Gebrauchwagen Motorschaden

Herr Verkaufschnell verkauft ein Gebrauchtauto, vorher hat er in der Werkstatt für fast 1000€ den Wagen instandsetzen lassen wie im Scheckheft vorgesehen inc. Zahnriemen eben wie im Scheckheft geplant is turnusmäßig ausgetauscht.
Die Werkstatt Rechnung und das Scheckheft übergibt er dem Käufer des Wagens Herrn Kaufgut.
Herr Kaufgut fährt mit dem frisch instandgesetzen Fahrzeug keine 500Km, es gibt einen knack der Zahnriemen geht kaputt die Spannrolle hat es dem neuen Zahnriemen gegeben er ist zerrissen, die alte Spannrolle sollte eigendlich mit getauscht worden sein, dies hat die Werkstatt nicht gemacht, obwohl dies vorgesehen ist im Wartungsdienst nach Scheckheft mit KmStand 83485Km ausgeführt. 999.00Euro

Jetzt erfährt Kaufgut von seiner Werkstatt den Grund für dem Motorschaden die Spannrolle hat es getan.

Frage was soll Kaufgut tun soll er die Werkstatt verklagen muss die Werkstatt auch gegenüber dem Kaufgut haften für den Murks oder nicht. Oder muss er dem Verkaufschnell verklagen. Jedenfalls wollen beide nicht haften "weil wir nicht müssen Originalton was Ton in diesen rein fiktiven Fall.

danke für fachkundige Hilfe
was sollte man tun einer schiebt es auf den anderen

kevin

Hallo,

also zunächst einmal:

Der Herr Kaufgut kann sich nur an Herrn Verkaufschnell halten, denn dieser ist sein Vertragspartner.

M.E. liegt hier ein Sachmangel vor, da die Reparatur nicht korrekt ausgeführt wurde. Somit dürfte der Herr Kaufgutr einen Anspruch gegen Herr Verkaufschnell haben. Wenn Herr Verkaufschnell die Werkstatt beauftragt hatte, die Spannrolle zu tauschen und dies schuldhaft unterblieben ist, dürfte Herr Verkaufschnell einen Anspruch gegen die Werkstatt haben.

Gruß

S.J.

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Servus,

hier meine Laienmeinung:

Der Herr Kaufgut kann sich nur an Herrn Verkaufschnell halten,
denn dieser ist sein Vertragspartner.

Korrekt!

M.E. liegt hier ein Sachmangel vor, da die Reparatur nicht
korrekt ausgeführt wurde.

Wenn der Werkstattservice auch die Rolle austauschen sollte, dann ja.

Somit dürfte der Herr Kaufgutr einen
Anspruch gegen Herr Verkaufschnell haben.

Nur dann, wenn Herr Verkaufschnell als Privatmann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat!!! Hat er sie wirksam ausgeschlossen - was ich schwer annehme - dann hat Herr Kaufgut schlicht und einfach Pech gehabt wenn er nicht beweisen kann, dass Herr Verkaufschnell davon wusste, dass die Spannrolle hätte ausgetauscht werden müssen, dies aber nicht geschehen ist und das ganze verschwiegen hat.

Wenn Herr
Verkaufschnell die Werkstatt beauftragt hatte, die Spannrolle
zu tauschen und dies schuldhaft unterblieben ist, dürfte Herr
Verkaufschnell einen Anspruch gegen die Werkstatt haben.

Ja. Aber das hat leider mit Herrn Kaufgut nichts zu tun.

Grüße von
Tinchen