Copyright

Hallo!

Wenn ich einen Text, ein Computerprogramm etc. schreibe, kann ich da einfach ein „Copyright“ einbauen oder muß ich dies irgendwo anmelden?
Wenn dann das Copyright drauf ist, ist mein Werk dann rein theoretisch geschützt, so daß nicht ein anderer damit Gewinn macht?

Danke!

Sylvia

Hallo!

Wenn ich einen Text, ein Computerprogramm
etc. schreibe, kann ich da einfach ein
„Copyright“ einbauen oder muß ich dies
irgendwo anmelden?

Eine Anmeldung ist nicht nötig, um das ©-Zeichen verwenden zu können.

Wenn dann das Copyright drauf ist, ist
mein Werk dann rein theoretisch
geschützt, so daß nicht ein anderer damit
Gewinn macht?

Ein Werk wird auch ohne diesen ©-Vermerk urheberrechtlich geschützt.
Das © beruht auf einem internationalen Übereinkommen (ich glaube, Welturheberrechtsabkommen).
Demzufolge sind allfällige Formvorschriften (zB Registrierung etc), die in einem Vertragsstaat für den urheberrechtlichen Schutz erfüllt sein müssen, auch dann erfüllt, wenn jedes Werkstück den ©-Vermerk in Verbindung mit dem Namen des Berechtigten und dem Jahr der Erstveröffentlichung trägt.

Aber für den Schutz in Deutschland ist das © weitgehend irrelevant, da keine Registrierung erforderlich ist, um ein Werk urheberrechtlich zu schützen.
Es ist aber zB im Hinblick auf die USA von Bedeutung, da man dort meines Wissens Werke registrieren lassen muß.

die Antwort von Patrick stimmt nicht ganz. das copywrite-Zeichen bedarf der Anmeldung beim Markenamt (Abt. des Patentamtes). Dort werden aber Marken (im weiteren Sinne) eingetragen. Wenn Du einen Text schreibst, dann ist dies grundsätzlich Dein geistiges Werk und damit urheberechtl. geschützt. Doch das Urheberrecht hat Lücken, so groß wie ein Scheuentor. Wenn Du eine besondere Leistung vollbracht hat (Buch u.ä.) kannst du es bei VG-Wort anmelden und jeder, der dies nachdruckt, muß (aber auch nur vielleicht) löhnen. Schulen, wissenschaft. Stellen etc. können abschreiben; das nennt man dann zitieren…
Es kommt also wesentlich darauf an, was Du produziert hat. Dieser Text von mir, darf nur unter Angabe der Quelle (meinen Namen) zitiert werden. Verändern darf ihn niemand. Man kann aber den Text etwas abwandeln, dann ist es nicht mehr mein Werk und somit „frei“.

Alles Klar?
Gruß Klaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, Klaus!

die Antwort von Patrick stimmt nicht
ganz.

Tut sie doch. :smile:

das copywrite-Zeichen bedarf der
Anmeldung beim Markenamt (Abt. des
Patentamtes). Dort werden aber Marken (im
weiteren Sinne) eingetragen.

Das © muß nirgends angemeldet werden.
(Vgl dazu Art III Abs 1 WUA Paris - http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materiali…)
Urheberrecht hat mit Marken überhaupt nix zu tun.
Es gibt zwar die Möglichkeit, ein Werk registrieren zu lassen, doch das hat weder direkt etwas mit dem Schutz noch mit dem © zu tun.

Wenn Du
einen Text schreibst, dann ist dies
grundsätzlich Dein geistiges Werk und
damit urheberechtl. geschützt.

Nur wenn es der Autor geschafft hat, ein eigentümliches geistiges Werk zu entwickeln, also etwas Originelles zu schaffen.
(Und in die juristische Fachdiskussion, ob „Eigentümlichkeit“, „Eigenpersönlichkeit“, „Originalität“ usw dasselbe oder etwas Unterschiedliches bedeuten, möchte ich mich damit nicht einmischen. *g*)

Doch das
Urheberrecht hat Lücken, so groß wie ein
Scheuentor.

Das sind keine Lücken, sondern vom Gesetzgeber bewußt gestaltete Fälle der freien Werknutzung . ;-}

Wenn Du eine besondere
Leistung vollbracht hat (Buch u.ä.)

Damit etwas eine „besondere Leistung“ (also ein urheberrechtlich geschütztes Werk) ist, muß es kein „Buch öä“ sein.
Jede eigenpersönliche geistige Schöpfung in einer bestimmten Werkkategorie ist schon ex lege geschützt, egal wie lang oder kurz, wie schön oder wie häßlich das Werk ist.
Es „genügt“ die Tatsache der Originalität.

kannst du es bei VG-Wort anmelden und
jeder, der dies nachdruckt, muß (aber
auch nur vielleicht) löhnen.

Löhnen muß man auch, wenn das Werk bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet ist.
Die VG nimmt dem Urheber nur die Arbeit (Kontrolle, Inkasso, Überwachung, Rechtewahrnehmung etc) ab.

