in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau hatte
dies seit Juli möglich gemacht. Das Geschäft wurde geduldet.
In einem Rundschreiben setzte die Regierung von Niederbayern
jetzt die betroffenen Städte und Gemeinden davon in Kenntnis,
dass der Betrieb rechtswidrig ist. Und fordert: „Die
Ausnahmeregelungen sind zu widerrufen.“ (...) Alles in allem seien
höchstens Einzelfallregelungen für einen Sonntag möglich, mehr
nicht. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit seien auch die
Gemeinden an die Gesetzesvorgaben gebunden.(...)
Auch im Landkreis Altötting haben sonntags Autowaschanlagen
geöffnet. Da das dortige Landratsamt bislang nicht von der
Regierung von Oberbayern in Kenntnis gesetzt wurde, läuft hier
der Betrieb weiter. Eine Ausnahmeregelung der Stadt Burghausen
macht dies für die Autowaschanlagen-Betreiber möglich. „Wir
warten noch auf eine Stellungnahme der Stadt, die an das
Ministerium weitergeleitet wird“, heißt es aus dem dortigen
Landratsamt. Erst dann entscheidet sich die Zukunft für das
Sonntagsgeschäft. „Aber es wird dort eine ähnliche Regelung
wie in Niederbayern geben“, prophezeit Völk. „Es gibt keinen
Spielraum, so ist die geltende Rechtslage.“
Den einzigen Schluss, den man für die Diskussion aus diesem Fall ziehen kann, ist die Tatsache, dass sich da anscheinend wirklich alle untereinander nicht einig sind, und, dass daher von Kommune zu Kommune eine andere Auslegung der Gesetzmäßigkeiten vorherrscht.
Autowaschen ohne Autowaschanlage auf der Straße ist übrigens
auch im allgemeinen verboten, (...)
dito.
MfG
Marlon