Nachnamenregelung, geborene xxx

Hi…
Folgender Fall wird angenommen:

Frau Schmitz kriegt ein Kind mit Herrn Müller, diese heriaten jedoch erst, nachdem die kleine Tochter 5 ist. Bis dahin hiess sie auch mit Nachnamen Schmitz. Nun auch Müller.
Jahre vergehen, das Mädel wird flügge und heiratet. Nun nimmt sie den Namen des Mannes an heisst nun Meier. Im Standesamt muss sie ja unterschreiben mit „Uschi Meier, geborene xx“.

Aber wie ist diese Regelung? Wird dort der wahrhaftig „angeborene“ Name Schmitz, oder der „letzte“ Familienname „Müller“ angegeben?

Wer prüft dies, da im Pass m.W. nur der letzte Name, also Müller steht.
Was passiert, wenn (aus welchen Gründen auch immer) der „falsche“ Name im Standesamt verwendet wurde? Ist eine solche Unterschrift dann wirksam und rechtlich bindend?

Ich weiss, die Fragen sind schon seltsam, aber mir geht dies schon durch den Kopf. Auch möchte ich mich bei allen Schmitz, Müllers und Meiers für die Entleihung ihres Nachnamens bedanken/entschuldigen.

Gruss
Jürgen

keine direkte Antwort…
Hallo,

Wer prüft dies, da im Pass m.W. nur der letzte Name, also
Müller steht.

Darum braucht man im Standesamt ja nicht nur einen Ausweis oder Paß um sich auszuweisen, sondern auch einen Auszug aus dem Stammbuch. Und auf diesem Zettel (sprich Auszug) steht dann haargenau drauf, wann du welchen Namen geführt hast und warum sich die Namensgebung geändert hat (Heirat, Scheidung, Adoption,…was weiß ich noch alles).

Falls ihr vor so einem Problem steht, fragt den Standesbeamten, der ist für so etwas da und hat diese Fragen normalerweise tagtäglich.

Gerhard

HI…
ich habe diese fiktive Geschichte derzeit aktuell vor Augen, deshalb frag ich auch so „belämmert“.
Meine Frau hat nicht mit ihrem Geburtsnamen unterschrieben, sondern mit dem späteren, der in meinen Augen falsch ist. Weil sie nicht unter diesem Namen geboren wurde. Aber im Stammbuch steht es richtig (dementsprechend anders) drinne.
Ich blick da nicht durch und nehm es halt mit Humor…
Danke trotzdem…

Hallo,

der Begriff „Geburtsname“ darf da wohl (in heutiger Zeit) nicht mehr so genau genommen werden. Sicherlich haben ihre Eltern für sie den gemeinsamen Ehenamen übernommen. Sollte aus der Geburtsurkunde irgendwie hervorgehen.
Ist das Kind schon älter (vielleicht weiss ja jemand das entsprechende Alter dafür), kann es wohl selbst darüber entscheiden, ob es den „neuen“ Ehenamen der Eltern (bzw. Sorgerechtsinhaber und neuer Ehepartner bei Wiederheirat nach Scheidung) annehmen will.

Gruß Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

meine Halbschwester (gleiche Mutter wie ich) wurde nachdem sie verheiratet war von meinem Vater adoptiert.
Angenommen sie wurde als Anna Maier geboren, hat dann einen Herrn Müller geheiratet (Anna Müller geb. Maier) und wurde dann von Herrn Schmidt adoptiert. Dann muss sie nun mit Anna Müller geb. Schmidt unterschreiben. Bei der Adoption wurde meiner Schwester das mit den Namen jedenfalls so erklärt.

Grüße von
Tinchen

Wenn Kind (5 Jahre alt) „einbenannt“ wird (da Herr Müller bereits der Vater ist findet keine Adoption statt), erhält es juristisch einen neuen GEBURTS-Namen. Mir ist zwar klar, dass der tatsächliche Geburtsname „Schmitz“ ist, da Kind aber auch eine neue Geburtsurkunde bekommt (nur in der Abstammungsurkunde steht die Änderung), gilt rechtlich und im Ausweis als Geburtsname „Müller“. Jedenfalls war der gleiche Fall bei mir.

Gruss Martin

Folgender Fall wird angenommen:

Frau Schmitz kriegt ein Kind mit Herrn Müller, diese heriaten
jedoch erst, nachdem die kleine Tochter 5 ist. Bis dahin hiess
sie auch mit Nachnamen Schmitz. Nun auch Müller.
Jahre vergehen, das Mädel wird flügge und heiratet. Nun nimmt
sie den Namen des Mannes an heisst nun Meier. Im Standesamt
muss sie ja unterschreiben mit „Uschi Meier, geborene xx“.

Aber wie ist diese Regelung? Wird dort der wahrhaftig
„angeborene“ Name Schmitz, oder der „letzte“ Familienname
„Müller“ angegeben?

Wer prüft dies, da im Pass m.W. nur der letzte Name, also
Müller steht.
Was passiert, wenn (aus welchen Gründen auch immer) der
„falsche“ Name im Standesamt verwendet wurde? Ist eine solche
Unterschrift dann wirksam und rechtlich bindend?

Ich weiss, die Fragen sind schon seltsam, aber mir geht dies
schon durch den Kopf. Auch möchte ich mich bei allen Schmitz,
Müllers und Meiers für die Entleihung ihres Nachnamens
bedanken/entschuldigen.

Gruss
Jürgen