gestern hörte ich in einer Vereinsversammlung, dass der Vorstand/1. Vorsitzende mit seinem Privatvermögen haftet, wenn der Verein in finanzielle Schwierigkeiten kommen würde.
Das erscheint mir etwas seltsam und weitgehend. Da würde sich in D wohl kaum noch jemand für solch ein (Ehren-) Amt finden.
Hallo Stucki,
ein ehrenhalber tätiger Vereinsvorsitzender ist nicht generell vor einer Haftung sicher. Ich habe folgenden Beitrag gefunden:
Vereinsvorsitzender haftet für Steuerschulden des Vereins
Ein Vereinsvorsitzender haftet dem Finanzamt gegenüber dafür, daß der Verein seine Steuern bezahlt.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Verein, der ein Altenheim betrieb und dazu Arbeitnehmer beschäftigte. Der erste Vorsitzende wurde dabei ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Die Steuer-Angelegenheiten des Vereins waren einer Dienstleistungs-GmbH übertragen, deren Geschäftsführer zugleich zweiter Vorsitzender des Vereins war. Als der Verein in Konkurs fiel, wandte sich das Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnsteuern für die Arbeitnehmer des Vereins an den ersten Vorsitzenden.
Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof nun entschied. Ein Vereinsvorsitzender als gesetzlicher Vertreter des Vereins hafte für die steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins, wenn er diese vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erfülle. Den Einwand, im vorliegenden Fall sei ja ein Unternehmen mit der Erledigung der Steuer-Angelegenheiten betraut gewesen, ließen die Richter nicht gelten. Der erste Vorsitzende hätte seine Pflicht verletzt, die Steuerzahlungen zu überwachen. Diese Überwachungspflicht habe er in grob fahrlässiger Weise verletzt. Deshalb hafte er nun für die Steuerschulden des Vereins.
BFH
1998-06-23
VII R 4/98
Rechtsbereich/Normen: Abgabenordnung, BGB
MbG
shiny