Versuchter Versicherungsbetrug? Vorsicht KRIMI!

hallo ich hab mal nen ganz kurioses aber selbstversändlich hypothetischen fall

Person A und B fahren spät nachts mit dem auto auf einer Bundesstraße innerorts nach ausserorts auf der linken spur.
Auf den letzen 200 metern vor dem ortschild hängt ein anderes fahrzeug sehr dicht im kofferaum.
Den Fahrer nennen wir nun mal Mister X.
X fährt so dicht auf das schon teilweise seine scheinwerfer nicht mehr im rückspiegel erkennbar sind. A gibt gas und passiert das ortsschild und beschleunigt weiter um dann bei der nächsten gelegenheit mister x vorbeizulassen (es befinden sich fahrzeuge auf der rechten spur).
X hängt noch immer extrem dicht dran bis A endlich einscheren kann.

Anstatt das X seine rassante und augenscheinlich eilige fahrt weitersetzt fährt er ca 150 meter weiter auf der linken spur und passt seine geschwindigkeit an A an setzt sich dann, nachdem ein Fahrzeug vor A an einer ausfahrt die Bundesstraße verlassen hat vor ihn und verringert mit Motorbremse die Geschwindigkeit von 130 Kmh auf 40kmh!

A und B sind selbstverständlich erstaunt was das nun soll können aber auch nicht vorbeiziehen da links verkehr kommt. Aufgrund der extrem langsamen geschwindigkeit schaltet A vorsichtshalber die Warnblinkanlage ein um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.

Als die nächste Ausfahrt kommt an der A und B sowieso rausmüssen wollen die beiden rausfahren doch Mister X setzt sich noch schnell vor sie und fährt ebenfalls ab. Im Scheitelpunk der Ausfahrtskurve stoppt X plötzlich sein Fahrzeug mit Warnblinkanlage und steigt aus und geht auf A und B zu.

X behauptet ein Stein wäre vom Wagen von A in den Kühler und hätte ihne beschädigt und X wolle nun A dafür haftbar machen.
Die Hinweise von A und B dass das nächste abfahrende Auto die nun in der Kurve stehenden Fahrzeuge nicht sehen könne und demnach eine Lebensgefährliche Situation besteht interessieren ihn nicht.(Sie befinden sich noch immer in der Ausfahrt)
A und B verweigern jedere weitere Diskussion über Steine und weisen auf die nahegelegene Tankstelle hin. A und B steigen wieder ein, ebenso geht X zurück zu seinem auto lässt aber die Tür offen stehen so das A nicht an ihm vorbeifahren kann. Doch A fährt einfach durch den Graben um so sich vom Gefahrenpunkt zu entfernen und hält an besagter Tankstelle.

Mister X folgt und es entfesselt ein hitziges Gespräch darüber wer den nun Schuld sei. A verweißt darauf das X ja gerne das kennzeichen notieren könne, A habe das getan und werde eine Anzeige wegen nötigung erstatten. A und B konnten am Fahrzeug auch keine etwaige Beschädigung finden.

Am darauf folgenden Tag gehen A und B zur Polizei und erstatten Anzeige. Kurz darauf erhält A die nachricht das Mister X ihn nun auch wegen nötigung angezeigt hat.

Noch etwas später meldet sich die Versicherung von A und bittet wegen eines Schadenfalles um Auskunft. Auf nachfrage bei der Versicherung hat Mister X über seinen Anwalt die begleichung eines Betrag von 500€ über die versicherung eingefordert da das Fahrzeug von A angeblich ein Teil verloren hatte und dies das Fahrzeug von X beschädigt hat.

A und B ist aufgrund der Anzeige bei der Polizei bekannt das Mister X bereits eintragungen bei der Polizei u.a. wegen Nötigung im Straßenverkehr hat.

Nun die Fragen die sich stellen:

  • Die Gegenanzeige von Mister X wegen Nötigung ist diese gerechtfertig? X gibt an A wäre ihm dicht aufgefahren, dies kann aufgrund der ereignisse nur passiert sein als X, A „ausgebremst“ hat. „“ deshlab weil er nur die Motorbreme benutzt hatte und die Bremslichter nicht aufgeleuchtet haben. Da auf dieser Straße üblicherweise geschindigkeiten von 100kmh normal sind ist eine geschwindigkeitsreduktion auf nur noch 40kmh doch eine guter grund überrascht zu sein und dadurch nicht mehr den richtigen Abstand zum Vordermann einhalten zu können.

  • A hatte zwischenzeitlich TÜV und das Fahrzeug hat diesen ohne Mängel bestanden. Auch sind noch alle Teile vom Fahrzeug dort wo sie sein sollen. Eine Beschädigung durch ein abfallendes Teil kann so doch ausgeschlossen werden.

