Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

Von: , Frage gestellt am Sa, 26. Feb 2005

Angenommen es bestellt jemand in einem Lokal vier alkoholfreie Biere. Die Bedienung serviert aber alkoholhaltiges Bier. Aus Versehen. Der in Rede stehende Kunde erhält auch eine Quittung über vier alkoholfreie Biere. Er setzt sich ans Steuer und fährt los. Kontrolle, Blutprobe, Gerichtsverhandlung: wie wird der Richter (mutmaßlich) entscheiden?

28 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

    Hallo!

    Der Richter wird dem Betroffenen nicht glauben, wenn der behauoten sollte, nichts gemerkt zu haben, es sei denn, er kann nachweisen, dass a) seine Geschmacksnerven defekt sind und b) ihm den ganzen Tag schon so komisch war. Ist aber nur meine spontane Meinung, ohne weitere Prüfung. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

    Hallo, wie wird
    der Richter (mutmaßlich) entscheiden?
    wenn du möchtest, das der Richter sich verarscht fühlt, dann soll betroffene Person bei dieser Version bleiben.
    Mutmaßlich wird der Richter dann auch dementsprechend entscheiden.

    Gruß
    roland


  3. Antwort von nach 29 Minuten 1 hilfreich
    kommt drauf an

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

    • Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
      Re: kommt drauf an

      Hallo Ahusat (dies ist eine auch im Internet übliche Adressierung -> :siehe auch "Netiquette"),
      hilf mir mal bitte, ich habe gerade mal unter Netiquette nachgeschaut, konnt aber nichts explizites über die Anrede erfahren.
      Wärst du mal bitte so freundlich, mir zu sagen wo besagte Stelle ist?

      Danke im Voraus
      Gruß
      roland

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        OT für Roland zur Netiquette

        Hallo Roland,

        in der Netiquette ist folgender Absatz zu finden:

        Deine Artikel sprechen für dich.
        Die meisten Leute bei wer-weiss-was kennen und beurteilen dich nur über das, was du in Artikeln oder Mails schreibst. Versuche daher, deine Artikel leicht verständlich und möglichst ohne Rechtschreibfehler zu verfassen.
        Bedenke, dass dein Anliegen nicht rüber kommt, wenn es nicht einmal den elementaren Anforderungen an Stil, Form und Niveau genügt.


        Zu den elementaren Anforderungen an Stil, Form und Niveau könnte man durchaus eine Begrüßungsfloskel zählen. Schließlich spricht man Menschen an, von denen man ggf. gern eine Information hätte. Und so ein Gruß tut ja auch nicht wirklich weh, finde ich.

        Nix für ungut
        Eva

        • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
          Re: OT für Roland zur Netiquette

          Hallo Eva,

          danke das du mich über Netiquette aufklärst, allerdings ist dein Argument fast so alt wie wer-weiss-was selber. Du sagst mir also damit nichts neues. Ich handhabe es übrigens selber so. Mich hätte nur interessiert was Ray dazu sagt, denn was ich noch schlimmer finde als Nichtgrüßen ist für mich Klugscheisserei wie, "das ist ein Gruß" etc. Das hast du ihm ja leider nun vorweggenommen, denn von ihm wird jetzt wohl sowas ähnliches kommen.

          Gruß
          roland

          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: OT für Roland zur Netiquette

            Hallo Roland, danke das du mich über Netiquette aufklärst,
            Bitte. Habe ja nur deine Frage beantwortet (zugegebenermaßen an Stelle von Ray - werde mich also in Zukunft nicht mehr ungebeten einmischen *g*). Ich handhabe es übrigens selber so.
            Das ist sehr erfreulich. ... denn was ich noch schlimmer finde als Nichtgrüßen ist für mich
            Klugscheisserei wie, "das ist ein Gruß" etc.
            Hättest du das direkt angesprochen, dann hätte ich dir nahezu uneingeschränkt recht gegeben ;-)

            Viele Grüße
            Eva

  4. Antwort von nach 30 Minuten 1 hilfreich
    Re: Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

    [Dieser Artikel ist nicht fuer das Archiv freigegeben.]

  5. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss

    Hallo!

    Meiner Meinung nach wird der Richter sagen:
    "Die Quittung belegt, dass 4 alkoholfreie Bier gezahlt wurden - aber dann wird derjenige eben noch was anderes getrunken haben. Wer weiss schon wer den Rest wo bezahlt hat."

    M.E. keine Chance mit der Geschichte davon zu kommen.

    Gruß Ivo



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