selbstverschuldeter Unfall und die Folgen
Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Aug 2005
Angenommen jemand hat einen selbstverschuldeten Auffahrunfall auf ein geparktes Auto verursacht. Da dies Nachts geschehen war und die Schuldfrage eindeutig war, wurde auf Polizei verzichtet. Der Geschädigte ließ sich ein Schuldgeständnis unterschreiben, in dem sinngemäß stand: "Die Versicherung des Unfallverursachers kommt für alle Kosten (Abschleppkosten, Mietwagen, Gutachter und Reparatur) auf, ansonsten müssen diese Kosten vom Unfallverursacher bezahlt werden". Angenommen die Versicherung will nun nicht die vollen Kosten des Gutachtens erstatten mit der Begründung, der Wagen hätte auch günstiger instandgesetzt werden können, ist dann der Verursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den Differenzbetrag zu begleichen? Was die Sache noch schwieriger machen würde: Der Halter verkauft den Wagen als unrepariert weiter und bekommt von der Versicherung nur den Reparaturbetrag ohne MwSt erstattet (was ja richtig ist), ist dann der Unfallverursacher durch seine Unterschrift verpflichtet den Differenzbetrag (also die MwSt.) zu begleichen?
