Laub fegen und Schnee schippen
Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Nov 2004
Jemand ist Grundstücksbesitzer, dessen Grundstück und Eingang auf einen Privatweg führt. Besitzer dieses Privatweges ist er zusammen mit seinen Nachbarn, deren Grundstücke ebenfalls an diesem Weg liegen. Ein Teil des Weges wird regelmässig durch Blattabwurf von Kastanien und Eichen verschmutzt. Die Blätter fallen aber nicht auf den Teil des Weges, an das sein Grundstück grenzt.
Frage: Ist er verpflichtet, das Laub, das auf dem Weg liegt, an das die Grundstücke seiner Nachbarn grenzen, zu entfernen – oder obliegt diese Verpflichtung nur dem jeweiligen Grundstücksbesitzer, der das Pech hat, dass sein Grundstück an diesem Teil des Weges liegt ?
Dass Nachbarschaftshilfe geleistet wird, ist eine Sache – aber gibt es eine Verpflichtung zur Reinigung, auch wenn man anteiliger Besitzer des Weges bin.
Meines Wissens ist er nur verpflichtet, vor seinem Grundstück Schnee oder Blätter usw. zu beseitigen bzw. für Sicherheit auf dem Weg zu sorgen.
Habe er Recht ?
