Ist man in folgender Situation Rentenversicherungspflichtig?
Student arbeitet:
2 Tage / Woche a 8 Stunden => 16 Stunden / Woche
befristet für 3 Monate => kommt nicht über 50 Arbeitstage/Jahr
drei Monate sind mehr als 50 Arbeitstage.
verdient mehr als 630,- DM / Monat
Er kommt zwar über die 15 Stunden / Woche, aber nicht über die
50 Tage / Jahr.
Eben doch
Ist er somit von der Rentenversicherungspflicht nicht befreit?
Ich bräuchte hierzu eine genaue Stelle (Paragraphen) im
Gesetzestext… Danke!
Rentenversicherungsfrei sind geringfügig Beschäftigte, § 5 Abs. 2 SGB VI. Was geringfügige Beschäftigung ist, wird in § 8 Abs. 1 SGB IV definiert. Danach ist es „aus“ mit der Geringfügigkeit bei
mehr als 15h Arbzeit pro Woche ODER
mehr als DM 630,- Arblohn pro Monat.
(§ 8 I Nr. 1 SGB IV).
Ausnahme zu den 15h pro Woche: Mehr als 15h pro Woche, aber höchstens zwei Monate oder 50 Arbtage im Jahr. Sobald aber in dieser Konstellation mehr als DM 630,- pro Monat verdient werden, ist es wieder „aus“, § 8 I Nr. 2 SGB IV).
Summa summarum: Weil Du über DM 630,- verdienst, besteht Rentenversicherungspflicht.