Prozesskostenhilfe
Von: , Frage gestellt am Sa, 13. Nov 2004
Jemand (A) möchte Klage einreichen zur Herausgabe von beim Amtsgericht hintelegtem Geld aus einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeindschaft(Geld gehört A und B je zur hälfte).
(A) hat selber ersteigert und das Geld (das hinterlegte) von Verwandten geliehen.(Muss Zinsen zahlen)
Eine Einigung zwischen A und B ist nicht möglich.
(A) hat zudem einen Pfändungstitel gegen (B) wegen noch ausstehendem Kindesunterhalt.
(A) hat ein geringes Einkommen und 2 Kinder. Bekommt (A) nun Prozesskostenhilfe wenn Sie auf herausgabe des Geldes klagt ?? weil doch Geld zu erwarten ist ??? obwohl dieses Geld ja auch nur geliehen ist !!!
Oder hat (A) noch eine andere Möglichkeit (evtl. ohne Klage) an das das zustehende Geld zu kommen.
