Verzicht auf Unterhalt

Hallo,

mal angenommen, jemand hat ein uneheliches Kind, wofür er Unterhalt zahlt. Vor einiger Zeit erklärt die Mutter des Kindes, sie möchte auf das Geld verzichten, im Gegenzug soll der Mann das Kind nicht mehr sehen dürfen (er hat es bisjetzt nur wenige Male gesehen (wohnt 500km entfernt), das Kind kennt ihn nicht als Vater). Die Mutter hat eine neue Beziehung mit einem erfolgreichem Unternehmer, ihr und dem Kind fehlt nix an Geld. Der Vater möchte das Angebot gerne annehmen, weiß aber nicht, wie er sich absichern soll.

  • Sollte er dies schriftlich über einen Anwalt machen? (Von Seiten des Jugendamtes gibt es keine Probleme, die Beitragszahlung ist eingestellt)
  • Wenn die Mutter sich irgendwann von ihrem Neuen trennt und Geldsorgen bekommt, hat sie dann Anspruch auf das gesamte, ihr in dieser Zeit entgangene Unterhaltsgeld oder oder muss dann nur die monaliche Regelleistung wieder erbracht werden?
  • Wenn die Mutter den Unternehmer heiratet und er das Kind adoptiert, sind somit alle Verplichtungen erloschen?

Gruß
ajlav

Hallo,

mit einem laienhaften Verstand [als Mann]:

  1. Nicht die Mutter sondern das Kind bekommt den Unterhalt.
  2. Die Mutter vertritt das Kind bis das Kind volljährig ist.
  3. Wieso soll das der Vater nicht zahlen. Unterhalt und Umgang sind doch zwei verschiedene Schuhe.
  4. Wie steht es mit dem Sorgerecht?

Einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen. In Dortmund gibt es hierzu genügend versierte Anwälte.

Christian

Hallo,

  • Sollte er dies schriftlich über einen Anwalt machen? (Von
    Seiten des Jugendamtes gibt es keine Probleme, die
    Beitragszahlung ist eingestellt)

Empfänger der Unterhaltszahlung ist das Kind. Dieses wird durch die Mutter vertreten. Für eine derartige Verzichtserklärung dürfte die Mutter jedoch die Zustimmung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers benötigen (und nicht bekommen). Ein Schenkungsversprechen bedarf notarieller Form.

  • Wenn die Mutter sich irgendwann von ihrem Neuen trennt und
    Geldsorgen bekommt, hat sie dann Anspruch auf das gesamte, ihr
    in dieser Zeit entgangene Unterhaltsgeld oder oder muss dann
    nur die monaliche Regelleistung wieder erbracht werden?

Geschenkt wäre geschenkt. Hinge aber von der getroffenen Vereinbarung ab.

  • Wenn die Mutter den Unternehmer heiratet und er das Kind
    adoptiert, sind somit alle Verplichtungen erloschen?

Der Kindesunterhalt hat mit der Mutter nichts zu tun. Auch wenn die Mutter plötzlich Millionär wird: Die Pflicht zum Kindesunterhalt bleibt bestehen.

Vor einiger Zeit erklärt die Mutter des
Kindes, sie möchte auf das Geld verzichten, im Gegenzug soll
der Mann das Kind nicht mehr sehen dürfen (er hat es bisjetzt
nur wenige Male gesehen (wohnt 500km entfernt), das Kind kennt
ihn nicht als Vater).

Traurig

  1. Nicht die Mutter sondern das Kind bekommt den Unterhalt.

Natürlich, so ist es, meinte nur, das die Mutter es für das Kind empfängt (Nur als Kontoinhaberin)

  1. Wieso soll das der Vater nicht zahlen. Unterhalt und Umgang
    sind doch zwei verschiedene Schuhe.

Einfach weil es ihr im Moment sehr gut geht (geldtechnisch) und dem leiblichen Vater nicht so gut, es ging sowieso nur um einen minimalen Betrag.

  1. Wie steht es mit dem Sorgerecht?

Sie hat das alleinige Sorgerecht.

Einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen. In Dortmund gibt es
hierzu genügend versierte Anwälte.

Danke

Hi,

ich zitiere von folgender Seite: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/0/0,1872,2276000,00.html

" Frage: Darf ich als betreuender Elternteil großzügig auf Kindesunterhalt verzichten?

Antwort: Nein, auch nicht teilweise. Das Gesetz verbietet es, auf Unterhaltsansprüche zu verzichten. Ein Verzicht wäre unwirksam. Ich muss den Anspruch aber nicht geltend machen oder kann den anderen Elternteil von Ansprüchen des Kindes freistellen. Nimmt das Kind den anderen dann trotzdem in Anspruch, muss ich für die Zahlung einstehen."

Viele Grüße
Jana