Hallo,
angenommen,
bei der Übernahme einer neuen Betreuung wurde die Bank nach früheren Konton und generell nach der Vermögenssituation der Betreuten in der Vergangenheit gefragt.
Die Auskunft wurde mit dem Hinweis auf den Datenschutz verweigert, die Betreuung wäre ja erst im Januar 2005 eingerichtet worden. Den entsprechenden Gesetztestext konnte man nicht zeigen, es wurde nur allgemein von neuen Vorschriften gesprochen.
Ist das Vorgehen der Bank richtig ? Ich meine, das wäre doch ein Freibrief für jeden Strolch, erst noch mal Oma’s Konto richtig zu schröpfen, und wenn dann eine Betreuung eingerichtet wird, dann ist ja ein Schlussstrich gezogen, und es kann nichts mehr passieren.
Das kann doch nicht Wille des Gesetzgebers sein, falls es so ist, wie von der Bank gesagt.
Gruss
Andreas
Hallo,
nein, es ist völlig richtig, was die Bank sagt. Wir haben in D ein vertragliches Bankgeheimnis, wonach die Bank verpflichtet ist, die Kundendaten zu schützen. Wenn Deine Bestallung aus dem Januar 2005 ist, bekommst Du keine rückwirkenden Auskünfte.
Falls Du Anhaltspunkte dafür hast, dass ein „Strolch“ oder gar ein früherer Verwalter sich da bereichert hat, so kann der Staatsanwalt beim Gericht einen Durchsuchungsbeschluss erwirken, dann muss die Bank Auskunft geben und tut es auch.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
danke für die Antwort. Nach dem, was ich bisher erlebt habe, wird das wohl unterschiedlich gehandhabt, deshalb wundere ich mich. Bisher hatte ich mit diesen Auskünften keine Probleme, und auch die Kundenberaterin musste sich erst schlau machen, was 20 Minuten Wartezeit bedeutete.
Ist eben immer ein grösserer Aufwand mit Betreuungskonten.
Zurück zu Thema: wenn das jetzt immer so gemacht wird, dann müsste ja bei jedem Anfangsverdacht der Staatsanwalt eingeschaltet werden. Ich habe es schon 2 oder 3 mal erlebt, dass ich dachte, jemand habe sich kräftig bedient. Es stellte sich aber immer heraus, dass es eine Erklärung gab. Hätten die Banken da nicht problemlos mitgespielt, das hätte ein Mordstheater mit den „Verdächtigen“ gegeben. Und z. B. eine grosse deutsche Bank hatte mir noch im letzten Jahr Auszüge für einen länger zurückliegenden Zeitpunkt übersdandt bzw. Auskunft gegeben.
Nun, sei es, wie es ist, ich würde nur gerne wissen, auf welche Gesetze sich die Banken beziehen.
Gruss
Andreas
Hallo,
danke für die Antwort. Nach dem, was ich bisher erlebt habe,
wird das wohl unterschiedlich gehandhabt, deshalb wundere ich
mich. Bisher hatte ich mit diesen Auskünften keine Probleme,
und auch die Kundenberaterin musste sich erst schlau machen,
was 20 Minuten Wartezeit bedeutete.
Ist eben immer ein grösserer Aufwand mit Betreuungskonten.
Zurück zu Thema: wenn das jetzt immer so gemacht wird, dann
müsste ja bei jedem Anfangsverdacht der Staatsanwalt
eingeschaltet werden. Ich habe es schon 2 oder 3 mal erlebt,
dass ich dachte, jemand habe sich kräftig bedient. Es stellte
sich aber immer heraus, dass es eine Erklärung gab. Hätten die
Banken da nicht problemlos mitgespielt, das hätte ein
Mordstheater mit den „Verdächtigen“ gegeben. Und z. B. eine
grosse deutsche Bank hatte mir noch im letzten Jahr Auszüge
für einen länger zurückliegenden Zeitpunkt übersdandt bzw.
Auskunft gegeben.
Nun, sei es, wie es ist, ich würde nur gerne wissen, auf
welche Gesetze sich die Banken beziehen.
Gruss
ab 1. mai gibt die bank jeder behörde auskunft.
ohne angabe von gründen - weil - die daten liegen alle unaufgefpordert in Frankfurt zur geflissentölichen bedienung.
t.
ab 1. mai gibt die bank jeder behörde auskunft.
ohne angabe von gründen - weil - die daten liegen alle
unaufgefpordert in Frankfurt zur geflissentölichen bedienung.
Nein, liegen sie nicht. Zum 38. mal: es können nur Stammdaten, aber keine Kontoumsätze oder -stände abgefragt werden.
C.
Hallo,
wie schon gesagt, es gibt kein Gesetz wo drinsteht, dass die Bank zu schweigen hat, vielmehr ist es eine vertragliche Vereinbarung zwischen Bank und Kunde. Die Bank hält sich an ihre Schweigepflicht so lange, bis sie gezwungen wird, Auskunft zu erteilen.
Es kann sein, dass einige Banken die Betreuer nicht als „Dritten“ sehen, der eine Auskunft verlangt, sondern als „Vertreter“ des Kunden, für den sie die Geheimhaltung ja machen. So genau ist das m.W. nirgends geregelt.
Gruss Hans-Jürgen
***