  • A fährt weder einen Kipplaster noch Schüttgutt. Es kann sich bei dem Gegenstand der möglicherweise und evtl das Fahrzeug von X beschädigt hat nur um einen auf der Straße liegenden Stein gehandelt haben. In diesem Falle ist der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht haftbar sofern er nicht böswillig über ein solches hinderniss gefahren ist.

Kann nun X wegen falscher Beschuldigung (betreffend der Gegenanzeige) belangt werden? Wenn ja, ab wann? Muss erst das Gericht oder der Staatsanwalt beschliessen das diese Anzeige unbegründet ist? Oder kann A dies bereits im Vorfeld tun?

Handelt es sich bei der Forderung von X an die Versicherung um einen versuchten Versicherungsbetrug? X hatte am Tattag ja noch behauptet es handelt sich um einen Stein der in seinen Kühler wäre. Nun ist es auf einmal ein teil vom Fahrzeug das die seitliche Front beschädigt hat. A hat ja Zeuge B der dies bestätigen kann das keine Beschädigung erkennbar war.
Wer erstattet in diesem Fall Anzeige? Die Versicherung von A oder A selbst?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Versuch das als Drehbuch zu verkaufen (owT)

Hallo.

A und B ist aufgrund der Anzeige bei der Polizei bekannt das
Mister X bereits eintragungen bei der Polizei u.a. wegen
Nötigung im Straßenverkehr hat.

Das wird auch die hypothetische Polizei einem Anzeigenden weder auf die Nase noch wo anders hin binden. Ich war in Versuchung, mein Posting zu unterlassen - wegen Trollizitätsverdacht aufgrund Deiner Mehladresse und dieser Passage. Aber seis drum …

Da auf dieser Straße üblicherweise geschindigkeiten von 100kmh
normal sind ist eine geschwindigkeitsreduktion auf nur noch
40kmh doch eine guter grund überrascht zu sein und dadurch
nicht mehr den richtigen Abstand zum Vordermann einhalten zu
können.

Als advocatus diaboli (Deines Mister X) nehme ich Dir diese Argumentation so säuberlich auseinander, dass Du Schwierigkeiten hast, die für Dich zuständige Toilette aufzusuchen.

X hat nicht gebremst, sondern die Geschwindigkeit allmählich reduziert („Motorbremse“, schrubest Du). Woher soll da die Überraschung kommen? Weiters : Ist Deine Reaktionsfähigkeit so verlangsamt, dass Du bei einer allmählichen Geschwindigkeitsreduzierung den Abstand nicht mehr einhalten kannst? Es entstehen große Bedenken bzgl. Deiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

  • A hatte zwischenzeitlich TÜV und das Fahrzeug hat diesen
    ohne Mängel bestanden. Auch sind noch alle Teile vom Fahrzeug
    dort wo sie sein sollen. Eine Beschädigung durch ein
    abfallendes Teil kann so doch ausgeschlossen werden.

Nicht ausgeschlossen (man kann ja auch unterwegs ein Teil aufgelesen haben), aber die Wahrscheinlichkeit spräche nicht dafür.

  • A fährt weder einen Kipplaster noch Schüttgutt. Es kann sich
    bei dem Gegenstand der möglicherweise und evtl das Fahrzeug
    von X beschädigt hat nur um einen auf der Straße liegenden
    Stein gehandelt haben. In diesem Falle ist der Führer des
    vorausfahrenden Fahrzeugs nicht haftbar sofern er nicht
    böswillig über ein solches hinderniss gefahren ist.

Was für ein Gerücht zu halten ich mich hiermit zutiefst bereit erkläre. Mit der Teilnahme des Fahrzeugs von A am Verkehr entstehen verkehrstypische Gefahren; dazu gehört auch der berühmte Schotterstein, der am Fahrzeug von X anklopft. Es gibt einen Unterschied zwischen Haftbarkeit und Schuld …

Kann nun X wegen falscher Beschuldigung (betreffend der
Gegenanzeige) belangt werden? Wenn ja, ab wann? Muss erst das
Gericht oder der Staatsanwalt beschliessen das diese Anzeige
unbegründet ist? Oder kann A dies bereits im Vorfeld tun?

Natürlich kann A den X wegen Verleumdung anzeigen. Wenn X seine Aussage, unabhängig von Anzeige oder Peng, vor Gericht aufrechterhält und letzteres zu der Überzeugung kommt, dass X die Unwahrheit gesagt hat, kann X noch einen wegen Falschaussage mitbekommen. Das zu verfolgen, ist aber Sache des Gerichts.

Wer erstattet in diesem Fall Anzeige? Die Versicherung von A
oder A selbst?

