angenommen, Frau X hat vor einem Jahr deutsche Staatsangehörigkeit erworben und hat Ihre kroatische verloren. Jetzt möchte Sie die kroatische Staatsangehörigkeit wieder erwerben ohne aber die deutsche zu verlieren. In dem Fall muss die Staatsangehörgkeitsbehörde eine Genehmigung erteilen.
Wer weiß welche Gründe muss sie haben um die Genehmigung zu bekommen?
wenn Frau X erst vor einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, so ging ihr die kroatische nicht einfach so automatisch verlustig, sondern sie musste dafür unterschreiben, dass sie damit auf die kroatische verzichtet. Sie hätte auch die Möglichkeit gehabt, einen Beibehaltungsantrag zu stellen.
Ich würde sagen: No Chance.
Was sagt denn Kroatien dazu? Denn DORT müsste sie ja die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen.
dazu muss die Frau X wissen was die die ‚Staatsangehörgkeitsbehörde‘ der Kroaten im Gesetz stehen hat.
Ich geh davon aus dass Frau X kroatisch kann, so empfehle ich diesen Link, da steht eigentlich alles was man wissen muss, vor allem ist *Clanak 15* zu beachten: