Copyright

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Sep 1999

Hallo!

Wenn ich einen Text, ein Computerprogramm etc. schreibe, kann ich da einfach ein "Copyright" einbauen oder muß ich dies irgendwo anmelden?
Wenn dann das Copyright drauf ist, ist mein Werk dann rein theoretisch geschützt, so daß nicht ein anderer damit Gewinn macht?

Danke!

Sylvia

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Copyright

    Hallo!

    Wenn ich einen Text, ein Computerprogramm
    etc. schreibe, kann ich da einfach ein
    "Copyright" einbauen oder muß ich dies
    irgendwo anmelden?
    Eine Anmeldung ist nicht nötig, um das ©-Zeichen verwenden zu können. Wenn dann das Copyright drauf ist, ist
    mein Werk dann rein theoretisch
    geschützt, so daß nicht ein anderer damit
    Gewinn macht?
    Ein Werk wird auch ohne diesen ©-Vermerk urheberrechtlich geschützt.
    Das © beruht auf einem internationalen Übereinkommen (ich glaube, Welturheberrechtsabkommen).
    Demzufolge sind allfällige Formvorschriften (zB Registrierung etc), die in einem Vertragsstaat für den urheberrechtlichen Schutz erfüllt sein müssen, auch dann erfüllt, wenn jedes Werkstück den ©-Vermerk in Verbindung mit dem Namen des Berechtigten und dem Jahr der Erstveröffentlichung trägt.

    Aber für den Schutz in Deutschland ist das © weitgehend irrelevant, da keine Registrierung erforderlich ist, um ein Werk urheberrechtlich zu schützen.
    Es ist aber zB im Hinblick auf die USA von Bedeutung, da man dort meines Wissens Werke registrieren lassen muß.

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Copyright

      Hallo, Patrick! Ein Werk wird auch ohne diesen ©-Vermerk
      urheberrechtlich geschützt.
      Das © beruht auf einem internationalen
      Übereinkommen (ich glaube,
      Welturheberrechtsabkommen).
      Genau: Artikel III Nr. 1 des Welturheberrechtsabkommens in der Pariser Fassung vom 6. September 1952, revidiert in Paris am 24. Juli 1971; abgedruckt im BGBl 1995 II S. 102 und BGBl. 1973 II S. 111 - oder im dtv "UrhR", aus dem ich das zitiert habe. ;-) Aber für den Schutz in Deutschland ist
      das © weitgehend irrelevant, da keine
      Registrierung erforderlich ist, um ein
      Werk urheberrechtlich zu schützen.
      Es ist aber zB im Hinblick auf die USA
      von Bedeutung, da man dort meines Wissens
      Werke registrieren lassen muß.
      Meines Wissens ist auch dort eine förmliche registrierung und auch die Angabe des Copyright-Zeichens nicht mehr erforderlich, aber leider habe ich dafür keine zuverlässige Quelle griffbereit.

      Das war's
      Lars

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Copyright

    die Antwort von Patrick stimmt nicht ganz. das copywrite-Zeichen bedarf der Anmeldung beim Markenamt (Abt. des Patentamtes). Dort werden aber Marken (im weiteren Sinne) eingetragen. Wenn Du einen Text schreibst, dann ist dies grundsätzlich Dein geistiges Werk und damit urheberechtl. geschützt. Doch das Urheberrecht hat Lücken, so groß wie ein Scheuentor. Wenn Du eine besondere Leistung vollbracht hat (Buch u.ä.) kannst du es bei VG-Wort anmelden und jeder, der dies nachdruckt, muß (aber auch nur vielleicht) löhnen. Schulen, wissenschaft. Stellen etc. können abschreiben; das nennt man dann zitieren...
    Es kommt also wesentlich darauf an, was Du produziert hat. Dieser Text von mir, darf nur unter Angabe der Quelle (meinen Namen) zitiert werden. Verändern darf ihn niemand. Man kann aber den Text etwas abwandeln, dann ist es nicht mehr mein Werk und somit "frei".

    Alles Klar?
    Gruß Klaus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
      Re^2: Copyright

