Was für Strafen gibt es für Raubkopierer oder Leute die kopierte Audio oder Daten CDs (z.B.:Windows2000) besitzen ?
Ich wurde im Internet direkt leider nicht fündig.
Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen.
Raubkopien anfertigen ist strafbar nach §§ 106, 108 Urheberrechtsgesetz mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Wer dies gewerbsmäßig tut, kann nach 108a UrhG bis zu fünf Jahren „einwandern“.
Raubkopien verkaufen etc. ist Hehlerei, § 259 StGB, bis fünf Jahre Gefängnis.
Strafantrag erforderlich
Einerseits sind Urheberrechtsverletzungen Antragsdelikte, d.h. sie werden nur verfolgt, wenn es der Verletzte ausdrücklic verlangt.
Andererseits ist mir bekannt, daß das LKA Berlin eine Gruppe von Polizisten hat, die sich mit nichts anderem als raubkopierter Software beschäftigt.
Ersttäter kommen im Normalfall mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe weg.
Hallo,
sicherlich sind die Strafen immens. Aber mal im ernst,
die Zeiten, dass der kleine Mann für die ein oder andere Raubkopie belangt wird, ist vorbei. Zu Zeiten des Amigas gab es sogar noch Razzien gegen Jugendliche die Kopien zum Eigenbedarf hatten. Heutzutage würde deswegen wohl kein Richter zum Füller greifen und einen Durchsuchungsbefehl unterschreiben.
Nicht zuletzt durch die Raubkopien sind die Spiele so teuer geworden. Kalkulationen zufolge würden ohne Raubkopien die Spiele nur etwa 20-30 DM kosten. Und mal ehrlich, so ein gutes Handbuch, Karten etc. sind doch auch etwas wert.
Ich hoffe auch für mein Portmonaie, dass die Zeiten anbrechen werden. Denn meine mit Originalspielen verzierte Wand könnte Nachschub vertragen.
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