Schulen,
wissenschaft. Stellen etc. können
abschreiben; das nennt man dann
zitieren…

Das ist ein Teil der freien Werknutzung. Was alles im Rahmen der freien Werknutzung erlaubt ist, steht relativ genau und ausführlich im Gesetz.
Und das Zitatrecht steht auch nur zu bestimmten Zwecken und in einem bestimmten, begrenzten Ausmaß zu.

Es kommt also wesentlich darauf an, was
Du produziert hat. Dieser Text von mir,
darf nur unter Angabe der Quelle (meinen
Namen) zitiert werden. Verändern darf ihn
niemand. Man kann aber den Text etwas
abwandeln, dann ist es nicht mehr mein
Werk und somit „frei“.

Erstens glaube ich nicht, daß Dein Text (ebensowenig wie meiner) schon ein Werk iSd Urherrechts ist.
Zweitens muß ein Werk mehr als bloß „etwas abgewandelt“ werden, um nicht mehr seinem Urheber zugeordnet werden zu müssen.

Alles Klar?
Gruß Klaus

Alles Klar! :smile:

Jedenfalls bleibe ich dabei, daß das © erstens keiner Anmeldung bedarf und zweitens im kontinentaleuropäischen Rechtsraum nicht zwingend notwendig ist, um ein Werk urheberrechtlich zu schützen.

Gruß
P.

Hallo Patrick,

Deine Antworten sind absolut korrekt. Wer im Rechtsbrett mit Bomben wie „stimmt nicht“ um sich schmeißt, sollte doch einen Paragraphen oder ein Urteil nennen. Auch ein Buchzitat oder ein Link würden die Behauptungen nachprüfbarer machen.

Laß mich noch etwas ergänzen (ich bin aber schwach bei Urheberrecht):

Nach § 69a Abs. 3 UrhG finden auf Computerprogramme die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung. Und nun § 10 UrhG im Zitat:

„Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweise des Gegenteils als Urheber angesehen (…)“

Ein Programm gehört zur ersten Kategorie und ist immer ein „Vervielfältigungsstück“. Es ist also nicht nur erlaubt, sondern absolut empfehlenswert, sich als Urheber in einem Programm zu verewigen.

Ist die VG Wort etwas Ernsthaftes oder nur ein Abzockerverein?

viele grüße
ralph

Hallo Patrick,

Hi Ralph!

Deine Antworten sind absolut korrekt.
[…]

Isch wais. Dem is kongred korregd! :wink:

[…]
Ist die VG Wort etwas Ernsthaftes oder
nur ein Abzockerverein?

Ich würde sagen, eine Verwertungsgesellschaft kann für einen einzelnen Urheber schon von großem Vorteil sein, da dieser idR weder die Möglichkeiten noch die Nerven hat, jeder Verwendung seines Werkes auf die Spur zu kommen und seine Ansprüche durchzusetzen.
(In dieser Hinsicht könnte man sie vielleicht auch mit Gewerkschaften vergleichen, obwohl hier vollkommen andere Interessen und Parteien im Spiel sind.)

Wie es genau in Deutschland aussieht, kann ich nicht sagen, aber hier in Ö sind gewisse Tätigkeiten (insb die Nutzbarmachung von Senderechten im Rahmen eines Unternehmens) den Verwertungsgesellschaften vorbehalten.

viele grüße
ralph

Ciao
P.

Verwertungsgesellschaften in Deutschland
Hallo, Patrick!

Wie es genau in Deutschland aussieht,
kann ich nicht sagen, aber hier in Ö sind
gewisse Tätigkeiten (insb die
Nutzbarmachung von Senderechten im Rahmen
eines Unternehmens) den
Verwertungsgesellschaften vorbehalten.

Das sieht in Deutschland genauso aus. Insbesondere die Geräteabgaben (also das, was ein Copyshop für Kopiergeräte löhnen muß oder ein Kasettengeräthersteller für diese) können nur von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden.

Das war’s
Lars

Hallo, Patrick!

Ein Werk wird auch ohne diesen ©-Vermerk
urheberrechtlich geschützt.
Das © beruht auf einem internationalen
Übereinkommen (ich glaube,
Welturheberrechtsabkommen).

Genau: Artikel III Nr. 1 des Welturheberrechtsabkommens in der Pariser Fassung vom 6. September 1952, revidiert in Paris am 24. Juli 1971; abgedruckt im BGBl 1995 II S. 102 und BGBl. 1973 II S. 111 - oder im dtv „UrhR“, aus dem ich das zitiert habe. :wink:

Aber für den Schutz in Deutschland ist
das © weitgehend irrelevant, da keine
Registrierung erforderlich ist, um ein
Werk urheberrechtlich zu schützen.
Es ist aber zB im Hinblick auf die USA
von Bedeutung, da man dort meines Wissens
Werke registrieren lassen muß.

Meines Wissens ist auch dort eine förmliche registrierung und auch die Angabe des Copyright-Zeichens nicht mehr erforderlich, aber leider habe ich dafür keine zuverlässige Quelle griffbereit.

Das war’s
Lars