Wer weiß wo man eine Beschwerde einreichen kann, wenn ein Arzt eine schwerwiegende Krankheit „übersieht“. Im konkreten Fall hat er eine Rippenfellentzündung nicht erkannt (seine Diagnose: ein Nerv sei gereizt), die zu einer Lungenentzündung geführt hat.
Welche Möglichkeiten der Beschwerde hat man als Geschädigter und wo kann man diese geltend machen.
PS: Es sollte dem Arzt genauso wehtun wie eine Lungenentzündung!
Ich würde Dir raten, Dich bei der Ärztekammer mit einer genauen Beschreibung der Fehldiagnose in einem gepfefferten, aber sachlichen Brief zu beschweren. Du kannst Dich drauf verlassen, dass der Arzt eine Rüge erhält. Sollte er bereits ein- oder mehrmals wegen einer falschen/unvollständigen Diagnose einen Rüffel bekommen haben, ist der seine Lizenz schneller los, als er sich versieht.
Viel Glück bei Deiner Beschwerde und gute Besserung!
Chris
…nichts für ungut, ich bewundere deinen Optimismus.
Aber hast du schon von dem Sprichwort: „Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus“, gehört?
Ich habe einen - durch bewiesenen groben ärztlichen Fehler - schwerbehinderten Sohn.
Und dieser Arzt praktiziert immer noch!!!
Und ich glaube nicht, das da noch was passiert, ist jetzt fünf Jahre her.
Ich habe einen - durch bewiesenen groben ärztlichen
Fehler - schwerbehinderten Sohn.
Und dieser Arzt praktiziert immer noch!!!
Und ich glaube nicht, das da noch was passiert, ist jetzt fünf
Jahre her.
Das ist traurig und unfassbar - aber wie Du ja schreibst leider Realität. Mein Optimismus war wohl doch etwas übertrieben. Trotzdem sollte man die Hoffnung nicht aufgeben, da die Ärztekammern in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ignorant sind.
Vielleicht trifft Roland ja auf einen Sachbearbeiter, der seine Arbeit ernst nimmt und doch eine Rüge erteilt. Ich wünsche ihm jedenfalls, dass er mehr Erfolg hat als Du. Allerdings wäre es schon zynisch, wenn die selbe Ärztekammer für das Nichtdiagnostizieren einer Lungenentzündung eine Verwarnung ausspricht und einen schweren Fehler, der eine lebenslange Behinderung zur Folge hat, nicht im Geringsten ahndet.