selbstverschuldeter Unfall und die Folgen

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Aug 2005

Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall auf ein geparktes Auto verursacht. Da dies Nachts geschehen war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis unterschreiben, in dem sinngemäß stand: "Die Versicherung des Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten, Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden". Angenommen die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den Differenzbetrag zu begleichen? Was die Sache noch schwieriger machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert weiter und bekommt von der Versicherung nur den Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu begleichen?

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
    Re: selbstverschuldeter Unfall und die Folgen

    Ich bin zwar gerade echt zu müde zum Antworten, aber da stecken ja typische Uni-Jura-Fragen drin. Zufall? Gehört das zu einer Hausarbeit? Oder ein echter Fall?

    Levay

    • Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: selbstverschuldeter Unfall und die Folgen

      leider ein echter Fall...

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Ach so!

        leider ein echter Fall...
        Zja, schade. Dann bist Du hier falsch. Hätte gerne geantwortet.

        • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
          Re: Ach so!

          Zja, schade. Dann bist Du hier falsch. Hätte gerne
          geantwortet.
          natürlich nur ein angenommener echter Fall, Du darfst also gerne antworten!

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: selbstverschuldeter Unfall und die Folgen

    Hallo,

    ich bin echte Laiin, daher eine laienhafte Meinung zur Mehrwertsteuer: Was die Sache noch schwieriger
    machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert
    weiter und bekommt von der Versicherung nur den
    Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist
    dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift
    verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu
    begleichen?
    wenn es richtig ist, dass die Versicherung eine Steuer, die nicht anfällt, nicht bezahlen muss, warum sollte dann der Unfallverursacher so eine fiktive Steuer zahlen müssen?

    Gruß, Karin

  3. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: selbstverschuldeter Unfall und die Folgen

    Hi!

    einleitend: ich bin kein Anwalt! Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall
    auf ein geparktes Auto verursacht.
    Schäme er sich! Da dies Nachts geschehen
    war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei
    verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis
    unterschreiben, in dem sinngemäß stand: "Die Versicherung des
    Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten,
    Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen
    diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden". Angenommen
    die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des
    Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch
    günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der
    Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den
    Differenzbetrag zu begleichen?
    Wohl kaum. Was die Sache noch schwieriger
    machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert
    weiter und bekommt von der Versicherung nur den
    Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist
    dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift
    verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu
    begleichen?
    Wohl kaum.

    Ich würde zunächst das Schuldeingeständnis als im Schockzustand unterzeichnet und somit ungültig ablehnen.

    Der Unfallgegener hat sein Geld bekommen, natürlich netto, denn die MWSt fällt wirklich nicht an, das muss reichen.

    Was ich jedoch nicht verstehe: was haben die Kosten für das Gutachten mit der unterstellten überteuerten Reparatur zu tun...?
    Man kann einen Schaden nach Gutachten abrechnen unter Abzug der MWSt. Will das die Versicherung nicht machen, muss der Unfallgegener gegen die Versicherung des Verursachers klagen.
    Das war´s.
    Vom Verursacher kann er dafür kein Geld verlangen.

    Soweit meine Laienmeinung.

    Grüße,

    Mathias

  4. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: selbstverschuldeter Unfall und die Folgen

    Hi ego, Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall
    auf ein geparktes Auto verursacht. Da dies Nachts geschehen
    war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei
    verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis
    unterschreiben, in dem sinngemäß stand: "Die Versicherung des
    Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten,
    Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen
    diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden".
    wer sowas unterschreibt muss aufpassen, dass er dafür nicht doppelt bestraft wird, nämlich dadurch dass der Versicherer diesen Schrieb in die Finger bekommt und deswegen die Leistung komplett verweigert. Egal wie eindeutig die Sachlage ist, man darf nie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben!!!

    Zum Rest möchte ich mich nicht äußern.

    Viele Grüße

    Ralf Angenommen
    die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des
    Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch
    günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der
    Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den
    Differenzbetrag zu begleichen? Was die Sache noch schwieriger
    machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert
    weiter und bekommt von der Versicherung nur den
    Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist
    dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift
    verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu
    begleichen?

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