Kündigung der Haftpflicht

Von: , Frage gestellt am Sa, 29. Jul 2000

Hi!

Ein Fallbeispiel, das mir letztens einfiel:

Ein Mann kauft einen Hund und schließt für diesen Hund eine Hundehaftpflicht ab. Vertragslaufzeit: 5 Jahre. Der Hund stirbt nun aber nach einem Jahr. Ist eine außerordentliche Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich?

Ciao
Kaj

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Wie so oft, die Frage aller Fragen ....

    Was steht in den Vertragsbedingungen ? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re: Wie so oft, die Frage aller Fragen ....

      hallo,

      ich denke, in diesem falle ist es voellig irrelevant, was in den vertragsbedingungen steht. das heisst, nicht voellig. ist in dem vertrag eine vertragsaufloesung fuer den fall vorgesehen, dass das versicherte tier stirbt, dann greift natuerlich diese ein.
      ist eine solche abrede aber nicht getroffen, so greifen die grundsaetze des wegfalls der geschaeftsgrundlage mit der rechtsfolge der vertragsaufloesung und damit dem erloeschen jeglicher leistungspflichten.

      gruss
      basti [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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