Einzugsermächtigung oder Zusatzpauschale ?

Hallo,

nehmen wir einmal an, dass eine Kabelfirma ihr Kabelfernsehen anbietet. Nehmen wir weiterhin an, diese Kabelfirma möchte nur Einzugsermächtigungen dulden. Stellt Euch vor, dass nun ein Brief kommt mit folgenden Textauszug:" Sollten Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, erheben wir je Rechnung eine Pauschale für Zahlung ohne Bankeinzug in Höhe von XY".
Wäre das denn rechtens ?? Dürfte die Fernsehfirma dieses ???
Oder ist das nicht fast Nötigung `??? Kann nicht jeder selbst entscheiden, wie er seine Rechnung begleicht ??? Vorausgesetzt, der Kunde ist auch gewillt, pünktlich und per dauerauftrag zu zahlen ???

Also ich finde, das grenzt an Nötigung, oder ???

liebe Grüße,

daniela

Daniela,

das ist mit SICHERHEIT keine Nötigung.

Und natürlich darf sie das. Genauer gesagt: Es muss sich aus dem Vertrag (damit meist aus den AGB) ergeben. Eine Rechtsgrundlage braucht man schon. Aber wenn es die gibt, sehe ich da keine Schwierigkeiten.

Levay

Hallo,

ist es Nötigung, wenn ein Internetversand nur Nachnahmne-Lieferung zulässt obwohl das mit zusätzlichen Gebühren belastet ist? NEIN.

Die Kabelfirma hat ihr System auf Bankeinzug (eine in diesem Bereich übliche Zahlungsweise) ausgerichtet. Mehraufwand durch Sonderwünsche wird nur gegen Gebühr erfüllt, aber immerhin wird er erfüllt. Wo liegt also das Problem? Keiner zwingt denjenigen, den Kabelanschluss zu nehmen. Dann soll er doch Satellit nehmen. Oder unterliegt er da auch einer Nötigung durch den Vermieter?

Gruß, Niels

Warum nicht Kündigung?
Hallo Daniela,

ich gleube, die dürfen das schon (ob auch im laufenden Vertrag oder nur bei Neuverträgen müßten gescheitere Leute mitteilen).

Aber warum nicht die Gelegenheit beim Schopf packen und denen mitteilen, daß man aufgrund der geänderten Bedingungen eine Kündigung der Einzugsermächtigung vozieht und spätestens nach zwei Jahren mit dem Sparen anfangen???

Grüße
Gordie

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