Kunde A fährt auf Tankstelle. An der Säule steht 2,00 Euro.
Beim betreten des Kassenraumes ändert sich der Preis auf 2,20 Euro.
Welche Preis muß Kunde A bezahlen?
2,00 Euro (owT)
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Kunde A fährt auf Tankstelle. An der Säule steht 2,00 Euro.
Beim betreten des Kassenraumes ändert sich der Preis auf 2,20
Euro.
Welche Preis muß Kunde A bezahlen?
So läuft das auf Tankstellen nicht.
Während der Preisumstellung im Tankstellenabrechnungssystem ist keine Vertankung möglich. Ab der ersten Vertankung nach der Preisumstellung wird an der Zapfsäule (bei automatischen Preismast auch dort) der neue Literpreis angezeigt.
Bereits nach Aushebeln der Zapfpistole würdest Du merken zu welchem Literpreis Du tankst und könntest den Tankvorgang abbrechen.
Gruß,
Gerhard
*der 18 Jahre lang Tankstellen mit entsprechenden Abrechnungssystemen ausgestattet hat*
Och Mensch…
Guten Abend!
So läuft das auf Tankstellen nicht.
Auf einen Beitrag dieser Sorte habe ich gewartet. Jetzt fehlt noch der, der auf die strenge Grüßpflicht hinweist, der der über die Benzinpreise jammert und der, der meint, bei dieser Tankstelle würde er nix mehr kaufen.
Warum dürfen die Leute in diesem Brett nicht einfach theoretische allgemeine Rechtsfragen behandeln?
Während der Preisumstellung im Tankstellenabrechnungssystem
ist keine Vertankung möglich.
Aha, sehr interessant. Nur hat der Beispieltanker seine Vertankung bereits abgeschlossen und nimmt während der Preisumstellung die Zur-Kasse-Gehung vor.
Es ist schon klar, was Du ausdrücken wolltest, nämlich dass dann an der Kasse auf jeden Fall der Preis angezeigt wird, der während der Vertankung an der Zapfsäule stand (gibt es denn eigentlich wirklich keine EDV-vernetzten Tankstellen mehr?). Danach war aber nicht gefragt. Gefragt war eher, wann der Kaufvertrag über den treibstoff zustande gekommen ist - an der Säule oder an der Kasse.
Und da hat Levay vollkommen Recht, der ist hier übrigens der Top-Experte für Vertragsschlusszeitpunktsfragen, wie sich gezeigt hat.
Und da hat Levay vollkommen Recht, der ist hier übrigens der
Top-Experte für Vertragsschlusszeitpunktsfragen, wie sich
gezeigt hat.
Beim letzten Mal hast du noch gesagt, ich müsse „das noch mal üben“, und das nur, weil ich - mit guten Argumenten, wie ich finde - eine Mindermeinung vertreten habe.
Levay
Hi,
Während der Preisumstellung im Tankstellenabrechnungssystem
ist keine Vertankung möglich.Aha, sehr interessant. Nur hat der Beispieltanker seine
Vertankung bereits abgeschlossen und nimmt während der
Preisumstellung die Zur-Kasse-Gehung vor.
Das wird ihm nicht ermöglicht, eben um sowas zu verhindern.
Bei der Preisumstellung werden alle Säulen gesperrt und erst wenn die letzte Säule zum alten Preis an der Kasse abkassiert wurde, sind wieder vertankungen möglich. Dann allerdings zum neuen Preis. So wird gewährleistet, daß niemand einen anderen Preis an der Zapfsäule hat sehen können, als ihm hinterher auch berechnet wurde. Deshalb passieren Preisumstellungen möglichst zu Zeiten, wo auf der Tanke kaum Betrieb ist.
Es ist schon klar, was Du ausdrücken wolltest, nämlich dass
dann an der Kasse auf jeden Fall der Preis angezeigt wird, der
während der Vertankung an der Zapfsäule stand (gibt es denn
eigentlich wirklich keine EDV-vernetzten Tankstellen mehr?)
EDV-vernetzt sind die alle nur sind zentrale Preisänderungen nicht gestattet. Die Zapfsäulen unterliegen der Kontrolle des PDB, der Physikalisch Technischen Bundesanstalt. Diese legt genau fest, wie was wann geregelt ist. Besonderes Augenmerk werfen die auf die Eichung und die Onlineübertragung (Säule zur Kasse). Auch die Hardwarehersteller haben mit denen so ihre Probleme.
Wäre doch ein Ding, wenn es anders wäre, wir sind doch in Deutschland. Aber ich will mich da auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, bin jetzt 10 Jahre aus der Branche raus und vermutlich hat sich zwischenzeitlich auch einiges geändert.
Danach war aber nicht gefragt. Gefragt war eher, wann der
Kaufvertrag über den treibstoff zustande gekommen ist - an der
Säule oder an der Kasse.Und da hat Levay vollkommen Recht, der ist hier übrigens der
Top-Experte für Vertragsschlusszeitpunktsfragen, wie sich
gezeigt hat.
