Welche Pflichten hat der Gerichtsvollzieher

Hallo ich hoffe schnell und gute Antworten zu erhalten.

Habe einen Pfändungstitel und war beim Gerichtsvollzieher.
Dieser macht in keinster Weis einen gescheiten Eindruck.
Leider gibt es nur diesen einen.
Ich möchte wissen wie man einen Gerichtsvollzieher kontrollieren kann was muss er ganz genau tun.
Welche Pflichten hat er genau.
Kann ich bei der Pfändnung oder Eidesstattabgabe dabei sein.
Was muss er pfänden?
Weis jemand vielleicht wie die tatsächlichen Kosten eines Verkaufes sind durch den Gerichtsvollzieher?
Da er sofort abgewogen hat wo ich Ihn mitteilte das der Schuldige noch einen PKW hat von mind. 1000€.
Ich weis nicht ob er kein Bock hat oder es keinen Sinn macht.
Bei Eidesstattabgabe muss der Verurteilte alles dem Gerichtsvollzieher vorlegen also Bescheide Gehalt, Arbeitslosengeld usw.
Ist dies so?

Ich habe versucht bei Gerichten nachzufragen und habe die ZPO durchsucht ich kann einfach nichts auf meine Fragen finden.

Bitte wenn jemand Ahnung hat oder weis wo es nachzulesen steht mailt mir oder schreibt in dieses Forum.
Vielen Dank.

Hallo Jana!

Welche Pflichten hat er genau.

Du hast eine Geldforderung und Bargeld ist immer besser als irgendwelche Gegenstände, die mit hohem Aufwand und ungewissem Erfolg verwertet werden. Der Gerichtsvollzieher wird den Schuldner besuchen und fragen, ob die Schuld bezahlt werden kann. Er wird versuchen, wenigsten einen Teilbetrag zu erhalten und den Rest innerhalb überschaubarer Zeit, i. d. R. nicht länger als 6 Monate.

Wenn keine Zahlungen erfolgen und sich nichts Verwertbares in der Wohnung des Schuldners findet, ist die Pfändung fruchtlos verlaufen. Dann muß der Schuldner die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben. Für Dich als Gläubigerin heißt das aber, daß Du zunächst auf den Kosten der Vollstreckung sitzen bleibst und kein Geld bekommst.

Kann ich bei der Pfändnung :oder Eidesstattabgabe dabei :sein.

Nein. Es sei denn, der Schuldner lädt Dich ein. Ansonsten hast Du in einer fremden Wohnung nichts verloren.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Kann ich bei der Pfändnung :oder Eidesstattabgabe dabei :sein.

Nein. Es sei denn, der Schuldner lädt Dich ein. Ansonsten hast
Du in einer fremden Wohnung nichts verloren.

Schön und gut, aber der Termin zur Abgabe der eV findet in aller Regel nicht in der Wohnung statt, eben weil dem Gläubiger auf Verlangen die Anwesenheit zu gestatten ist! Hat auch praktische Gründe, da es ja sein kann, dass der Schuldner nochmals Gelegenheit erhält, seine Zahlungsbereitschaft glaubhaft zu machen, er evtl. Ratenzahlung anbietet und der Gläubiger zustimmen muss.

Hallo

Nein. Es sei denn, der Schuldner lädt Dich ein. Ansonsten hast
Du in einer fremden Wohnung nichts verloren.

Also ich hatte zumindest das Vergnügen bei der zwangsweisen Öffnung der Wohnung (die ich ja schließlich auch bezahlen musste) anwesend zu sein und dem Gerichtsvollzieher bei der Durchsuchung zu helfen. Zum anberaumten Termin des Offenbarungseides war ich ebenfalls geladen, leider hatte meine Lieblingsschulderin wohl einen Bus verpasst oder den Weg nicht gefunden.
Greetz, Bommel (dessen Erfahrungen mit Schuldnern und Gerichtsvolziehern sehr enüchternd sind)

Hallo!

Also ich hatte zumindest das :Vergnügen bei der :zwangsweisen Öffnung der :Wohnung (die ich ja :schließlich auch bezahlen
musste) anwesend zu sein und :dem Gerichtsvollzieher bei :der Durchsuchung zu helfen.

Gerichtsvollzieher ganz alleine ist in Ordnung. Der Gläubiger ist unter keinen Umständen berechtigt, anderer Leute Wohnungen zu betreten und in deren Sachen zu wühlen. Solcher Vorgang ist ohne weiteres angreifbar. Wenn der Schulder soetwas mitbekommt, haben sowohl der Gerichtsvollzieher als auch der in einer fremden Wohnung schnüffelnde Gläubiger ein Problem. Kommt der Schuldner in dem Moment nach Hause und der Gläubiger entfernt sich nach Aufforderung nicht auf der Stelle aus der Wohnung, ist er wegen Hausfriedensbruch § 123 StGB dran.

