Wie lange ist eine Gutschrift gültig?

Die angenommene Situation:

Angenommen, jemand hat einen Gegenstand gekauft, der letztlich trotz Zusicherung eines Verkäufers nicht gepasst hat. Der Gegenstand wurde zurückgebracht und anstatt Geld gabs eine Gutschrift über den Betrag.

  1. Ist sowas allgemeingültig oder konnte derjenige auf Geldauszahlung bestehen?

Die Gutschrift wird vom Kunden angenommen.
2. Wenn die Gutschrift angenommen wurde, wie lange ist sie dann gültig? Dürfte doch eigentlich einer „Barzahlung“ später gleichkommen, oder?

Ein weitere Einkauf steht an.
3. Wenn diese Gutschrift nicht mehr angenommen wird vom Händler wegen „Ablaufs“, was kann der Kunde dann unternehmen? Urteile? Gesetze? irgend sowas?

Moin.

Gutschrift oder Gutschein?
Bei einem Laden wo ich gearbeitet habe machte es nen Unterschied:
Gutschrift konnte (kann) man ohne weiteres an der Kasse auszahlen lassen,
Gutschein war wirklich nicht auszahlbar.
Für Umtausch gab es aber immer Gutschriften.

Ansonsten ist es ja so ne Sache, 14-Tage-Geld zurück müssen die normalen Ladengeschäfte ja nicht machen, das ist alles Kulanz und wie die Kulaz zeigen bleibt denen überlassen…

IMHO.

Andreas

Angenommen, jemand hat einen Gegenstand gekauft, der letztlich
trotz Zusicherung eines Verkäufers nicht gepasst hat.

das ist pech für den käufer. er hätte nicht kaufen müssen, wenn er sich nicht sicher ist.

Der
Gegenstand wurde zurückgebracht und anstatt Geld gabs eine
Gutschrift über den Betrag.

ein guter verkäufer, dem sein name wichtiger ist als sein unmittelbarer gewinn. er hätte auch einfach nein sagen können (und dann mindestens einen kunden verloren).

  1. Ist sowas allgemeingültig oder konnte derjenige auf
    Geldauszahlung bestehen?

man kann auf alles bestehen. auf die andere seite drauf einsteigt, ist die andere sache.

  1. Wenn die Gutschrift angenommen wurde, wie lange ist sie
    dann gültig?

verhandlungssache.

Dürfte doch eigentlich einer „Barzahlung“ später
gleichkommen, oder?

verhandlungssache.

Ein weitere Einkauf steht an.
3. Wenn diese Gutschrift nicht mehr angenommen wird vom
Händler wegen „Ablaufs“, was kann der Kunde dann unternehmen?

in einen anderen laden gehen und allen freundinnen von dem miesen laden berichten, ev. einen geschmalzenen artikel in ein kundenforum setzen.

Urteile? Gesetze? irgend sowas?

LOL

gruß
dataf0x

http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqgutscheinc…

Angenommen, jemand hat einen Gegenstand gekauft, der letztlich
trotz Zusicherung eines Verkäufers nicht gepasst hat.

das ist pech für den käufer. er hätte nicht kaufen müssen,
wenn er sich nicht sicher ist.

Moin moin,

dem ist nicht so. Wenn ein Verkäufer eine Eigenschaft zusichert (dieser Reifen passt auf das angegebene Radmaß), dann hat der Käufer durchaus mehr Möglichkeiten als auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen.

Problematisch ist zum einen immer der Nachweis, dass der Verkäufer diese Eigenschaft zugesichert hat und dass die Anforderung klar formuliert sein muss („soll zu meinen anderen Möbeln passen“ ist nicht klar formuliert).

Aber das nur am Rande.

Gruß

Alex

1 „Gefällt mir“

dieser Reifen passt auf das angegebene Radmaß

da hast du natürlich recht.

„das hat nicht gepaßt“ habe ich als frau einfach auf kleidung oder schuhe bezogen :wink: das war vielleicht ein fehler :-* was anderes kaufen wir ja nicht.

ernsthaft: bei so technischen dingen, wo das passen kritisch ist, würde ich mir das schriftlich geben lassen. meistens steht es auch schwarz auf weiß in der beschreibung, was wo kompatibel ist. so ein risiko würde der hersteller (!) nicht eingehen.

gruß
dataf0x

Erstmal alles Danke für die Antworten. Aber es ist definitiv eine Gutschrift anstatt der Auszahlung des Geldbetrages, kein Gutschein. Und eine Befristung steht auf dem Objekt wohl auch nicht.

Der Ausgang der Geschichte wird wohl in Kürze eintreffen, so dass davon berichtet werden kann.

thx erstmal