Das will ich gar nicht in Frage stellen. Nur in der Praxis kann es diesen Fall, wie gesagt, nicht geben. Der Preis an der Säule ist immer identisch mit dem an der Kasse, da das technisch gar nicht anders möglich ist.
Allerdings sah ich heute im Fernsehen etwas (für mich) neues und interessantes.
Da ging es nämlich um die Frage, ob man etikettierte Ware in einem Laden ( in diesem Fall Textil) zwingend zu dem Preis, der auf dem Etikett steht, erwerben kann. Auch wenn es sich um eine Fehlauszeichnung handelt.
Ich war der Meinung, daß ein Geschäft verpflichtet ist, die Ware zu dem Preis herzugeben, wie dieser vom Hause auf dem Etikett ausgezeichnet wurde, lag damit aber falsch.
Es gilt der Preis, der an der Kasse verlangt wird. Allerdings kann man an der Kasse entscheiden, ob man die Ware dann überhaupt noch haben will oder eben auf den Kauf verzichtet.
Einen Anspruch die Ware zwingend zu dem Preis erwerben zu können, die auf dem Etikett steht, hat man aber nicht. Das war mir persönlich neu, hätte da anders getippt.
Gruß,
Gerhard
die ettketiergeschichte hab ich mal so gelernt
Also in meiner Lehre hab ich das folgender maßen gelernt.
Wenn ein Artikel einen falschen Preis trägt und alle anderen exemplare den korrekten preis draufetikettiert haben dann hat der kunde keinen anspruch, da der fehler offensichtlich ist (ob der kunde das nun sieht oder nicht)
wenn aber aus einem grund alle artikel mit dem selben falschen preis ausgezeichnet sind dann hat der kunde ein anrecht auf diesen preis. das durchzusetzen beim verkäufer ist natürlich eine andere, wer geht da schon vor gericht wegen sowas?. (selbstverständlich gibt es hier auch ausnahmen z.b. wenn 10 Rolex alle den Preis von 5€ haben ist wieder offensichtlich das da was nicht stimmt)
so wurde es uns in der berufsschule gelernt und auch von unseren schulungsleitern ausm konzern. (anno '97)
Ich war der Meinung, daß ein Geschäft verpflichtet ist, die
Ware zu dem Preis herzugeben, wie dieser vom Hause auf dem
Etikett ausgezeichnet wurde, lag damit aber falsch.
*g*
Nun ja!!! Ich sag mal so: DAS IST STREITIG!!!
Man kann da durchaus verschiedener Ansicht sein, und man kann *deine* Ansicht rechtsdogmatisch sehr gut begründen. Die andere Ansicht allerdings auch, und diese andere Ansicht ist eben auch die herrschende Lehre. Ich hänge letzterer aber nicht an.
Im Übrigen handelt es sich um ein Standardproblem aus dem 1. Jurasemester, das nur so am Rande.
Einen Anspruch die Ware zwingend zu dem Preis erwerben zu
können, die auf dem Etikett steht, hat man aber nicht. Das war
mir persönlich neu, hätte da anders getippt.
Zu Recht
Nun ja, es kommt natürlich wie immer auf den Einzelfall an, aber im Großen und Ganzen: zu Recht… Ich muss dazu sagen, dass auch hier im Forum die meisten das anders sehen. Aber so ist es nun mal: Für viele Fragen gibt es mehr als nur eine objektiv richtige Lösung.
Levay
Hallo Gerhard!
Das wird ihm nicht ermöglicht, eben um sowas zu verhindern.
Bei der Preisumstellung werden alle Säulen gesperrt…
Bis vor ein paar Jahren brauchte der Tankwart eine Trittleiter, nahm sich aus einem Sortiment Blechzahlen das passende Exemplar heraus und steckte es in die große Tafel an der Straße. Das „Komma neun“ blieb immer gleich und er mußte meist nur die Einerstelle ändern, z. B. von 45,9 auf 46,9.
Niemand wird gehindert, eine Tankstelle aufzumachen und seine Preise in der beschriebenen Weise anzuzeigen. Während der Tankwart auf der Leiter steht, um die Preisanzeige zu ändern, tankt ein Kunde. Das Tanken erfolgt nicht per Kanne und Meßbecher, sondern es gibt eine Zapfsäule, die aber nur die gezapfte Menge anzeigt. Der Preis muß „zu Fuß“ oder mit Hilfe der alten Adler-Registrierkasse ausgerechnet werden. Während man in lockerer Runde ein Bier trinkt, ein Pläuschchen hält und der Tankwart-Lehrling die Scheiben putzt, stellt sich die Frage, welcher Preis am Abakus einzustellen ist, der alte oder der neue?
Gruß
Wolfgang