Tierschutzvertrag?

Von: , Frage gestellt am Do, 2. Jun 2005

Hallo zusammen,

wenn jemand seinen Hund abgibt mit Tierschutzvertrag, dieser bei den neuen Leuten eine Trennungsangst entwickelt und Sachen zerstört wenn er alleine gelassen wird, diese ihn aber trotzdem länger alleine lassen als der Hundetrainer am Anfang empfiehlt und er größere Dinge zerstört, wer haftet dann? Gelten die im Tierschutzvertrag angegebenen Dinge wie: Der Vorbesitzer haftet nicht für Eigenschaften oder Mängel des Tieres. Der neue Besitzer sieht diesen Vertrag als für sich verbindlich an. - Mal angenommen der alte Besitzer hatte noch ne Versicherung für eben diesen Hund, muss nicht trotzdem der neue Besitzer eine Versicherung abschließen sobald er diesen Hund bei sich hält und er ihm gehört?


Liebe Grüße
Yvonne

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Tierschutzvertrag?

    Servus!

    Was ist denn ein Tierschutzvertrag? Habe ich noch nie gehört. Wenn der Hund verkauft worden ist, gilt das normale Kaufrecht.

    Was will denn der neue Besitzer? Will er die vorige Versicherung beschupsen?

    Grüße Bronko!

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Tierschutzvertrag?

      Hi,

      im diesem Vertrag stehen verschiedene Dinge die der neue Besitzer einzuhalten hat. Das Quälereien, Tierversuche etc. zu unterlassen sind. Das man regelmäßig zum TA gehen muss, die nötigen Impfungen vornehmen lassen muss, den Hund innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Steueramt anmelden muss etc....
      Den vollständigen Vertrag kann man per Fax bei quoka abrufen.


      Beim neuen Besitzer hat der Hund Angst gehabt beim alleinelassen und hat getillt - gewinselt, die Tür angenagt, hingepinkelt. Trotz Aussagen der Hundeschule die der neue Besitzer besucht hat, dass man diese Trennungsangst langsam bekämpfen müßte, alsi in 5 min. Schritten wurde der Hund dann doch noch mehrmals eine halbe Stunde bis 1 Stunde alleine gelassen. Daraufhin hat er die Küche zerlegt, daraufhin ließ man ihn trotzdem nochmal allein im Auto wo er da auch Interieur zerstörte. Nun hat man den Hund zurückgebracht und verlangt vom Altbesitzer er solle dies seiner Versicherung melden.
      Da aber der Altbesitzer die Versicherung gekündigt hat, klar weil er den Hund ja schon 4 Wochen nicht mehr hatte, sieht er dies nicht ein.
      Nun drohen die Leute mit nem Anwalt.
      Ziemlich daneben würd ich sagen, schließlich haben die sich nen Hund geholt und tragen doch auch die Verantwortung.

      Wie sieht das nun rein rechtlich aus?


      Liebe Grüße

      Yvonne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Tierschutzvertrag?

        Hallo !
        Also,ich kenne es(aus eigener Tierschutzarbeit)so:ab Vertragsunterzeichnung mit Übergabe des Tieres,sowie vorhandener Papiere(Impfpass) ist das Tier Eigentum des neuen Besitzers.Somit wäre dein Bekannter wohl aus dem Schneider.
        Wir schreiben bekannte Unarten,Unverträglichkeiten,Verhaltensauffälligkeiten usw. immer mit in den Übergabevertrag.Dann kann sich der neue Besitzer zumindest nicht mit Nichtwissen rausreden.
        War dem neuen Besitzer das Verhalten und die Trennungsängste sowie die Therapie dagegen bekannt?
        Ich würde es mal auf einen Anwaltsbrief ankommen lassen.Ich denke nicht,daß der Neubesitzer große Chancen hat.Für die Schäden,die der Hund dort angerichtet hat ist der alte Besitzer meiner Meinung nach nicht haftbar.Aber das ist meine Laienmeinung.
        Gruß
        Andrea

        • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Tierschutzvertrag?

          Hallo !




          Hallo,





          Also,ich kenne es(aus eigener Tierschutzarbeit)so:ab
          Vertragsunterzeichnung mit Übergabe des Tieres,sowie
          vorhandener Papiere(Impfpass) ist das Tier Eigentum des neuen
          Besitzers.Somit wäre dein Bekannter wohl aus dem Schneider.
          Wir schreiben bekannte
          Unarten,Unverträglichkeiten,Verhaltensauffälligkeiten usw.
          immer mit in den Übergabevertrag.





          da liegt ja der Hund begraben, der hat diese Trennungsangst erst dort entwickelt, war vorher 6 Jahre lang beim Vorbesitzer.
          Die neuen Besitzer waren mit ihm wohl auf dem Hundeplatz und in der Hundeschule wo gesagt wurde wie lange und ob man das überhaupt therapieren kann. Auch habe ich denen mehrmals angeraten doch bei meiner Freundin anzurufen, die ist ebenfalls Hundetrainerin und kennt den Hund schon ein paar Jahre, die hätte denen für nen Nullinger geholfen. Haben sich bei der aber nicht gemeldet, sondern immer wieder gesagt dass er wohl Fortschritte macht, blabla.






