Hallo,
Wenn man zu einem Tagungszeitpunkt (an dem erfahrungsgemäss die ganze Stadt sehr überlaufen ist) ein Hotelzimmer 3 Monate im Voraus über die offizielle Tourismuszentrale der Stadt bucht, das Hotel aber mit 5 Wochen Vorlauf die Reservierung annuliert, da es seinen Betrieb einstellt und nun die meisten - vielleicht sogar alle - Hotels ausgebucht sind.
Hat man in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz? Differenzbetrag, falls man teurer buchen muss, bzw. Schadensersatz, wenn man gar nicht mehr unterkommt? Falls ja - gegen die Hotelbetreiber oder die Tourismuszentrale?
Mit vielen Güssen, Peter