Rentenversicherungspflichtig

Ist man in folgender Situation Rentenversicherungspflichtig?

Student arbeitet:

  • 2 Tage / Woche a 8 Stunden => 16 Stunden / Woche
  • befristet für 3 Monate => kommt nicht über 50 Arbeitstage / Jahr
  • verdient mehr als 630,- DM / Monat

Er kommt zwar über die 15 Stunden / Woche, aber nicht über die 50 Tage / Jahr.

Ist er somit von der Rentenversicherungspflicht nicht befreit?

Ich bräcuhte hierzu eine genaue Stelle (Paragraphen) im Gesetzestext… Danke!

Du bist rentenversicherungspflichtig

Ist man in folgender Situation Rentenversicherungspflichtig?
Student arbeitet:

  • 2 Tage / Woche a 8 Stunden => 16 Stunden / Woche
  • befristet für 3 Monate => kommt nicht über 50 Arbeitstage/Jahr

drei Monate sind mehr als 50 Arbeitstage.

  • verdient mehr als 630,- DM / Monat

Er kommt zwar über die 15 Stunden / Woche, aber nicht über die

50 Tage / Jahr.

Eben doch

Ist er somit von der Rentenversicherungspflicht nicht befreit?
Ich bräuchte hierzu eine genaue Stelle (Paragraphen) im
Gesetzestext… Danke!

Rentenversicherungsfrei sind geringfügig Beschäftigte, § 5 Abs. 2 SGB VI. Was geringfügige Beschäftigung ist, wird in § 8 Abs. 1 SGB IV definiert. Danach ist es „aus“ mit der Geringfügigkeit bei

  • mehr als 15h Arbzeit pro Woche ODER
  • mehr als DM 630,- Arblohn pro Monat.
    (§ 8 I Nr. 1 SGB IV).

Ausnahme zu den 15h pro Woche: Mehr als 15h pro Woche, aber höchstens zwei Monate oder 50 Arbtage im Jahr. Sobald aber in dieser Konstellation mehr als DM 630,- pro Monat verdient werden, ist es wieder „aus“, § 8 I Nr. 2 SGB IV).

Summa summarum: Weil Du über DM 630,- verdienst, besteht Rentenversicherungspflicht.

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