Hallo,
Sie wird wohl zahlen müssen.
Nur mal drei von vielen Entscheidungen hierzu.
Gruß
Peter
http://www.vafk-wiesbaden.de/recht/Verwaltungsgerich...
"... Mannheim (dpa) - Volljährige Kinder müssen ihre Eltern auch
dann bestatten, wenn sie nie Kontakt zu ihnen hatten. Nach
einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
(VGH) gilt dies auch für nichteheliche Kinder. Diese könnten
die Ausgaben unter Umständen aber von den Erben des
Verstorbenen oder vom Sozialamt zurückverlangen.
Normalerweise ist für die Bestattung der Ehepartner
zuständig. Gibt es diesen nicht, sind die erwachsenen Kinder
an der Reihe..."
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl02022...
"..Die Beerdigungskosten für einen gestorbenen Elternteil muss ein Kind auch dann tragen, wenn der Verstorbene häufig seine Unterhaltspflichten verletzt hat.
Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage einer Tochter ab, die sich dagegen gewandt hatte, die Kosten für die Beerdigung ihres Vaters tragen zu müssen. Sie hatte argumentiert, ihr Vater habe ständig seine Unterhalspflichten verletzt. Die Totenfürsorge sei Sache der nächsten Familienangehörigen und gelte auch bei der Verletzung derartiger Pflichten. Eine Ausnahme könne nur dann gemacht werden, wenn der Gestorbene zu Lebzeiten an dem Angehörigen ein Verbrechen gegangen hätte.."
http://www.humanesleben-humanessterben.de/rubriken/r...
"...Die Beerdigungskosten sind auf den angemessenen Aufwand beschränkt, der durch die Lebensstellung des Verstorbenen bestimmt wird. Zu tragen sind nicht nur die eigentlichen Beerdigungskosten (Bestatter, Grab), sondern auch die Kosten einer kirchlichen Feier, des Leichenschmauses, des Grabsteins, der Trauerbe-kleidung, der Todesanzeigen und der Danksagungen.
Ist ein Erbe nicht vorhanden, müssen die nächsten Angehörigen für die Beerdigungskosten aufkommen - auch bei zerrütteten Familienverhältnissen. Nach einem Urteil des VG Karlsruhe gilt dies selbst dann, wenn ein Kind im Heim aufgewachsen und die Mutter sich niemals um das Kind gekümmert hat, denn eine Verlagerung der Kosten auf die Allgemeinheit sei nicht tragbar....."