Fehler im Ermittlungsverfahren des Staatsanwalts
Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Nov 2005
Hallo!
Angenommen die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen jemanden z.B. wegen Diebstahls und bietet in einem Schreiben der Person nun an die Sache fallen zu lassen wenn man eine Geldsumme an eine wohltätige Einrichtung zahlt, also keine Klage erhebt und damit auch nicht vorbestraft ist. Die Person ist damit prinzipiell einverstanden.
Leider hat das Schreiben der Staatsanwaltschaft diesbezüglich jedoch einen Fehler, z.B. erreignete sich der Vorfall nicht am Hugendubelplatz sondern in der Alles-Klar-Allee - der weitere Sachverhalt ist von der Staatsanwaltschaft aber korrekt wiedergegeben worden.
Wenn man nun zahlt stimmt man doch dieser (falschen) Schilderung zu - kann man daher nochmals von der Staatsanwaltschaft für den tatsächlichen Sachverhalt belangt werden? Anders gefragt: Sollte man Widerspruch dagegen einlegen und um ein inhaltlich korrektes Schreiben bitten?
Gruß,
Michael