Versicherungsbetrug - versucht oder gelungen - ist ein Delikt gegen die Versicherung. Üblicherweise ist der Geschädigte derjenige, der zur Anzeige berechtigt ist (und Versicherungen wissen das auch). Sollte gegen den hypothetischen X tatsächlich bereits etwas vorliegen, wird die Staatsanwaltschaft, so sie nicht auf einem nassen Lappen schläft, auch in dieser Richtung ermitteln.

Zusammenfassend : Wenn Dein hypothetischer Fall eines Tages Realität werden sollte, so könnte ich Dir, schon aufgrund der verschiedenen Widersprüche in den Aussagen des X und Deiner Einlassungen wie oben, nur dringendst empfehlen, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen. Es ginge dann nicht um Pillepalle, sondern es stehen Verkehrsgefährdung, Nötigung, Falschaussage, unerlaubte Entfernung vom Unfallort (?), evtl. noch Verleumdung und andere Nettizitäten ins Haus. Zusammen mit Deinen tw. angreifbaren Bewertungen des Sachverhalts bestünde die konkrete Gefahr, hervorglänzend auf das werte Antlitz zu fallen,

meint Eillicht zu Vensre
*IANAL*

Das wird auch die hypothetische Polizei einem Anzeigenden
weder auf die Nase noch wo anders hin binden. Ich war in
Versuchung, mein Posting zu unterlassen - wegen
Trollizitätsverdacht aufgrund Deiner Mehladresse und dieser
Passage. Aber seis drum …

A und B konnten dies in Erfahrung bringen da sie dummerweise und unbeabsichtigt mitlesen konnten was der Polizist denn da für Informationen über X gespeichert hatte.

Was für ein Gerücht zu halten ich mich hiermit zutiefst bereit
erkläre. Mit der Teilnahme des Fahrzeugs von A am Verkehr
entstehen verkehrstypische Gefahren; dazu gehört auch der
berühmte Schotterstein, der am Fahrzeug von X anklopft. Es
gibt einen Unterschied zwischen Haftbarkeit und Schuld …

Ich dachte immer Haftbarkeit setzt Schuld voraus?
„Wie die Versicherung HUK-Coburg hierzu mitteilt, muss die Versicherung des Fahrzeugs, das den Stein hochschleuderte, nicht für den dadurch entstandenen Schaden haften. Denn es handelt sich um ein unabwendbares Ereignis. Ersatz bekommt man in solchen Fällen also nur, wenn man vollkaskoversichert ist. Gibt es keinen Vollkaskoschutz, muss man den Schaden selbst bezahlen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So muss der Vorausfahrende dann haften, wenn ein Stein deutlich sichtbar auf der Straße gelegen hat oder er auf einer Straße mit Rollsplitt eine dort bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht beachtet hat.“ (Auszug aus dem Tagesspiegel).
Noch dazu kann ja theoretisch jeder behaupten dies oder jenes Fahrzeug hat etwas verloren und mein Fahrzeug beschädigt um so sich kostengünstig lackschäden ausbessern zu lassen. Ist man nicht solange unschuldig bis das gegenteil bewiesen wird?

Natürlich kann A den X wegen Verleumdung anzeigen. Wenn X
seine Aussage, unabhängig von Anzeige oder Peng, vor Gericht
aufrechterhält und letzteres zu der Überzeugung kommt, dass X
die Unwahrheit gesagt hat, kann X noch einen wegen
Falschaussage mitbekommen. Das zu verfolgen, ist aber Sache
des Gerichts.

Also Anzeige wegen Verleumdung kann bereits vorher getätigt werden?

Versicherungsbetrug - versucht oder gelungen - ist ein Delikt
gegen die Versicherung. Üblicherweise ist der Geschädigte
derjenige, der zur Anzeige berechtigt ist (und Versicherungen
wissen das auch). Sollte gegen den hypothetischen X
tatsächlich bereits etwas vorliegen, wird die
Staatsanwaltschaft, so sie nicht auf einem nassen Lappen
schläft, auch in dieser Richtung ermitteln.

Naja das deutsche rechtsystem ist manchmal schon recht komisch. Mal sehen was der fiktive Staatsanwalt unternimmt

Zusammenfassend : Wenn Dein hypothetischer Fall eines Tages
Realität werden sollte, so könnte ich Dir, schon aufgrund der
verschiedenen Widersprüche in den Aussagen des X und Deiner
Einlassungen wie oben, nur dringendst empfehlen, einen Anwalt
mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen. Es ginge
dann nicht um Pillepalle, sondern es stehen
Verkehrsgefährdung, Nötigung, Falschaussage, unerlaubte
Entfernung vom Unfallort (?), evtl. noch Verleumdung und
andere Nettizitäten ins Haus. Zusammen mit Deinen tw.
angreifbaren Bewertungen des Sachverhalts bestünde die
konkrete Gefahr, hervorglänzend auf das werte Antlitz zu
fallen,

danke dir für deine antwort, es war definitiv kein trollversuch.

