hallo ich hab mal nen ganz kurioses aber selbstversändlich hypothetischen fall
Person A und B fahren spät nachts mit dem auto auf einer Bundesstraße innerorts nach ausserorts auf der linken spur.
Auf den letzen 200 metern vor dem ortschild hängt ein anderes fahrzeug sehr dicht im kofferaum.
Den Fahrer nennen wir nun mal Mister X.
X fährt so dicht auf das schon teilweise seine scheinwerfer nicht mehr im rückspiegel erkennbar sind. A gibt gas und passiert das ortsschild und beschleunigt weiter um dann bei der nächsten gelegenheit mister x vorbeizulassen (es befinden sich fahrzeuge auf der rechten spur).
X hängt noch immer extrem dicht dran bis A endlich einscheren kann.
Anstatt das X seine rassante und augenscheinlich eilige fahrt weitersetzt fährt er ca 150 meter weiter auf der linken spur und passt seine geschwindigkeit an A an setzt sich dann, nachdem ein Fahrzeug vor A an einer ausfahrt die Bundesstraße verlassen hat vor ihn und verringert mit Motorbremse die Geschwindigkeit von 130 Kmh auf 40kmh!
A und B sind selbstverständlich erstaunt was das nun soll können aber auch nicht vorbeiziehen da links verkehr kommt. Aufgrund der extrem langsamen geschwindigkeit schaltet A vorsichtshalber die Warnblinkanlage ein um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.
Als die nächste Ausfahrt kommt an der A und B sowieso rausmüssen wollen die beiden rausfahren doch Mister X setzt sich noch schnell vor sie und fährt ebenfalls ab. Im Scheitelpunk der Ausfahrtskurve stoppt X plötzlich sein Fahrzeug mit Warnblinkanlage und steigt aus und geht auf A und B zu.
X behauptet ein Stein wäre vom Wagen von A in den Kühler und hätte ihne beschädigt und X wolle nun A dafür haftbar machen.
Die Hinweise von A und B dass das nächste abfahrende Auto die nun in der Kurve stehenden Fahrzeuge nicht sehen könne und demnach eine Lebensgefährliche Situation besteht interessieren ihn nicht.(Sie befinden sich noch immer in der Ausfahrt)
A und B verweigern jedere weitere Diskussion über Steine und weisen auf die nahegelegene Tankstelle hin. A und B steigen wieder ein, ebenso geht X zurück zu seinem auto lässt aber die Tür offen stehen so das A nicht an ihm vorbeifahren kann. Doch A fährt einfach durch den Graben um so sich vom Gefahrenpunkt zu entfernen und hält an besagter Tankstelle.
Mister X folgt und es entfesselt ein hitziges Gespräch darüber wer den nun Schuld sei. A verweißt darauf das X ja gerne das kennzeichen notieren könne, A habe das getan und werde eine Anzeige wegen nötigung erstatten. A und B konnten am Fahrzeug auch keine etwaige Beschädigung finden.
Am darauf folgenden Tag gehen A und B zur Polizei und erstatten Anzeige. Kurz darauf erhält A die nachricht das Mister X ihn nun auch wegen nötigung angezeigt hat.
Noch etwas später meldet sich die Versicherung von A und bittet wegen eines Schadenfalles um Auskunft. Auf nachfrage bei der Versicherung hat Mister X über seinen Anwalt die begleichung eines Betrag von 500€ über die versicherung eingefordert da das Fahrzeug von A angeblich ein Teil verloren hatte und dies das Fahrzeug von X beschädigt hat.
A und B ist aufgrund der Anzeige bei der Polizei bekannt das Mister X bereits eintragungen bei der Polizei u.a. wegen Nötigung im Straßenverkehr hat.
Nun die Fragen die sich stellen:
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Die Gegenanzeige von Mister X wegen Nötigung ist diese gerechtfertig? X gibt an A wäre ihm dicht aufgefahren, dies kann aufgrund der ereignisse nur passiert sein als X, A „ausgebremst“ hat. „“ deshlab weil er nur die Motorbreme benutzt hatte und die Bremslichter nicht aufgeleuchtet haben. Da auf dieser Straße üblicherweise geschindigkeiten von 100kmh normal sind ist eine geschwindigkeitsreduktion auf nur noch 40kmh doch eine guter grund überrascht zu sein und dadurch nicht mehr den richtigen Abstand zum Vordermann einhalten zu können.
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A hatte zwischenzeitlich TÜV und das Fahrzeug hat diesen ohne Mängel bestanden. Auch sind noch alle Teile vom Fahrzeug dort wo sie sein sollen. Eine Beschädigung durch ein abfallendes Teil kann so doch ausgeschlossen werden.
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A fährt weder einen Kipplaster noch Schüttgutt. Es kann sich bei dem Gegenstand der möglicherweise und evtl das Fahrzeug von X beschädigt hat nur um einen auf der Straße liegenden Stein gehandelt haben. In diesem Falle ist der Führer des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht haftbar sofern er nicht böswillig über ein solches hinderniss gefahren ist.
Kann nun X wegen falscher Beschuldigung (betreffend der Gegenanzeige) belangt werden? Wenn ja, ab wann? Muss erst das Gericht oder der Staatsanwalt beschliessen das diese Anzeige unbegründet ist? Oder kann A dies bereits im Vorfeld tun?
Handelt es sich bei der Forderung von X an die Versicherung um einen versuchten Versicherungsbetrug? X hatte am Tattag ja noch behauptet es handelt sich um einen Stein der in seinen Kühler wäre. Nun ist es auf einmal ein teil vom Fahrzeug das die seitliche Front beschädigt hat. A hat ja Zeuge B der dies bestätigen kann das keine Beschädigung erkennbar war.
Wer erstattet in diesem Fall Anzeige? Die Versicherung von A oder A selbst?
Bin gespannt auf eure Antworten.
