Alkoholfahrt nach alkoholfreiem Biergenuss
Von: , Frage gestellt am Sa, 26. Feb 2005
Angenommen es bestellt jemand in einem Lokal vier alkoholfreie Biere. Die Bedienung serviert aber alkoholhaltiges Bier. Aus Versehen. Der in Rede stehende Kunde erhält auch eine Quittung über vier alkoholfreie Biere. Er setzt sich ans Steuer und fährt los. Kontrolle, Blutprobe, Gerichtsverhandlung: wie wird der Richter (mutmaßlich) entscheiden?