Kleiner Zusatz

Ich dachte immer Haftbarkeit setzt Schuld voraus?
"Wie die Versicherung HUK-Coburg hierzu mitteilt, muss die
Versicherung des Fahrzeugs, das den Stein hochschleuderte,
nicht für den dadurch entstandenen Schaden haften. Denn es
handelt sich um ein unabwendbares Ereignis. Ersatz bekommt man
in solchen Fällen also nur, wenn man vollkaskoversichert ist.

Schäden am GLAS übernimmt die Teilkasko, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann. (Auf der Autobahn Stein in die Scheibe geflogen)

Gruß
Mike
.

Schäden am GLAS übernimmt die Teilkasko, wie ich aus eigener
Erfahrung sagen kann. (Auf der Autobahn Stein in die Scheibe
geflogen)

Stimmt zumindest gibts möglichkeiten wie carglass oder auch andere die gleich die scheibe komplett wechseln.

Aber um nochmal auf den Fall zurückzukommen.
Sofern A nicht fahrlässig gehandelt hat (weil er bewusst lockere oder defekte teile am auto nicht reparieren hat lassen) würde doch auch wenn nun tatsächlich sich nun ein teil gelöst hätte wäre doch die Begründung „unabwendbares ereignis“ doch auch zutreffend?

Das KFZ von A ist in einwandfreiem Zustand was auch der TÜV erst bei der HU die nach dem Vorfall war bestätigt hat.

Aber um nochmal auf den Fall zurückzukommen.
Sofern A nicht fahrlässig gehandelt hat (weil er bewusst
lockere oder defekte teile am auto nicht reparieren hat
lassen) würde doch auch wenn nun tatsächlich sich nun ein teil
gelöst hätte wäre doch die Begründung „unabwendbares ereignis“
doch auch zutreffend?

da würde ich mich nicht drauf verlassen. wenn das Fahrzeug von A tatsächlich ein teil verloren hat, könnte man eventuell mit Gefährdungshaftung argumentieren. Ausserden könnte man mit Fahrlässigkeit argumentieren, weil ja das Fahrzeug wg dem abgefallenen Teil ja offensichtlich nicht in einem verkehrstauglichen Zustand war… denn wenn es verkehrstauglich gewesen wäre, dann wäre ja nichts abgefallen…
Vor Gericht und auf hoher See :smile:

Meine Meinung dazu ist: wenn von meiner Karre ein Stück abfällt und das einem Anderen reinfliegt, dann bin ich halt fällig mit Zahlen.

Das KFZ von A ist in einwandfreiem Zustand was auch der TÜV
erst bei der HU die nach dem Vorfall war bestätigt hat.

Nun, ich würde vorschlagen, von dem Verunfallten zu verlangen, das Fahrzeugteil vorzulegen, welches den PKW getroffen haben soll.
Ich würde gleichzeitig die Versicherung von A dahingehend informieren, dass die Schadensregulierung abgelehnt wird (Begründung dazu). manchmal regulieren versicherungen sowas nämlich erst mal und dann wirds lästig, bis man denen klarmacht, dass das ja alles gar nicht so war…

Gruß
Mike
.

da würde ich mich nicht drauf verlassen. wenn das Fahrzeug von
A tatsächlich ein teil verloren hat, könnte man eventuell mit
Gefährdungshaftung argumentieren. Ausserden könnte man mit
Fahrlässigkeit argumentieren, weil ja das Fahrzeug wg dem
abgefallenen Teil ja offensichtlich nicht in einem
verkehrstauglichen Zustand war… denn wenn es
verkehrstauglich gewesen wäre, dann wäre ja nichts
abgefallen…
Vor Gericht und auf hoher See :smile:

Meine Meinung dazu ist: wenn von meiner Karre ein Stück
abfällt und das einem Anderen reinfliegt, dann bin ich halt
fällig mit Zahlen.

Ja theoretisch schon, aber als geschädigter muss ich das ja erst mal beweisen, behaupten kann man viel.

Ich würde gleichzeitig die Versicherung von A dahingehend
informieren, dass die Schadensregulierung abgelehnt wird
(Begründung dazu). manchmal regulieren versicherungen sowas
nämlich erst mal und dann wirds lästig, bis man denen
klarmacht, dass das ja alles gar nicht so war…

Stimmt die sind da manchmal arg schnell. Regulierung ablehnen ist hier definitiv erst mal der richtige weg