Unzulässige Kfz-Kontrollen?

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Aug 2005

Hallo!

Mal angenommen, jemand zieht in ein Mehrfamilienhaus, in dem ein sehr friedliches Miteinander herrscht, man jedoch von mehreren Mitbewohnern vor einem bestimmten Mieter gewarnt wird. Zunächst kommt man noch gut mit diesem Mieter aus, nach und nach wird man jedoch der Tatsache gewahr, dass er sich als Kommunalbeamter ständig seines Dienst-PCs bedient, um dort zu alles zu bestöbern, was so seine Nachbarn anbelangt.

Angenommen, dieser Nachbar ist nun als Beamter im Antragseingang der Kfz-Zulassungsstelle einer Stadtverwaltung eingesetzt. Plötzlich flattern fast jeder Mietpartei Schreiben eben dieser Kfz-Zulassungstelle ins Haus, die von eben diesem Nachbarn unterzeichnet sind und aus denen z. B. hervorgeht: "Im Rahmen einer Kontrolle der Stadt Musterdorf ist aufgefallen, dass an Ihrem Fahrzeug / dass Sie mit Ihrem Fahrzeug [...] Sie werden daher aufgefordert...". Wenig später folgen dann die entsprechenden Verwarngeldbescheide der Bußgeldstelle, auf denen dieser liebe Nachbar auch noch als Zeuge genannt wird.

Wie ist das Verfahren solcher Kontrollen geregelt? Es kann doch nicht jeder Kommunalbeamte bei Belieben (ggf. in der Freizeit) hergehen, Kfz-Kontrollen durchzuführen, diese dann als offizielle Kontrolle "der Stadt Musterdorf" proklamieren, Erkenntnisse aus diesen Kontrollen dann selbst bearbeiten und der Verwarnung zuführen, dessen einziger Zeuge er dann auch noch selbst ist, oder? Für "Kontrollen" muss es doch eine Regelung geben, zumal doch nicht einfach jeder, z. B. außerhalb seiner Dienstzeit, im Geschäftsbereich seine Amtes tätig werden darf, oder?

Klar, wenn's was zu beanstanden gibt, dann muss das auch entsprechend verwaltet werden. Aber wäre dieser Weg der Zulässige, da das so ein Stück weit danach riecht, als würde hier jemand möglicherweise seine Amtsbefugnisse dazu ausnutzen, um seinen Nachbarn mal einen auszuwischen und das in mehreren Fällen.

Wie gesagt, frei erfunden und total fiktiv.

Gruss
Marc

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unzulässige Kfz-Kontrollen?

    Hallo Marc, Klar, wenn's was zu beanstanden gibt, dann muss das auch
    entsprechend verwaltet werden. Aber wäre dieser Weg der
    Zulässige, da das so ein Stück weit danach riecht, als würde
    hier jemand möglicherweise seine Amtsbefugnisse dazu
    ausnutzen, um seinen Nachbarn mal einen auszuwischen und das
    in mehreren Fällen.
    Wenn die Beanstandungen rechtens sind, dürfte da keine Handhabe sein, ausser der Nachbar stolpert mal abends in der DUnkelheit gegen den Glascontainer ...
    Sind die Vorwürfe Quark, dann geht es per Dienstaufsichtsbeschwerde. Normalerweise bekommt der Typ dann eine gehörige auf die Zipfelmütze und darf ggf, dann Haushaltspläne rechnen.

    Ciao maxet.

  2. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wie wäre es mit einem Gespräch??

    Hallo Marc,

    wie wäre es denn mit einem Gespräch mit diesem Herrn?..

    Mit dem dezenten Hinweis,das durch seine "Ermittlungen" und die Bußgeldbescheide der Stadt ja nun einmal deutlich belegt ist,das er
    den "Hausfrieden" nachhaltig stört und man ihn durchaus aus seiner Wohnung klagen kann?...
    Außerdem käme da ja auch noch "Mobbing" dazu....das könnte Schadenersatz
    im ZIvilrechtlichen von ihm bringen......


    mfg

    Frank

  3. Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unzulässige Kfz-Kontrollen?

    Hallo!

    Habe gelesen, dass Du in Niedersachsen wohnst. Dort ist i. d. R. das Bürgermeister-/Oberbürgermeisteramt mittlerweile hauptamtlich (ist das jetzt eigentlich schon überall so)?

    Würde dem B/OB daher einfach mal einen gepfefferten Brief schicken und einfach reinschreiben, dass ich mir von diesem Typen kontrolliert vorkomme und welches Verständnis von Bürgernähe er hat, wenn nun jeder x-beliebe Beamte anfängt, schön gründlich seine eigenen Nachbarn zu kontrollieren und zu maßregeln. Danach eine Antworterwatung festsetzen. Wenn dann nichts kommt, dann mit den anderen Nachbarn zusammensetzen und einen gemeinsamen Brief an Stadtrat und Bürgermeister mit Kopie an die Presse.

