Fernsehantenne
Von: , Frage gestellt am Fr, 1. Okt 1999
Ich habe mal gelesen, der Vermieter sei für die richtige Ausrichtung der Fernsehantenne zuständig. Was aber, wenn es gar keine Antenne gibt? Wir haben in unserer Wohnung einen Anschluß (Stecker sind gelegt) und auf dem Dach befand sich wohl auch mal eine Antenne. Zumindest hat der Vermieter uns das so gesagt, als wir vor einem halben Jahr eingezogen sind. Allerdings war der Empfang gleich Null, sobald wir das Antennenkabel in den Stecker steckten und so mußten wir uns mit einer Zimmerantenne mehr schlecht als recht helfen. Nun baten wir die Hausverwaltung (die den vermieter inzwischen vertritt), die Antenne richten zu lassen. Aber die behaupten, dass es überhaupt keine Antenne gibt (und tatsächlich: Es ist keine da!) und somit sei die Hausverwaltung auch nicht für das Ausrichten der Antenne zuständig.
Aber: Gehört zu einer heutigen Wohnung nicht standardmäßig eine Antenne? Wie soll nun die Lösung aussehen: Muß ich für mich (und damit ja auch mehr oder weniger für das Haus) eine Antenne anschaffen, die dann der Vermieter regelmäßig warten muß? Muß ich diese Antenne bei einem späteren Umzug dann mitnehmen? Wie sieht denn nun die Rechtslage bzgl. Antenne aus und wie soll ich sinnvollerweise vorgehen? Ist Fernsehempfang sozusagen Privatluxus?
Danke!
Gerd
