Eine 'Allgemeine Rechtsfrage'
Von: , Frage gestellt am Mi, 23. Nov 2005
ist meiner Ansicht nach die folgende (siehe auch den - aus mir unerfindlichen Gründen geschlossenen - Artikelbaum unten):
Welche (z.B. verfassungsrechtlichen) Möglichkeiten hat ein einfacher Bürger bezüglich des Vorgehens gegen eine/n Kanzler/in bzw. eine Regierung?
(Sollte jemand der Ansicht sein, die Frage wäre an einem anderen Brett besser aufgehoben, bitte ich um Mitteilung, an welchem.)
Was ist z.B. mit Art. 20 GG:
"Abs. 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Abs. 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Die Regierung wird z.B. vorsätzlich einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen. Art. 20 Abs. 4 GG gibt mir das Recht, Widerstand zu leisten, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Frage also: wie kann ich versuchen, "andere Abhilfe" zu schaffen. Was meint das GG damit? Danach: was meint das GG mit "Widerstand", wie kann dieser aussehen?
Puck
