mal angenommen, jemand hat ein uneheliches Kind, wofür er Unterhalt zahlt. Vor einiger Zeit erklärt die Mutter des Kindes, sie möchte auf das Geld verzichten, im Gegenzug soll der Mann das Kind nicht mehr sehen dürfen (er hat es bisjetzt nur wenige Male gesehen (wohnt 500km entfernt), das Kind kennt ihn nicht als Vater). Die Mutter hat eine neue Beziehung mit einem erfolgreichem Unternehmer, ihr und dem Kind fehlt nix an Geld. Der Vater möchte das Angebot gerne annehmen, weiß aber nicht, wie er sich absichern soll.
Sollte er dies schriftlich über einen Anwalt machen? (Von Seiten des Jugendamtes gibt es keine Probleme, die Beitragszahlung ist eingestellt)
Wenn die Mutter sich irgendwann von ihrem Neuen trennt und Geldsorgen bekommt, hat sie dann Anspruch auf das gesamte, ihr in dieser Zeit entgangene Unterhaltsgeld oder oder muss dann nur die monaliche Regelleistung wieder erbracht werden?
Wenn die Mutter den Unternehmer heiratet und er das Kind adoptiert, sind somit alle Verplichtungen erloschen?
Sollte er dies schriftlich über einen Anwalt machen? (Von
Seiten des Jugendamtes gibt es keine Probleme, die
Beitragszahlung ist eingestellt)
Empfänger der Unterhaltszahlung ist das Kind. Dieses wird durch die Mutter vertreten. Für eine derartige Verzichtserklärung dürfte die Mutter jedoch die Zustimmung eines gerichtlich bestellten Ergänzungspflegers benötigen (und nicht bekommen). Ein Schenkungsversprechen bedarf notarieller Form.
Wenn die Mutter sich irgendwann von ihrem Neuen trennt und
Geldsorgen bekommt, hat sie dann Anspruch auf das gesamte, ihr
in dieser Zeit entgangene Unterhaltsgeld oder oder muss dann
nur die monaliche Regelleistung wieder erbracht werden?
Geschenkt wäre geschenkt. Hinge aber von der getroffenen Vereinbarung ab.
Wenn die Mutter den Unternehmer heiratet und er das Kind
adoptiert, sind somit alle Verplichtungen erloschen?
Der Kindesunterhalt hat mit der Mutter nichts zu tun. Auch wenn die Mutter plötzlich Millionär wird: Die Pflicht zum Kindesunterhalt bleibt bestehen.
Vor einiger Zeit erklärt die Mutter des
Kindes, sie möchte auf das Geld verzichten, im Gegenzug soll
der Mann das Kind nicht mehr sehen dürfen (er hat es bisjetzt
nur wenige Male gesehen (wohnt 500km entfernt), das Kind kennt
ihn nicht als Vater).
" Frage: Darf ich als betreuender Elternteil großzügig auf Kindesunterhalt verzichten?
Antwort: Nein, auch nicht teilweise. Das Gesetz verbietet es, auf Unterhaltsansprüche zu verzichten. Ein Verzicht wäre unwirksam. Ich muss den Anspruch aber nicht geltend machen oder kann den anderen Elternteil von Ansprüchen des Kindes freistellen. Nimmt das Kind den anderen dann trotzdem in Anspruch, muss ich für die Zahlung einstehen."