Garantie bei Umtausch

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Jan 2006

Hallo Wissende,

man kauft ein Gerät, es geht innerhalb der Garantiezeit kaputt, man will die Reparatur, bekommt aber freundlicherweise sofort die Möglichkeit eingeräumt, ein neues Gerät mitzunehmen. Soweit, so gut- prima.

Nun aber bekommt man auch eine neue Quittung. Darauf ist nicht zu erkennen, wann das ursprüngliche, kaputtgegangene Gerät gekauft wurde (nur die urspr. Bonnummer ist vermerkt). Heißt das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?

Das würde mir einerseits zwar gefallen und irgendwie auch einleuchten, da es ja ein neues Gerät ist, andererseits kann ich mir das allerdings nicht denken, denn so könnte man ja möglicherweise ziemlich lange Zeit immer wieder ein neues Gerät bekommen mit voller Garantie; natürlich unter der Voraussetzung, dass das jeweilige Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputtgeht, was aber bei billigen Elektrogeräten wie Wasserkocher etc. pp. relativ oft vorkommen soll.

Wie sieht also die Rechtslage aus?

Gruß

Hermann

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Garantie bei Umtausch

    Heißt
    das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?
    Träum weiter ;)

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Garantie bei Umtausch

      Hallo Alexander, Heißt
      das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?
      Träum weiter ;)
      vors Knie pinkeln kann ich zur Not auch, piss also weiter meinetwegen.

      Gruß

      Hermann

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Garantie bei Umtausch

        Hallo Alexander, Heißt
        das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?
        Träum weiter ;)
        vors Knie pinkeln kann ich zur Not auch, piss also weiter
        meinetwegen.
        Mit´m falschen Fuß aufgestanden? Da war ein Smilie dahinter...

        • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Garantie bei Umtausch

          Hallo Alexander, Heißt
          das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?
          Träum weiter ;)
          vors Knie pinkeln kann ich zur Not auch, piss also weiter
          meinetwegen.
          Mit´m falschen Fuß aufgestanden? Da war ein Smilie dahinter...
          Smilies sind in meinem grammatikalischen und orthografischen Repertoire noch nicht enthalten, sorry.

          Gruß

          Hermann

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Garantie bei Umtausch

            Hallo Alexander, Heißt
            das nun, dass man zwei Jahre neue Garantie hat?
            Träum weiter ;)
            vors Knie pinkeln kann ich zur Not auch, piss also weiter
            meinetwegen.
            Mit´m falschen Fuß aufgestanden? Da war ein Smilie dahinter...
            Smilies sind in meinem grammatikalischen und orthografischen
            Repertoire noch nicht enthalten, sorry.
            Ach, aber wie man andere Leute anpinkelt weißt du schon? :rolleyes:

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Garantie bei Umtausch

    hallo,

    schau zuerst mal ins FAQ Garantie vs. Sachmangel.

    Garantie hängt von der Vereinbarung ab, im Zweifel wird die Garantie nicht neu laufen, wenn Garantiebedingt ein Austausch erfolgte. Es kann durchaus auch Verkäufer geben, die werbewirksam solche Garantien versprechen.

    Mfg vom

    showbee

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