Unzulässige Kfz-Kontrollen?
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Aug 2005
Hallo!
Mal angenommen, jemand zieht in ein Mehrfamilienhaus, in dem ein sehr friedliches Miteinander herrscht, man jedoch von mehreren Mitbewohnern vor einem bestimmten Mieter gewarnt wird. Zunächst kommt man noch gut mit diesem Mieter aus, nach und nach wird man jedoch der Tatsache gewahr, dass er sich als Kommunalbeamter ständig seines Dienst-PCs bedient, um dort zu alles zu bestöbern, was so seine Nachbarn anbelangt.
Angenommen, dieser Nachbar ist nun als Beamter im Antragseingang der Kfz-Zulassungsstelle einer Stadtverwaltung eingesetzt. Plötzlich flattern fast jeder Mietpartei Schreiben eben dieser Kfz-Zulassungstelle ins Haus, die von eben diesem Nachbarn unterzeichnet sind und aus denen z. B. hervorgeht: "Im Rahmen einer Kontrolle der Stadt Musterdorf ist aufgefallen, dass an Ihrem Fahrzeug / dass Sie mit Ihrem Fahrzeug [...] Sie werden daher aufgefordert...". Wenig später folgen dann die entsprechenden Verwarngeldbescheide der Bußgeldstelle, auf denen dieser liebe Nachbar auch noch als Zeuge genannt wird.
Wie ist das Verfahren solcher Kontrollen geregelt? Es kann doch nicht jeder Kommunalbeamte bei Belieben (ggf. in der Freizeit) hergehen, Kfz-Kontrollen durchzuführen, diese dann als offizielle Kontrolle "der Stadt Musterdorf" proklamieren, Erkenntnisse aus diesen Kontrollen dann selbst bearbeiten und der Verwarnung zuführen, dessen einziger Zeuge er dann auch noch selbst ist, oder? Für "Kontrollen" muss es doch eine Regelung geben, zumal doch nicht einfach jeder, z. B. außerhalb seiner Dienstzeit, im Geschäftsbereich seine Amtes tätig werden darf, oder?
Klar, wenn's was zu beanstanden gibt, dann muss das auch entsprechend verwaltet werden. Aber wäre dieser Weg der Zulässige, da das so ein Stück weit danach riecht, als würde hier jemand möglicherweise seine Amtsbefugnisse dazu ausnutzen, um seinen Nachbarn mal einen auszuwischen und das in mehreren Fällen.
Wie gesagt, frei erfunden und total fiktiv.
Gruss
Marc
