Hallo zusammen!
Ein Privatmann besitzt eine Software zur Erstellung von Websites.
Im Lizenzvertrag steht eindeutig, dass es sich um eine Privatlizenz handelt.
Nun erstellt dieser Privatmann mit dieser Software für einen Bekannten eine Website für dessen Unternehmen.
Er bekommt dafür kein Geld oder andere Bezüge.
Hat er die Software nun gewerblich genutzt, weil er damit eine kommerzielle Website erstellt hat?
Oder handelt er erst gewerblich, wenn er für die Erstellung von Websites mit diesem Programm eine Bezahlung verlangt bzw. sich als Webdesigner selbständig macht?
Gruss Froggie