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Begnadigungen sind gotische Trümmer
Stimmt. Es gibt zwei seltsame gotische Trümmer aus feudalabsolutistischen Zeiten:
a) die Vergabe von Orden (Bundesverdienstkreuz und dergleichen)
und b) die Begnadigungen. Diese sind Überreste jener "Machtsprüche", mit denen absolute Monarchen bis zur Französischen Revolution Gerichtsentscheidungen "kassieren" konnten; danach getrauten sie es sich nicht mehr.
Die Begnadigungen haben eine einzige Existenzberechtigung: Mit ihrer Hilfe kann man Fehler im materiellen Recht "korrigieren". Z.B.: Jemand wird wegen einer Straftat zu einer hohen Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil wird rechtskräftig. Noch während der Verurteilte "sitzt", wird das Strafgesetz geändert; die Tat bleibt strafbar, aber das Strafmaß wird herabgesetzt. Eine derart hohe Strafe ist nach dem neuen Gesetz nicht mehr drin. Der Verurteilte ist nach "Absitzen" der nunmehr zulässigen Höchststrafe "reif" für die Begnadigung.
Bis 1973 war "Kuppelei" strafbar. Das führte zu Konstellationen, bei denen sich das Gefieder sträubt (Fall nach BGHSt. 6, 53): Eine "zur Tatzeit" (1950) 20 Jahre alte Frau (damals wurde man mit 21 volljährig) war im 8. Monat schwanger; der Vater des Kindes war wesentlich älter als die Frau und hatte sich mit ihr verlobt. Die Mutter der Frau erlaubte dem Mann, eine Nacht im Zimmer der Tochter zu verbringen - und wurde dafür nach § 180 StGB alter Fassung mit Zuchthaus bestraft. Hinzu kam noch: Der Mann war verheiratet, als er das "Verhältnis" mit der 20jährigen begann. Er wurde "schuldig" geschieden, und deswegen durfte er die 20jährige nicht heiraten. War nämlich ein "Ehebruch" Ursache der Scheidung, so durfte der "Ehebrecher" die Person, mit der er die Ehe gebrochen hatte, nicht heiraten, aber die Landesregierungen konnten "gnadenweise" eine Ausnahme von diesem Eheverbot bewilligen. Das war die Bundesrepublik der 1950er Jahre! Wenn man heute so etwas liest, dann wächst einem eine Schwanzfeder. Einzige Korrekturmöglichkeit war die Begnadigung; deswegen hat sie sich gehalten.
Django