Wandlung bei Maengeln an Brille
Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Aug 2000
Hallo,
vor acht Wochen habe ich eine neue Brille mit Kunststoffglaesern beim Optiker bestellt. Kurz nachdem ich sie abholte bemerkte ich, dass in beiden Glaesern kleine Dellen (keine Kratzer!) waren.
Der Optiker sagte, er wuerde die Glaeser an den Hersteller zuruecksenden und mich anrufen, wenn die Brille repariert sei.
Nach drei Wochen rief ich an und man sagte mir, dass sie schon laengst fertig ist. Beim Abholen stellte ich fest, dass der Fehler immer noch vorhanden war, nur an anderer Stelle.
Der Optiker schickte sie erneut ein (so sagte er mir) und beim Abholen heute war der Fehler zwar besser aber immer noch vorhanden.
Kurz: 2 Reparaturversuche gescheitert. Ich brauche die Brille aber dringend, weil bei meiner Ersatzbrille immer mal wieder ein Glas rausfaellt. Ich habe auch keine Lust mehr auf Kunststoffglaeser. Welche gesetzliche Grundlage (BGB, evtl MPG) gibt mir das Recht zur Wandlung (ich bin auch beruflich auf die Brille angewiesen)?
Gruss, Niels
