Fehler im Ermittlungsverfahren des Staatsanwalts

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Nov 2005

Hallo!

Angenommen die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen jemanden z.B. wegen Diebstahls und bietet in einem Schreiben der Person nun an die Sache fallen zu lassen wenn man eine Geldsumme an eine wohltätige Einrichtung zahlt, also keine Klage erhebt und damit auch nicht vorbestraft ist. Die Person ist damit prinzipiell einverstanden.

Leider hat das Schreiben der Staatsanwaltschaft diesbezüglich jedoch einen Fehler, z.B. erreignete sich der Vorfall nicht am Hugendubelplatz sondern in der Alles-Klar-Allee - der weitere Sachverhalt ist von der Staatsanwaltschaft aber korrekt wiedergegeben worden.

Wenn man nun zahlt stimmt man doch dieser (falschen) Schilderung zu - kann man daher nochmals von der Staatsanwaltschaft für den tatsächlichen Sachverhalt belangt werden? Anders gefragt: Sollte man Widerspruch dagegen einlegen und um ein inhaltlich korrektes Schreiben bitten?

Gruß,
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Fehler im Ermittlungsverfahren des Staatsanwal

    Hallo,

    das ist kein Problem: Der prozessuale Tatbegriff bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum, nicht auf eine konrete Handlung. Will heißen: Ist eine strafrechtliche Entscheidung hinsichtlich eines bestimmten Zeitraumes getroffen worden, so bezieht sich diese auf alles, was in diesem vorgefallen ist. So kann jemand wegen des Strafklageverbrauchs nicht erneut für Handlungen in dem selben Zeitraum angeklagt werden. Das ist beim Strafbefehl nicht anders.
    Gruß,
    Dea [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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