    Du hast insofern recht, dass, wie Du schreibst, auch Unzulässigkeiten an Fahrzeugen "verwaltet" werden müssen, um Ordnung und Sicherheit auf den Straßen zu haben. Weit darüber steht aber die Tatsache, dass wir kein Kontrollstaat sein wollen, in dem ein Nachbar den anderen anscheisst und die Beamten dabei auch noch beispielgebend voranlaufen. Diese Zeiten sollen nie zurückkehren und ein möglicherweise überschrittener Termin zu HU oder Falschparkerei soll daran nichts ändern. Daher gilt für jeden Bürger und insbesondere für den Staat: Maß halten!
    Wenn dieser Nachbar schon so ein Spinner ist, dann bräuchte er sich auch nicht zu scheuen, einfach mal als Bürger die Polizei zu rufen. Vielleicht leidet er an einem kleinen Komplex, so dass er aller Welt seine "Macht" zeigen möchte. Das führt mich zu der Annahme, dass es vielleicht sogar noch besser wäre, ihm einen Brief zu schreiben, in dem steht, dass ihn jetzt alle toll finden und sich daher von so viel Macht - bei einem Beamten im Auftragseingang - erotisch erhitzt fühlen. Und das dann noch per Fax über den Dienstweg schicken! Der Typ ist prompt die Lachnummer des Amtes und würde gerne mit einem "Plopp-weg" aus der Welt auf einen fernen Planeten verschwinden ;-D

    Fordert Euch zwar etwas Schneid ab, aber - egal! Wenn alle mitmachen, ist's doch lustig!

    tigger

  4. Antwort von nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Unzulässige Kfz-Kontrollen?

    Hallo,

    ich würde es erst einmal mit einem sachlichen Gespräch versuchen. Sollte das nicht fruchten, ist denke ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht.

    Gruß

    Phoebe

  5. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Unzulässige Kfz-Kontrollen?

    Hallo,

    ich kann den anderen Meinungen leider nicht viel abgewinnen, obwohl ich auch der Meinung bin, das mit diesem Typen irgendwas nicht stimmt oder er seinen Job einfach nur aus langeweile zu ernst nimmt.

    Erstmal muss man kein Beamter sein, um Verstöße jeglicher Art zu melden.
    Somit dürfte dem Nachbarn auf rechtlichem Wege nicht beizukommen sein.
    Er hat einfach nur seine Beobachtungen gemeldet, so wie es jeder Bürger machen kann. Diesen wird nachgegangen (oder auch nicht) und betreffender wird dann als Zeuge bei etwaigen Behördlichen Verfolgungen angegeben.

    Sind an den Vorwürfen nichts dran, steht es jedem frei Widerspruch einzulegen und diese zu widerlegen.

    Was man machen könnte, wenn sich wie hier die Nachbarschaft einig ist, den Typen oder dessen Auto selber mal einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen. Es wird sich doch was finden lassen, auch wenn es nur ein abgekratztes Tüv-Siegel oder ein fehlender Blinker ist. Und wie es ja schliesslich jeder Pflichtbewusste Bürger macht, dieses natürlich sofort melden. Vielleicht hat er irgendwann selber die Nase voll, wenn sich die Dinge häufen.

    LG
    Rocco

  6. Antwort von nach 5 Stunden 2 hilfreich
    Re: Unzulässige Kfz-Kontrollen?

    Hallo,

    ich kann deinen Ärger ja durchaus verstehen, aber es ist nun mal ein steinaltes Spruchtum, dass es keinen Gleichbehandlungsgrundsatz / -anspruch im Unrecht gibt. D.h. wenn an den Autos tatsächlich was defekt ist, dann kann der gute Mann dies selbstverständlich verfolgen (muss es aber nicht, da wir hier ja nur von OWIs reden, bei denen das Opportunitätsprinzip gilt).

    Aber glücklicherweise gibt es ja in Behörden auch eine Hierarchie, und sein Amtsleiter oder zuständiger Dezernent kann durchaus rechtsfehlerfrei dem übereifrigen Nachbarn diese Opportunitätsentscheidung "abnehmen". D.h. ich würde mich durchaus, am besten mit einer ganzen Liste von Unterschriften der betroffenen Nachbarn, mal beim zuständigen Bürgermeister melden und den fleißigen BEamten "lobend" erwähnen, der etwas einseitig zu Lasten der Nachbarschaft die Kommunalkasse aufbessert. Da der liebe Hauptverwaltungsbeamte ja auch mal wiedergewählt werden will, wird er sich sicher gerne des Themas annehmen und mal ein klärendes Gespräch im Hause führen.

    Vorab kann man natürlich auch mal ganz persönlich den guten Mann auf das Opportunitätsprinzip ansprechen und ihm mitteilen, dass der höfliche und nachbarschaftliche Umgang mit ihm auch auf Seiten der Nachbarschaft nach Opportunitätsgründen geschieht. Oder mal weniger diplomatisch ausgedrückt: "Wenn er Krieg will, kann er ihn haben", wenn ihm eine gute Nachbarschaft etwas bedeutet, lässt er den Blödsinn in Zukunft besser sein.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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