mangel bei ermäßigter ware

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Feb 2006

hallo liebe leute,

angenommen jemand hätte bei einem Möbelhändler Möbel gekauft, die im Preis ermäßigt waren. Nun weisen die Möbel einen Schaden auf, der auch vom Möbelhaus dokumentiert wurde. Das Möbelhaus weist jedoch darauf hin, dass aufgrund der Ermäßigung weine regulierung (in welcher Art auch immer) nicht seiten des Möbelhauses möglich sei.

Kann der Käufer berechtigt davon ausgehen, dass die Aussage des Möbelhauses ohne rechtlichen halt ist?

Wäre schön wenn Ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen könntet.

Danke

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: mangel bei ermäßigter ware

    Moinsen! Kann der Käufer berechtigt davon ausgehen, dass die Aussage
    des Möbelhauses ohne rechtlichen halt ist?
    Was den für einen rechtlichen Halt? Man klärt über den Zustand der Ware auf, nennt für diesen Zustand einen Preis, und ein Vertrag kommt zustande. Was willst Du? Weniger Geld bezahlen, obwohl schon reduziert? Einen Mangel beheben lassen, der keiner war, weil die Ware doch so beschrieben war!? Was ist, wenn ich von einem Händler einen Unfallwagen, Totalschaden, kaufe...? Ihn dann verklagen? Wäre schön wenn Ihr mir eine Rechtsgrundlage nennen könntet.
    Wär schön, wenn ich die Frage verstehen würde...

    • Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: mangel bei ermäßigter ware

      Die Möbel sind bereits gekauft! Nach einiger Zeit ist ein Schaden bei den Möbel aufgetreten, der offensichtlich als Produktionsfehler zu klassifizieren ist. Der Schaden war beim Kauf nicht vorhanden!!! Die Reduzierung des Preises beruhte darauf, dass die Möbel auslaufmodele waren und die letzten!!!!

      ich hoffe jetzt ist der Fall klarer

      • Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: mangel bei ermäßigter ware

        Die Möbel sind bereits gekauft! Nach einiger Zeit ist ein
        Schaden bei den Möbel aufgetreten, der offensichtlich als
        Produktionsfehler zu klassifizieren ist. Der Schaden war beim
        Kauf nicht vorhanden!!! Die Reduzierung des Preises beruhte
        darauf, dass die Möbel auslaufmodele waren und die letzten!!!!
        Dann gilt - wie üblich - FAQ:1152

        Gruß,
        Christian

        P.S.
        !!!

      • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: mangel bei ermäßigter ware

        Moinsen! Nun weisen die Möbel einen Schaden auf, der auch vom Möbelhaus
        dokumentiert wurde. Das Möbelhaus weist jedoch darauf hin, dass
        aufgrund der Ermäßigung eine regulierung (in welcher Art auch immer)
        nicht seiten des Möbelhauses möglich sei.
        Sorry, das las sich echt so, als ob schon beim Kauf alles "dokumentiert" war...

        So, dann kanns ja nun losgehen! ;-) Ware zu reduzieren hat natürlich nichts damit zu tun, dass eine Ware nicht mängelfrei sein muss. Höchstens das Umtauschrecht könnte eingeschränkt werden, aber dafür gibt es rechtlich eh keine Handhabe.

        Ansonsten gelten für Deinen Vertrag die gleichen rechtlichen Ansprüche auf Mängelfreiheit, wie bei jeder anderen Neuware auch:

        -Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
        -Rücktrittsrecht (§ 437 Nr. 2 BGB)
        -Minderung (§ 441 BGB),
        -Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB)

        Gruß

        Markus

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!