Moin, moin,
Annahme: jemand hätte gegen einen anderen einen Mahnbescheid erwirkt, Widerspruch würde keiner eingelegt, Vollstreckungsbescheid würde zugestellt werden.
Was würde jemand nun mit diesem Vollstreckungsbescheid anstellen? Wo würde jemand einen Gerichtsvollzieher beauftragen? Würde es einen Unterschied machen, wo ein möglicher Schuldner seinen Wohn-/Geschäftssitz hätte?
Gibt es eine Infoseite „Was fängt man mit einem Vollstreckungsbescheid an?“
Gruß
Christian