Belästigung durch Telefon + Fax

Hallo,

angenommen ein Gläubiger belästigt seinen Schuldner mit wiederholten Telefonaten und bösen Faxen zu unmöglichen Zeiten, obwohl er einen Anwalt hat.
Ist dies als Belästigung oder gar Nötigung anzusehen?
MfG

Hallo,

Hallo, Helga,
hat der Gläubiger oder der Schuldner einen Anwalt? Ansonsten dürften die Aktionen eher als Beschimpfungen bezeichnet werden. Umgehende Bezahlung beseitigt alle Konflikte.
CF FJ

wiederholten Telefonaten und bösen Faxen zu unmöglichen
Zeiten, obwohl er einen Anwalt hat.

Hallo,

Belästigungen sind nicht strafbar. Ob hier eine Nötigung vorliegt ist ebenfalls zweifelhaft, wenn der Gläubiger den Schuldner nur anruft und faxt und sein Geld haben will.

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