Ab wann und wie gibt es eine abfindung bei kündigu

hallo,

ein freund von mir hat folgendes problem:

er arbeitet bei einem zahntechniker mit ca. 5 angestellten seid ca. 8 jahren und ist da der einzige zahntechniker.
der rest des personals setzt sich aus zahnarzthelferinnen etc zusammen.

jetzt hat er seine kuendigung aus „betriegsorganisatorischen“ gruenden bekommen.(auftragsmangel??!!)

die fa als solches mit den restlichen angestellten bleibt aber existent.

die anfallenden auftraege des zahntechnikers werden jetzt aber
an konkurenzfirmen oder auch ins ausland vergeben.

meine frage:

1.) hat mein freund in irgeneiner form recht auf eine abfindung gegenueber der fa ??

2.)wenn ja, wie setzt sich die abfindung ungefaehr zusammen ??
3.) macht es ueberhaupt sinn, rechtliche schritte zu unternehmen ??

wir sind fuer jeden tip dankbar.
bitte gebt uns unterstuetzung !!

danke
mfg
rendy

Hallo Stefan,

aus eigener Erfahrung (vor einigen Jahren hat mich ein Ex-Angestellter, der wegen Umstrukturierung gekündigt wurde, verklagt) kann ich Dir nachfolgendes sagen:

Bei bis zu 5 Angestellten (egal, wie sich das Personal zusammensetzt, GF zählt nicht mit!!!) besteht kein Kündigungsschutz. Die Dauer der Beschäftigung spielt keine Rolle.

Eine Abfindung, die ohnehin meistens nur im Falle eines Aufhebungsvertrages in Frage kommt, ist immer eine Ermessungsfrage. Wenn der Arbeitsvertrag wegen Auftragsflaute gekündigt wurde, siehe ich kaum eine Chance.

Ich habe in zwei Instanzen obsiegt, obwohl der Anwalt meines Ex-Angestellten alles versucht hatte.

Falls Du weitere Fragen hast, mail mich bitte an.

Gruß
Tessa

NACHTRAG!!!
Es steht dem Chef Deines Freundes natürlich frei, ihm trotz der Auftragsflaute eine Abfindung zu zahlen.

Wenn sie sich bis dahin gut verstanden haben, ist es durchaus drin.

Also: die beiden sollten miteinander reden!!!

Tessa

hallo,

du bist lustig !!
natuerlich will der chef nicht freiwillig zahlen.

ist denn da ein rechtlicher anspruch ??
das ist das problem !!

trotzdem vielen dank !!

mfg
rendy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung
Einen Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es sowieso nicht.

Praktisch kommt man zu Abfindungen durch einen Kündigungsschutzprozeß und dort entweder durch Vergleich oder nach §§ 9, 10 KSchG.
Das setzt aber die Geltung des KSchG voraus, und dieses gilt eben erst bei MEHR als fünf Arbeitnehmern.
Das BVerfG hat zu § 23 KSchG („Kleinbetriebsklausel“) mal eine mystische Entscheidung getroffen, daß jener, der „lange“ im Kleinbetrieb war, doch so was ähnliches wie Kündigungsschutz genießt, aber acht Jahre dort gearbeitet reicht wohl nicht.

Mit anderen Worten: Mein Vorredner hat Recht.

Django

Hallo Stefan,

bestimmt gibt es einen Arbeitsvertrag, in dem sinngemäß steht: „… das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von soundsoviel zum soundsovielten gekündigt werden“. Von Abfindung steht da ganz bestimmt nichts.
Wenn der Chef einer Firma die Mannschaft verkleinern will oder muß, kann er trotzdem nicht willkürlich einen vielleicht mißliebigen Kollegen „ausmustern“. Sofern Arbeit vorhanden ist, muß er versuchen, den Mitarbeiter umzusetzen. Wenn das Unternehmen aber umstrukturiert wird und Arbeit außer Haus erledigen läßt, ist dagegen nichts zu machen. Außerdem hat das Unternehmen soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Das ist aber oft eine schwierige Abwägung unterschiedlicher Interessen. Wer ist denn nun eher „dran“, der alleinverdienende Ernährer einer 4köpfigen Familie oder die alleinerziehende Mutter eines behinderten Kindes?
Oft werden Abfindungen um des lieben Friedens willen gezahlt. Eine Abteilung eines großen Unternehmens wird geschlossen und ehe man sich mit den Mitarbeitern herumzankt, wird eine Abfindung für die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag gezahlt. Oder das Unternehmen wird verschlankt und es werden Freiwillige gesucht, die gegen Abfindung den Arbeitsplatz räumen. Oder es soll verjüngt werden und man möchte/muß gerade nicht nach den sozialen Gesichtspunkten, sondern nach anderen Kriterien entscheiden. Auch dann ist eine Abfindung ein Weg, die Sache ruhig durchzuziehen. Andernfalls müßte das Unternehmen vielleicht den ledigen Leistungs- und Know how-Träger an die Luft setzen und einen innerlich vergreisten kollegen, der schon ein paar Tage länger im Unternehmen ist, behalten. Oder ein Mitarbeiter hat eine sehr lange Kündigungsfrist von z. B. einem Jahr. Wahrscheinlich wird er nach Erhalt der Kündigung kein besonders produktiver und motivierter Mitarbeiter mehr sein. Da ist die Zahlung einer Abfindung für das Unternehmen häufig sogar der billigere Weg. Billiger jedenfalls, als noch endlos Gehalt für nichts zu zahlen.
Aber in einem kleinen Unternehmen, das für einen bestimmten Mitarbeiter keine Arbeit mehr hat, beißt Du auf Granit. Für den Inhaber ist jeder motivierte, erfahrene, langjährige Mitarbeiter ein wichtiger Teil des Unternehmens. Wenn er sich davon trennen will, wird er seine Gründe haben, auch wenn fehlende Arbeit vielleicht nur der vorgeschobene Grund ist. Wenn das Unternehmen unmittelbar nach der Kündigung für den gleichen Job einen neuen Mitarbeiter einstellt, sehe ich eine Chance, noch etwas Geld aus der Sache zu machen - vorausgesetzt, man kann das nachweisen.
Also vergiß es; die Kündigung von welcher Seite auch immer, ist normaler Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages - und zwar ohne Abfindung.

Gruß
Wolfgang

Hi,

dann hat Dein Freund keine rechtliche Handhabe…

T.