Hallo
Also ich hatte zumindest das :Vergnügen bei der :zwangsweisen Öffnung der :Wohnung (die ich ja :schließlich auch bezahlen
musste) anwesend zu sein und :dem Gerichtsvollzieher bei :der Durchsuchung zu helfen.
Gerichtsvollzieher ganz alleine ist in Ordnung. Der Gläubiger
ist unter keinen Umständen berechtigt, anderer Leute Wohnungen
zu betreten und in deren Sachen zu wühlen. Solcher Vorgang ist
ohne weiteres angreifbar. Wenn der Schulder soetwas
mitbekommt, haben sowohl der Gerichtsvollzieher als auch der
in einer fremden Wohnung schnüffelnde Gläubiger ein Problem.
Das überrascht mich jetzt schon, denn sowohl der Schlosser als auch sein sohn, der dabei war (etwa 10 jahre, es war wohl ferienzeit und er wusste nicht, wohin mit der rotznase) haben sich ebenfalls in der wohnung umgeschaut bzw. auf der couch rumgelümmelt.
Kommt der Schuldner in dem Moment nach Hause und der Gläubiger
entfernt sich nach Aufforderung nicht auf der Stelle aus der
Wohnung, ist er wegen Hausfriedensbruch § 123 StGB dran.
Das hätte ich mir gewünscht und natürlich hätte ich die wohnung auf aufforderung verlassen, aber die dame dann auch direkt auf meine kosten verhaften lassen, wenn sie nicht an ort und stelle die EV abgelegt hätte (auf die warte ich auch immer noch!)
Zum anberaumten Termin des
Offenbarungseides war ich :ebenfalls geladen…
Ja, Termin bei einem Rechtspfleger am Amtsgericht, jedenfalls
außerhalb der Wohnung des Schuldners.
Wieso bei einem Rechtspfleger? es war das Büro des Gerichtsvollziehers!?
Die Reaktion mancher Gläubiger mag verständlich sein. Aber die
Tatsache, daß ein Mensch Schulden hat, ändert nichts an der
Unverletztlichkeit der Wohnung. Aus dem Verhalten insbesondere
privater Gläubiger spricht nur zu oft pure Emotionalität. Das
ist ein denkbar ungeeignetes Mittel für erfolgreiche
Eintreibung. Sobald statt kühler Handlung Angreifbarkeit ins
Spiel kommt, kann der dafür zu zahlende Preis den Wert der
offenen Forderung weit überschreiten.
Das ist sicherlich richtig und ich höre das auch nicht zum ersten Mal aber es ist schon sehr frustrierend, jemand monatelang die stange zu halten, weil man denkt, man tut was Gutes um nachher festzustellen, dass man als Vermieter nicht der einzige war, bei dem ständig neue Forderungen aufgelaufen sind, sondern sämtliche Telekommunikations- und Versnadunternehmen ebenso bewusst geschädigt worden sind. Dann trifft man auch noch auf desinteressierte Gerichtsvollzieher und auf einmal ist die Schuldnerin erstaunlich pfiffig und entzieht sich seit nunmher 2 Jahren dem Offenbarungseid. An eine erfolgreiche Eintreibung ist so überhaupt nicht zu denken, aber mein Titel gilt 30 Jahre und spätestens wenn die nette Frau mal Rente bekommt, lege ich den Wisch der BfA vor und alles was an Rente über den 840 Euro liegt, wird lebenslang gepfändet werden.
Greetz, Bommel