mangel bei ermäßigter ware
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Feb 2006
hallo liebe leute,
angenommen jemand hätte bei einem Möbelhändler Möbel gekauft, die im Preis ermäßigt waren. Nun weisen die Möbel einen Schaden auf, der auch vom Möbelhaus dokumentiert wurde. Das Möbelhaus weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Ermäßigung weine regulierung (in welcher Art auch immer) nicht seiten des Möbelhauses möglich sei.
Kann der Käufer berechtigt davon ausgehen, dass die Aussage des Möbelhauses ohne rechtlichen halt ist?
Wäre schön wenn Ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen könntet.
Danke
