Teppich in Mietwohnungen

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Sep 1999

Mein Vermieter hat in seinen Wohnungen Teppiche gelegt, die nicht geklebt sind, weiß und hell baige sind, und Schmutz anziehen wie ein Magnet.
Nach einem Jahr haben sich Flecken eingeschlichen, die nicht mehr 100%tig zu entfernen sind.
Welchen Schadenersatz kann der Vermieter verlangen?
Peter.P.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Teppich in Mietwohnungen

    Üblicher Verschleiss braucht garnicht ersetzt zu werden. Anders ist es bei selbstverschuldetem wie Hundesch.....oder Zigarettenglut oder ähnliches.
    Bei Auszug bist Du nur zur Reinigung des Teppich verpflichtet, aber nicht zur ersatzleistung. Das gilt übrigens auch für Parkett oder andere Böden, die der Vermieter gelegt hat. Dieser ist übrigens nach einer gewissen Zeit zum Ersatz des Belages verpflichtet. Mann spricht so von 8 bis 10 Jahren.
    gruß
    roleover

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Nachtrag

      das ein weisser teppich schneller verschleisst und verdreckt, ist nur logisch und sollte Dein Vermieter auch wissen.
      Vielleicht solltest Du ihm von vornerein mitteilen, das eine ersatzforderung strikt abgelehnt wird. Vielleicht reagiert er besonnen und einsichtig.

    • Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
      Re^2: Teppich in Mietwohnungen

      Und wenn die Reinigung nicht gefruchtet hat? Auserdem habe ich gehört, das es von Bedeutung sein soll, ob ein Teppich geklebt oder lose verlegt sein soll.
      Erst mal Danke.
      Peter.P.

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Teppich in Mietwohnungen

        Dazu habe ich leider nichts gefunden. Auf jeden Fall scheint es sich um eine mitgemietete Sache zu handeln, die natürlich einem Verschleiss ausgesetzt ist.
        Inwiefern der Dreck nicht zu entfernen ist oder wie er entstand, dazu kann ich nichts sagen.
        Gruß
        roleover

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