Nur noch 100 € Bewerbungskosten/Jahr!?

Hallo,

jemand bezieht AlG II und hat 35 Bewerbungen seinem Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten beigefügt. Pro Bewerbung bekommt man pauschal 5 € erstattet. Würden in dem Fall 175 € machen.

Er bekommt aber „nur“ 100 € erstattet, da höchstens 100 €/Jahr übernommen werden können.

„Die Entscheidung beruht auf § 16 SGB II i. V. m. §§ 45 und 46 SGB III.“

Er dachte, dass man 260 € Bewerbungskosten jährlich erstattet bekommen kann.

Was muss er tun, damit er zu den 175 € kommt?
Hat er Erfolgschancen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Gruß

Was muss er tun, damit er zu den 175 € kommt?
Hat er Erfolgschancen?

hi,

mehr bewerben, ggf. job finden und die 175 EUR verschmerzen. bei manchmal habe ich das gefühl, viele bewerben sich nicht der stellensuche wegen, sondern weil es „nichts kostet“.

wo sind deine prioritäten? sicher, bewerbungen sind teuer, aber liegt es nicht im ureigensten interesse eines jeden arbeitssuchenden sich zu bewerben, auch wenn er die kosten von niemanden erstattet bekommt?

fragend:

der showbee

Hallo Jerry,

meine eMail hat Dir nichts gebracht? Denn man kann teilweise auch mit seinem Fall-Manager reden, bei mir im Gespräch wurde ich auf meine Rechte und Pflichten aufmerksam gemacht. Im Gegenzug natürlich auch auf die Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit.

Und mir wurde u.a. mitgeteilt, wie ich mich bewerben soll und wieviel ich erstattet bekomme. Ob es nun „nur“ eine Höchstsumme pro Jahr gibt oder auch pro Monat weiß ich nicht.

Hingehen und fragen? Leider gibt es wohl solche und solche Fall-Manager :frowning:

Zu Showbee…

ja nee klar, als ALG2-Empfänger hat man auch mal eben locker 175 Euro übrig…

Die Kosten der Bewerbungen sind teilweise höher als die Erstattungen, weil man sich nicht nach der von der Agentur geforderten Anzahl der Bewerbungen zurücklehnt. OK, „man“ weiß ich nicht, ich schon.

Und falls die Frage aufkommt: ich möchte arbeiten, es gibt ein paar Probleme die nicht so einfach sind und nur mich und meinen Fall-Manager angehen und ich habe jetzt wenigstens eine Weiterbildung erhalten - auf _meine_ Anfrage, mit einem Abschluß vor der Handwerkskammer. Die Fahrtkosten sind teurer als die erstatteten Fahrtkosten, aber das ist mir egal. Die Prüfung muß ich auch selbst bezahlen (ca. 350 Euro sind verdammt viel Geld) aber irgendwie krieg ich das schon hin, wünsche ich mir halt zum Geb und zu Weihnachten je einen Teil.

Es k**** mich langsam an, daß man hier im w-w-w nicht mehr sagen darf, daß mal ALG2 -Empfänger ist ohne gleich angegiftet/angegriffen zu werden :frowning: Nicht jeder ist ein Sozialschmarotzer. Sooo supertoll kann man von dieser enormen Summe nicht leben und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen… trotz Sparsamkeit fehlt irgendwie ab 20. Geld für Einkauf :frowning:

Manchmal wünsche ich denen, die so giften, daß sie auch mal in die Lage kommen :frowning:

Genauso wie ich mir manchmal wünsche, daß die, die die Höhe des zum Lebensunterhalt notwendigen Betrages ausgerechnet haben, mal 3-4 Monate damit auskommen müssen.

Ach so, ich „zocke“ nicht die vollen Leistungen ab, da mein Partner etwas mehr verdient und das gut mit angerechnet wird. Und nicht sagen, daß man ja durchs kündigen des I-Nets sparen kann. Das braucht mein Partner für seinen Beruf.

Gruß
Tanja

ja nee klar, als ALG2-Empfänger hat man auch mal eben locker
175 Euro übrig…

hallo tanja,

okay, 175 EUR habe ich auch nicht „eben locker“ als student. ich kann sehr wohl die summen einschätzen, glaube mir. meine eltern lassen auch nicht jeden monat 500 EUR „rüberspringen“.

die frage ist doch: was würde der arbeitslose machen, würde das arbeitsamt (also der staat) NICHTS erstatten? würde der arbeitslose dann sich gar nicht bewerben? das glaube ich nicht.

sicher sind die anforderungen für bewerbungen bei vielen jobs übertrieben, es ist quatsch immer die tollen mappen zu kaufen und tolle fotos zu verlangen. das ist natuerlich auch fehlendes / mangelndes bewußtsein bei den potentiellen arbeitgebern.

aber immer nach dem staat zu rufen, finde ich auch nicht gut. immerhin müssen die gelder auch irgendwo herkommen…

es ist viel faul im staate, das liegt aber auch am anspruchsdenken vieler menschen hier. hier ein gesetz, da unterstützung, hier eine aufsichtsbehörde, ich glaube nirgends anders auf der welt wird der bürger so bevormundet und bemüttert wie in deutschland. man könnte meinen, der wähler bekommt was er verdient. so ist es auch!

gruss vom

showbee

Hallo!

Ich wag es kaum, dass zu schreiben, aber man sollte die angebotenen Jobs vorsortieren:

Oft muss man Bewerbungen an Firmen schicken (von der Arbeitsagentur aus), die Stellen ausschreiben, die entweder gar nicht geeignet, oder gar nicht erwünscht sind. Dort kann man dann auch mal die Billigvariante mit günstigem Plastikhefter hinschicken und auch das Foto „vergessen“.

Zu den Firmen mit passenden und/oder attraktiven Jobs schickt man dann die normale teuere Variante mit Foto usw…

Leider werden von der AA (aus Verzweiflung oder Schikane?) oft Stellenvorschläge gemacht, bei denen sich der Bewerber, aber auch der Arbeitgeber nur an den Kopf fassen können. Dafür besonders viel Geld zu investieren muss nicht sein.

Viele Grüße

Anne

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Hallo,

Bewerbungskosten können für einen Zeitraum von 12 Monate bis zu einer Höhe von max. 260 Euro übernommen werden. Da es sich allerdings um eine KANN-Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch. Auch ist die Leistung haushaltsabhängig, d.h. sollte der „Geldtopf“ leer sein, wird man froh sein können, dass zu erhalten, was man genehmigt bekommt.

LG Lilli