Recht an Familienphotos

Von: , Frage gestellt am Mo, 28. Nov 2005

Hallo,

mich würde interessieren ob es zu folgendem Fall eine Lösung gibt.

Frau und Herr A waren lange verheiratet bis Frau A erkrankte un wenig später verstarb. Herr A wurde wenig später Frau C vorgestellt, die er dann geheiratet hat. Frau C kapselt Herrn A von der bisherigen Familie ab, Herrn A geht es zusehends schlechter bis er verstirbt. Herr A hat alte Photos seiner Kinder, Eltern und Enkel mitgenommen in die neue Wohnung.

Haben die leiblichen Kinder eine Möglichkeit diese Sachen zu fordern? Frau C ist auf keinem der Bilder (kein persönlicher Bezug), auch sind viele Bilder erst durch den Tod des Vaters von Herrn A in die Hände von Herrn A gekommen.

Bin für jeden Tipp dankbar!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Recht an Familienphotos

    Haben die leiblichen Kinder eine Möglichkeit diese Sachen zu
    fordern? Frau C ist auf keinem der Bilder (kein persönlicher
    Bezug), auch sind viele Bilder erst durch den Tod des Vaters
    von Herrn A in die Hände von Herrn A gekommen.
    Frau C und die leiblichen Kinder sind Erben von Herrn A, insofern haben auch die Kinder Anspruch auf Gegenstände aus dem Nachlaß ihres Vaters. Wie das Erbe im Einzelnen aufgeteilt wird bestimmt im Extremfall das Nachlaßgericht.

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