Zum anberaumten Termin des
Offenbarungseides war ich :ebenfalls geladen…

Ja, Termin bei einem Rechtspfleger am Amtsgericht, jedenfalls außerhalb der Wohnung des Schuldners.

Die Reaktion mancher Gläubiger mag verständlich sein. Aber die Tatsache, daß ein Mensch Schulden hat, ändert nichts an der Unverletztlichkeit der Wohnung. Aus dem Verhalten insbesondere privater Gläubiger spricht nur zu oft pure Emotionalität. Das ist ein denkbar ungeeignetes Mittel für erfolgreiche Eintreibung. Sobald statt kühler Handlung Angreifbarkeit ins Spiel kommt, kann der dafür zu zahlende Preis den Wert der offenen Forderung weit überschreiten.

Gruß
Wolfgang

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Hallo,

Kann ich bei der Pfändnung oder Eidesstattabgabe dabei sein.

Was muss er pfänden?

alles was zum Lebensnotwendigen zählt, darf nicht gepfändet werden, darunter zählt auch ein 08/15- Fernsehr, 08/15-Stereoanlage, 08/15-PC. Nur wenn vg. Gegenstände Luxusgüter (z.B. LCD- Fernseher, Plasmafernseher etc.) ist dem Schuldner zuzumuten, den Luxusgegenständ rauszurücken und dafür ein Gerät vom Aldi zu holen.

Weis jemand vielleicht wie die tatsächlichen Kosten eines
Verkaufes sind durch den Gerichtsvollzieher?

Zum selberzusammenrechnen:
Der Gegenstand muss (ggf. verpackt und) abtransportiert werden, danach wird er bis zum nächsten Versteigerungstermin eingelagert (mind. 2 Wochen), dann braucht der Gerichtsvollzieher und seine Helfer (2 Lageristen, 2 Kassierer) ca. 10 min, dass Ding an den Mann zu bringen.

Abtransport/Lagerrung: 50 - 150 EUR
Versteigerung: 30 EUR (4 x 30 EUR/h + 1 x 60 EUR/h)
Da bei den Versteigerungen die meisten Sachen für’nen Äppel und 'nen Ei weggehen, musst Du
a) einen wertvollen Pfand und
b) viele interessierte Käufer bei der Auktion
haben. Die meisten anwesenden sind A&V- Heinis und halt paar Freunde des absurden.

Da er sofort abgewogen hat wo ich Ihn mitteilte das der
Schuldige noch einen PKW hat von mind. 1000€.

PKW gehört zum Lebnensnotwendigen, aussser bei max. 1,5jährigen Luxuskarossen und Oldtimern kommst du da nicht ran.
Der gute Mann hat also Recht, wenn er abgewiegelt hat.

Ich weis nicht ob er kein Bock hat oder es keinen Sinn macht.

Es hat bei dem 08/15- Schulner keinen Sinn, da die weniogsten eine BENQ- Stereoanlage zu hause rumstehen haben.

Ciao maxet.

Hallo

Also ich hatte zumindest das :Vergnügen bei der :zwangsweisen Öffnung der :Wohnung (die ich ja :schließlich auch bezahlen
musste) anwesend zu sein und :dem Gerichtsvollzieher bei :der Durchsuchung zu helfen.

Gerichtsvollzieher ganz alleine ist in Ordnung. Der Gläubiger
ist unter keinen Umständen berechtigt, anderer Leute Wohnungen
zu betreten und in deren Sachen zu wühlen. Solcher Vorgang ist
ohne weiteres angreifbar. Wenn der Schulder soetwas
mitbekommt, haben sowohl der Gerichtsvollzieher als auch der
in einer fremden Wohnung schnüffelnde Gläubiger ein Problem.

Das überrascht mich jetzt schon, denn sowohl der Schlosser als auch sein sohn, der dabei war (etwa 10 jahre, es war wohl ferienzeit und er wusste nicht, wohin mit der rotznase) haben sich ebenfalls in der wohnung umgeschaut bzw. auf der couch rumgelümmelt.

Kommt der Schuldner in dem Moment nach Hause und der Gläubiger
entfernt sich nach Aufforderung nicht auf der Stelle aus der
Wohnung, ist er wegen Hausfriedensbruch § 123 StGB dran.

Das hätte ich mir gewünscht und natürlich hätte ich die wohnung auf aufforderung verlassen, aber die dame dann auch direkt auf meine kosten verhaften lassen, wenn sie nicht an ort und stelle die EV abgelegt hätte (auf die warte ich auch immer noch!)

Zum anberaumten Termin des
Offenbarungseides war ich :ebenfalls geladen…

Ja, Termin bei einem Rechtspfleger am Amtsgericht, jedenfalls
außerhalb der Wohnung des Schuldners.