      Hi, Klaus! die Antwort von Patrick stimmt nicht
      ganz.
      Tut sie doch. :-) das copywrite-Zeichen bedarf der
      Anmeldung beim Markenamt (Abt. des
      Patentamtes). Dort werden aber Marken (im
      weiteren Sinne) eingetragen.
      Das © muß nirgends angemeldet werden.
      (Vgl dazu Art III Abs 1 WUA Paris - http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materiali...)
      Urheberrecht hat mit Marken überhaupt nix zu tun.
      Es gibt zwar die Möglichkeit, ein Werk registrieren zu lassen, doch das hat weder direkt etwas mit dem Schutz noch mit dem © zu tun. Wenn Du
      einen Text schreibst, dann ist dies
      grundsätzlich Dein geistiges Werk und
      damit urheberechtl. geschützt.
      Nur wenn es der Autor geschafft hat, ein eigentümliches geistiges Werk zu entwickeln, also etwas Originelles zu schaffen.
      (Und in die juristische Fachdiskussion, ob "Eigentümlichkeit", "Eigenpersönlichkeit", "Originalität" usw dasselbe oder etwas Unterschiedliches bedeuten, möchte ich mich damit nicht einmischen. *g*) Doch das
      Urheberrecht hat Lücken, so groß wie ein
      Scheuentor.
      Das sind keine Lücken, sondern vom Gesetzgeber bewußt gestaltete Fälle der freien Werknutzung . ;-} Wenn Du eine besondere
      Leistung vollbracht hat (Buch u.ä.)
      Damit etwas eine "besondere Leistung" (also ein urheberrechtlich geschütztes Werk) ist, muß es kein "Buch öä" sein.
      Jede eigenpersönliche geistige Schöpfung in einer bestimmten Werkkategorie ist schon ex lege geschützt, egal wie lang oder kurz, wie schön oder wie häßlich das Werk ist.
      Es "genügt" die Tatsache der Originalität. kannst du es bei VG-Wort anmelden und
      jeder, der dies nachdruckt, muß (aber
      auch nur vielleicht) löhnen.
      Löhnen muß man auch, wenn das Werk bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet ist.
      Die VG nimmt dem Urheber nur die Arbeit (Kontrolle, Inkasso, Überwachung, Rechtewahrnehmung etc) ab. Schulen,
      wissenschaft. Stellen etc. können
      abschreiben; das nennt man dann
      zitieren...
      Das ist ein Teil der freien Werknutzung. Was alles im Rahmen der freien Werknutzung erlaubt ist, steht relativ genau und ausführlich im Gesetz.
      Und das Zitatrecht steht auch nur zu bestimmten Zwecken und in einem bestimmten, begrenzten Ausmaß zu. Es kommt also wesentlich darauf an, was
      Du produziert hat. Dieser Text von mir,
      darf nur unter Angabe der Quelle (meinen
      Namen) zitiert werden. Verändern darf ihn
      niemand. Man kann aber den Text etwas
      abwandeln, dann ist es nicht mehr mein
      Werk und somit "frei".
      Erstens glaube ich nicht, daß Dein Text (ebensowenig wie meiner) schon ein Werk iSd Urherrechts ist.
      Zweitens muß ein Werk mehr als bloß "etwas abgewandelt" werden, um nicht mehr seinem Urheber zugeordnet werden zu müssen.
      Alles Klar?
      Gruß Klaus
      Alles Klar! :-)

      Jedenfalls bleibe ich dabei, daß das © erstens keiner Anmeldung bedarf und zweitens im kontinentaleuropäischen Rechtsraum nicht zwingend notwendig ist, um ein Werk urheberrechtlich zu schützen.

      Gruß
      P.

      • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
        Re^3: Copyright

        Hallo Patrick,

        Deine Antworten sind absolut korrekt. Wer im Rechtsbrett mit Bomben wie "stimmt nicht" um sich schmeißt, sollte doch einen Paragraphen oder ein Urteil nennen. Auch ein Buchzitat oder ein Link würden die Behauptungen nachprüfbarer machen.

        Laß mich noch etwas ergänzen (ich bin aber schwach bei Urheberrecht):

        Nach § 69a Abs. 3 UrhG finden auf Computerprogramme die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung. Und nun § 10 UrhG im Zitat:

        "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweise des Gegenteils als Urheber angesehen (...)"

        Ein Programm gehört zur ersten Kategorie und ist immer ein "Vervielfältigungsstück". Es ist also nicht nur erlaubt, sondern absolut empfehlenswert, sich als Urheber in einem Programm zu verewigen.

        Ist die VG Wort etwas Ernsthaftes oder nur ein Abzockerverein?

        viele grüße
        ralph

        • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
          Re^4: Copyright

          Hallo Patrick,
          Hi Ralph! Deine Antworten sind absolut korrekt.
          [...]
          Isch wais. Dem is kongred korregd! ;-) [...]
          Ist die VG Wort etwas Ernsthaftes oder
          nur ein Abzockerverein?
          Ich würde sagen, eine Verwertungsgesellschaft kann für einen einzelnen Urheber schon von großem Vorteil sein, da dieser idR weder die Möglichkeiten noch die Nerven hat, jeder Verwendung seines Werkes auf die Spur zu kommen und seine Ansprüche durchzusetzen.
          (In dieser Hinsicht könnte man sie vielleicht auch mit Gewerkschaften vergleichen, obwohl hier vollkommen andere Interessen und Parteien im Spiel sind.)

          Wie es genau in Deutschland aussieht, kann ich nicht sagen, aber hier in Ö sind gewisse Tätigkeiten (insb die Nutzbarmachung von Senderechten im Rahmen eines Unternehmens) den Verwertungsgesellschaften vorbehalten.
          viele grüße
          ralph
          Ciao
          P.

          • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
            Verwertungsgesellschaften in Deutschland

            Hallo, Patrick! Wie es genau in Deutschland aussieht,
            kann ich nicht sagen, aber hier in Ö sind
            gewisse Tätigkeiten (insb die
            Nutzbarmachung von Senderechten im Rahmen
            eines Unternehmens) den
            Verwertungsgesellschaften vorbehalten.
            Das sieht in Deutschland genauso aus. Insbesondere die Geräteabgaben (also das, was ein Copyshop für Kopiergeräte löhnen muß oder ein Kasettengeräthersteller für diese) können nur von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

            Das war's
            Lars

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