          Dann kann sich der neue Besitzer zumindest nicht mit Nichtwissen rausreden. War dem neuen Besitzer das Verhalten und die Trennungsängste
          sowie die Therapie dagegen bekannt?
          Ich würde es mal auf einen Anwaltsbrief ankommen lassen.Ich
          denke nicht,daß der Neubesitzer große Chancen hat.Für die
          Schäden,die der Hund dort angerichtet hat ist der alte
          Besitzer meiner Meinung nach nicht haftbar.Aber das ist meine
          Laienmeinung.
          Gruß
          Andrea




          Danke erstmal, hoffe Du hast Recht.
          Liebe Grüße
          Yvonne

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Tierschutzvertrag?

        Moin Moin!

        Gab es für den Hund nun Geld oder nicht? Und wenn entgeltlich, war die "Abgabe" dann auch gewerblich (Zucht, etc.)?
        Dies ist wichtig, denn der Tierschutzvertrag ist keine eigene Vertragsart im BGB. Nach der Entgeltlichkeit regelt sich, welche Vorschriften einschlägig sind. Kauf oder Schenkung. Und der andere will offensichtlich eine Rückabwicklung des Vertrages und Schadensersatz.

        Einen Tierschutzvertrag habe ich unter Tiervermittlung.de gefunden. (Habe leider kein Fax.) Hat der andere auch einen Haftungsausschluss für Schäden, einen Ausschluss der Gewährleistung und keine Zusicherung von Eigenschaften?

        Grüße Bronko!

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Tierschutzvertrag?

          Moin Moin!

          Guten Morgen,





          Gab es für den Hund nun Geld oder nicht? Und wenn entgeltlich,
          war die "Abgabe" dann auch gewerblich (Zucht, etc.)?




          die haben uns 50 Euro gegeben für alles was der Hund mitbekam - Leinen, Halsbänder, Futter, Futternäpfe etc...! Wurde aber im Vertrag nicht festgehalten.
          War ne private Abgabe.





          Dies ist wichtig, denn der Tierschutzvertrag ist keine eigene
          Vertragsart im BGB. Nach der Entgeltlichkeit regelt sich,
          welche Vorschriften einschlägig sind. Kauf oder Schenkung. Und
          der andere will offensichtlich eine Rückabwicklung des
          Vertrages und Schadensersatz.

          Einen Tierschutzvertrag habe ich unter Tiervermittlung.de
          gefunden. (Habe leider kein Fax.) Hat der andere auch einen
          Haftungsausschluss für Schäden, einen Ausschluss der
          Gewährleistung und keine Zusicherung von Eigenschaften?






          Da steht halt drin dass der Vorbesitzer keine Gewähr für Eigenschaften oder Mängel des Tieres übernimmt.
          Auch steht drin das der neue Besitzer diesen Vertrag als für sich verbindlich ansieht.

          Haben gestern mit nem Rechtsanwalt gesprochen, zufällig, der sagte dass die keine Chance hätten da ein Vertrag bestünde wo eben o.a. Dinge drinstehen.





          Grüße Bronko!




          Viele Grüße zurück
          Yvonne

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Tierschutzvertrag?

            Mahlzeit!

            Hier Schenkung des Hundes mit Verkauf von Zubehör. Bei Schenkung gibt es nur dann eine Haftung für Sachmängel, wenn diese arglistig verschwiegen worden sind. Trifft hier wohl nicht zu. Mangel wäre Trennungsangst des Hundes, die vorher nicht vorhanden war. Und konnte daher auch nicht verschwiegen werden.

            Ausschluss der Gewährleistung und Ausschluss von Mängeln gehören zum Kaufrecht und sind m.E. bei Schenkung nicht anwendbar.

            Also, wenn nun auch noch ein Haftungsausschluss für Schäden durch den Hund im Vertrag steht, ist die Sache wasserdicht.

            Grüße Bronko!

            • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Tierschutzvertrag?

              Hallo,

              ne steht so nich drin. Drin steht dass der Vorbesitzer für Eigenschaften und Mängel des Tieres keine Gewähr übernimmt.
              Auch haben wir uns mal mit nem Anwalt kurzgeschlossen der meinte dass die keine Chance hätten.

              Bin mal gespannt.
              Trotzdem vielen lieben Dank.

              Liebe Grüße
              Yvonne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Tierschutzvertrag?

    Und noch eine Antwort:-)
    Hat der alte Besitzer zuviel Geld oder einen anderen Hund?Falls nein-die Versicherung schnellstmöglich kündigen.
    Eine Hundehaftpflicht ist -bisher zumindest-freiwillig.Allerdings ersetzt sie i.a. keine Schäden im eigenen Haushalt durch das eigene Tier.Ich denke,die Versicherung wird auch in deinem Fall nicht greifen.Der Hund gehörte zum Zeitpunkt der Zerstörungen ja wohl nicht mehr dem Altbesitzer,der eine Versicherung hat?
    Aber das ist nur meine Laienmeinung.
    Gruß
    Andrea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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