Wieso bei einem Rechtspfleger? es war das Büro des Gerichtsvollziehers!?

Die Reaktion mancher Gläubiger mag verständlich sein. Aber die
Tatsache, daß ein Mensch Schulden hat, ändert nichts an der
Unverletztlichkeit der Wohnung. Aus dem Verhalten insbesondere
privater Gläubiger spricht nur zu oft pure Emotionalität. Das
ist ein denkbar ungeeignetes Mittel für erfolgreiche
Eintreibung. Sobald statt kühler Handlung Angreifbarkeit ins
Spiel kommt, kann der dafür zu zahlende Preis den Wert der
offenen Forderung weit überschreiten.

Das ist sicherlich richtig und ich höre das auch nicht zum ersten Mal aber es ist schon sehr frustrierend, jemand monatelang die stange zu halten, weil man denkt, man tut was Gutes um nachher festzustellen, dass man als Vermieter nicht der einzige war, bei dem ständig neue Forderungen aufgelaufen sind, sondern sämtliche Telekommunikations- und Versnadunternehmen ebenso bewusst geschädigt worden sind. Dann trifft man auch noch auf desinteressierte Gerichtsvollzieher und auf einmal ist die Schuldnerin erstaunlich pfiffig und entzieht sich seit nunmher 2 Jahren dem Offenbarungseid. An eine erfolgreiche Eintreibung ist so überhaupt nicht zu denken, aber mein Titel gilt 30 Jahre und spätestens wenn die nette Frau mal Rente bekommt, lege ich den Wisch der BfA vor und alles was an Rente über den 840 Euro liegt, wird lebenslang gepfändet werden.
Greetz, Bommel

off topic
Hallo!

PKW gehört zum Lebnensnotwendigen, aussser bei max.
1,5jährigen Luxuskarossen und Oldtimern kommst du da nicht
ran.

Stimmt das so? Ist ein PKW nicht generell auch Luxus?

Fragt rechtsinteressiert
Patrick

Hallo Patrick!

Ist ein PKW nicht generell auch Luxus?

Man muß den Einzelfall sehen. In der Stadt steht alle 10 Minuten ein Bus vor der Tür. In manchen ländlichen Gegenden gibts keine Busverbindungen, keine Einkaufsmöglichkeiten, gar nichts. Dort ist ein Auto lebensnotwendig.

Viele Leute sind auf ihr Auto angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Auch dabei kann es schwierig sein, aufs Auto zuzugreifen. Je nach Lage des Einzelfalls kann es im Interesse des Gläubigers liegen, wenn der Schuldner sein Auto behält. Immer vorausgesetzt, der Schuldner will zahlen, wenn er nur kann und dem Gläubiger geht es nur um Geld und nicht etwa um irgendwelches emotionale Zeugs.

Merke: Eine Kuh, die man zu melken gedenkt, muß lebendig bleiben und ausreichend Futter bekommen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

PKW gehört zum Lebnensnotwendigen, aussser bei max.
1,5jährigen Luxuskarossen und Oldtimern kommst du da nicht
ran.

Stimmt das so? Ist ein PKW nicht generell auch Luxus?

in meinen Augen ja (genauso wie Fernseher), aber die Rechtssprechung geht dahin, dass das Auto für eine Arbeitsaufnahme und für die Besorgungen des täglichen Lebens (Aldi auf der grünen Wiese) benötigt wird.

Fragt rechtsinteressiert

Man kann auch den Vgl. zu Hartz IV ziehen, da wird den Leuten auch nicht der Verkauf eines angemessenen Autos gedrängt.

Wolfgang hat mit seinen Ausführungen zum Einzelfall sicher recht, aber der Regelfall ist halt so, dass der 7Jahre alte Opel Vectra und der 3Jahre alte Opel Corsa nicht angetastet werden. Die Ausgangsposterin schätzte den Wert des Fahrzeuges auf 1000 EUR (=10 Jahre alter Corsa oder so). Wenn der Schuldner so ein Einzelfall ist, der kein Auto bräuchte, dann besteht aber das Prozessrisko dagegen. Und das Auto x Monate einlagern kostet…

Ciao maxet.

lege ich den Wisch der BfA vor

und alles was an Rente über den 840 Euro liegt, wird
lebenslang gepfändet werden.
Greetz, Bommel

Da träum mal weiter. Nach Hartz15 wird die Dame dann mit ihren
85-Lebensjahren für Arbeitsfähig erklärt, muss täglich zwei
Stunden arbeiten, Kartoffeln schälen oder ein öffentliches Klo
bewachen, damit sie sich auf diesem Wege angemessen an ihrem
Platz im Altenheim beteiligt…