Hi, Klaus!
die Antwort von Patrick stimmt nicht
ganz.
Tut sie doch. 
das copywrite-Zeichen bedarf der
Anmeldung beim Markenamt (Abt. des
Patentamtes). Dort werden aber Marken (im
weiteren Sinne) eingetragen.
Das © muß nirgends angemeldet werden.
(Vgl dazu Art III Abs 1 WUA Paris - http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materiali…)
Urheberrecht hat mit Marken überhaupt nix zu tun.
Es gibt zwar die Möglichkeit, ein Werk registrieren zu lassen, doch das hat weder direkt etwas mit dem Schutz noch mit dem © zu tun.
Wenn Du
einen Text schreibst, dann ist dies
grundsätzlich Dein geistiges Werk und
damit urheberechtl. geschützt.
Nur wenn es der Autor geschafft hat, ein eigentümliches geistiges Werk zu entwickeln, also etwas Originelles zu schaffen.
(Und in die juristische Fachdiskussion, ob „Eigentümlichkeit“, „Eigenpersönlichkeit“, „Originalität“ usw dasselbe oder etwas Unterschiedliches bedeuten, möchte ich mich damit nicht einmischen. *g*)
Doch das
Urheberrecht hat Lücken, so groß wie ein
Scheuentor.
Das sind keine Lücken, sondern vom Gesetzgeber bewußt gestaltete Fälle der freien Werknutzung . ;-}
Wenn Du eine besondere
Leistung vollbracht hat (Buch u.ä.)
Damit etwas eine „besondere Leistung“ (also ein urheberrechtlich geschütztes Werk) ist, muß es kein „Buch öä“ sein.
Jede eigenpersönliche geistige Schöpfung in einer bestimmten Werkkategorie ist schon ex lege geschützt, egal wie lang oder kurz, wie schön oder wie häßlich das Werk ist.
Es „genügt“ die Tatsache der Originalität.
kannst du es bei VG-Wort anmelden und
jeder, der dies nachdruckt, muß (aber
auch nur vielleicht) löhnen.
Löhnen muß man auch, wenn das Werk bei keiner Verwertungsgesellschaft angemeldet ist.
Die VG nimmt dem Urheber nur die Arbeit (Kontrolle, Inkasso, Überwachung, Rechtewahrnehmung etc) ab.
Schulen,
wissenschaft. Stellen etc. können
abschreiben; das nennt man dann
zitieren…
Das ist ein Teil der freien Werknutzung. Was alles im Rahmen der freien Werknutzung erlaubt ist, steht relativ genau und ausführlich im Gesetz.
Und das Zitatrecht steht auch nur zu bestimmten Zwecken und in einem bestimmten, begrenzten Ausmaß zu.
Es kommt also wesentlich darauf an, was
Du produziert hat. Dieser Text von mir,
darf nur unter Angabe der Quelle (meinen
Namen) zitiert werden. Verändern darf ihn
niemand. Man kann aber den Text etwas
abwandeln, dann ist es nicht mehr mein
Werk und somit „frei“.
Erstens glaube ich nicht, daß Dein Text (ebensowenig wie meiner) schon ein Werk iSd Urherrechts ist.
Zweitens muß ein Werk mehr als bloß „etwas abgewandelt“ werden, um nicht mehr seinem Urheber zugeordnet werden zu müssen.
Alles Klar?
Gruß Klaus
Alles Klar! 
Jedenfalls bleibe ich dabei, daß das © erstens keiner Anmeldung bedarf und zweitens im kontinentaleuropäischen Rechtsraum nicht zwingend notwendig ist, um ein Werk urheberrechtlich zu schützen.
Gruß
P.